8118/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.06.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/65-PMVD/2011 3. Juni 2011
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. April 2011 unter der Nr. 8229/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "mögliche Beteiligungen des Österreichischen Bundesheeres an Einsätzen in Tunesien und Libyen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 18:
In diesem Zusammenhang ist zunächst festzuhalten, dass auf Basis der UN Sicherheitsratsresolutionen 1970 und 1973 sowie unter der Voraussetzung einer Anforderung von UN OCHA (United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs) die Europäische Union im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, den Vereinten Nationen eine militärische Operation zur Unterstützung der internationalen humanitären Hilfsmaßnahmen in Libyen angeboten hat. Am 1. April 2011 hat der Rat einen Beschluss gefällt, der die wesentlichen Missionsgrundlagen bestimmte. Der Name der Operation wurde mit „EUFOR LIBYA“ festgelegt. Für diese Mission wurde das operationelle Hauptquartier der Europäischen Union in Rom aktiviert und ein „Operational Commander“ ernannt, welcher auch die entsprechenden Ersuchen an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport gerichtet hat. Am 15. April 2011, nach Beschluss des Ministerrates und Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates, wo alle Inhalte und Herausforderungen einer allfälligen Mission beraten wurden, entsendete das Österreichische Bundesheer zur planerischen Unterstützung vorerst zwei Stabsoffiziere nach Rom.
Zur Lage in Tunesien darf ich mitteilen, dass sich mit Stichtag 15. April 2011 rund 7.000 Personen in Flüchtlingslagern entlang der Libyschen Grenze aufhielten (laut European Commission / Humanitarian Aid and Civil Protection (ECHO) Crises Report, situation update 29, 14-17 04). Damit hat sich die Anzahl der sogenannten „stranded population“ innerhalb einer Woche um fast die Hälfte reduziert. Die relativ geringe Gesamtzahl und der massive Rückgang deuten auf eine Entspannung der Flüchtlingssituation in Tunesien hin.
Hinsichtlich der Lage in Libyen ist zu bemerken, dass – wie auch der allgemeinen Berichterstattung zu entnehmen ist – die Kämpfe zwischen Regierungstruppen und Rebellen unvermindert anhalten.