8116/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.06.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8238/J der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Der Nationale Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen 2011-2020 (NAP Behinderung), der die Leitlinien der Österreichischen Behindertenpolitik bis 2020 enthalten soll, wird unter Beteiligung aller wichtigen behindertenpolitischen Akteure federführend von meinem Ressort erstellt.
Eine erstmalige Information und Präsentation der inhaltlichen Gliederung des NAP erfolgte bei der Sitzung des Bundesbehindertenbeirats am 16. Dezember 2010.
Am 15. Februar 2011 hat eine erste Arbeitstagung unter breiter Einbindung der Zivilgesellschaft stattgefunden, bei der wichtige Themen für den NAP diskutiert und Vorschläge für Ziele und Maßnahmen gesammelt wurden.
Mit Schreiben vom 20. Mai 2011 habe ich nunmehr alle Regierungsmitglieder ersucht, ihre Ziele und Maßnahmen für den NAP bekanntzugeben, wobei in diesem Zusammenhang auf die von der Zivilgesellschaft zu den einzelnen Bereichen vorgebrachten Vorschläge bzw. Kritikpunkte hingewiesen wurde.
Nach Sammlung der Beiträge der anderen Bundesministerien wird der NAP unter weiterer Einbindung der Zivilgesellschaft von meinem Ressort erstellt werden. Der Aktionsplan soll von der Bundesregierung noch im Jahr 2011 beschlossen werden.
Frage 2:
In meinem Ressort sind alle Sektionen mit dem NAP befasst, Behindertenpolitik als Querschnittsmaterie ist in allen Bereichen zu berücksichtigen. Federführend verantwortlich ist aber die für Behindertenpolitik zuständige Sektion IV.