8130/AB XXIV. GP
Eingelangt am
03.06.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR 2220/0293-III/4/a/11
Wien, am . Mai 2011
Die Abgeordnete zum Nationalrat Korun, Freundinnen und Freunde haben am 4. April 2011 unter der Zahl 8220/J an meine Vorgängerin Dr. Maria Fekter eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „unverschuldet ausgebürgert durch Gesetzeslücke im Staatsbürgerschaftsgesetz“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu den Fragen 2 und 6:
Die Vollziehung von Staatsbürgerschaftsangelegenheiten ist gemäß Art. 11 Abs. 1 Z 1 B-VG Landessache.
Zu den Fragen 3 und 7:
Eine Gesetzeslücke liegt nicht vor. Die Anzeige gemäß § 59 Staatsbürgerschaftsgesetz setzt einen Willensakt für den Erwerb der Staatsbürgerschaft voraus, wobei die Staatsbürgerschaftsbehörde eine Manuduktionspflicht bei Vorliegen eines entsprechenden Sachverhaltes trifft.
Zu Frage 4:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.
Zu Frage 5:
In diesen Fällen handelt es sich um keinen Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft, sondern wurde die Staatsbürgerschaft niemals erworben. Im Übrigen wird auf die geltende Rechtslage, insbesondere auch auf korrespondierende Auffangnormen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz verwiesen.