8142/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.06.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am       Juni 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0083-I/4/2011

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8231/J vom 5. April 2011 der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 20.:

Die vorliegenden Fragen beziehen sich auf keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung. Sie sind somit von dem in § 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.