8126/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.06.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

BM

 

                                                          BMWF-10.000/0125-III/4a/2011

 

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 1. Juni 2011

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8284/J-NR/2011 betreffend „Österreichische Staatsdruckerei: Wo Staat draufsteht, sollte eigentlich auch Staat drinnen sein!“, die die
Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen am 8. April 2011 an meine
Amtsvorgängerin richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Einleitend ist anzumerken, dass das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung erst durch die Novelle zum Bundesministeriengesetz, BGBl. I Nr. 6/2007, mit Wirkung vom 1. März 2007 wieder errichtet wurde. Daher sind Angaben zu den nachfolgenden Fragen erst ab die- sem Zeitpunkt möglich.

 

Zu Frage 1:

Es wurden keine Aufträge an die Österreichische Staatsdruckerei Holding AG vergeben.

 

Zu Frage 2:

Am 24. November 2010 wurde die CB Brand GmbH vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung beauftragt, ein Konzept sowie Umsetzungsplanung und Corporate Design für die Aktion „Wissenschafft Vorsprung“ zu entwickeln. Dieser Auftrag umfasste Strategieent-        wicklung, Ideenfindung, Brainstorming, Konzepterstellung, Recherche und Hintergrundinformation, Phasenplanung, Umsetzungsplanung, Grafik (Logo-Entwicklung, Basis-Designlinie,         Einladung, Inserate, Partner-Etiketten, Werbemittel, Fundraising). Der Auftragswert betrug € 73.455,60.

An keine der anderen in dieser Frage angeführten Firmen wurden seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung Aufträge vergeben.

 

Zu Fragen 3 bis 11:

Seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wurden keine Aktivitäten im Sinne der Frage 9 gesetzt. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die angeführten Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung des Ressorts betreffen.

 

Der Bundesminister:

 

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.