8163/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.06.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juni 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0086-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8275/J vom 8. April 2011 der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Vom Bundesministerium für Finanzen wurden, soweit aus den verfügbaren Unterlagen unter Berücksichtigung der Aufbewahrungsfristen entnommen werden kann, Aufträge an drei der hier genannten Unternehmen, nämlich an die CIN Consult Unternehmensberatungs GmbH, an die Headquarter Werbeagentur GmbH & Co. KG und an die Österreichische Staatsdruckerei vergeben. Es handelte sich in einem Fall um den Ankauf einer Projektunterstützung für die Großbetriebsprüfung (im Jahr 2007; der Auftragswert betrug € 18.000,--). Die für die grafische Aufbereitung des Schriftverkehrs etwa in Form der Adaption bestehender Briefbögen 2009 hinzugekauften Leistungen hatten einen Auftragswert von in Summe € 4.336,50. Diverse kleinere Ausgaben in den Jahren 2004 bis 2006 beispielsweise für den Kauf von Vordrucken der damaligen Dienstausweise beliefen sich auf € 752,77.
Der Vollständigkeit halber wird darüber hinaus mitgeteilt, dass vom Bundesministerium für Finanzen Leistungen der G4S Security Services gemäß einem von der Bundesbeschaffungsagentur abgeschlossenen Rahmenvertrag abgerufen werden.
Zu 3. bis 11.:
Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurden keine Aktivitäten dieser Art unterstützt. Im Übrigen betreffen diese Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen