817/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.03.2009
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Bm für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Textfeld:  Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0015 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 26. MRZ. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Carmen Gartelgruber,

Kolleginnen und Kollegen vom 28. Jänner 2009, Nr. 794/J,

betreffend Luftqualität im Unterinntal

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen vom 28. Jänner 2009, Nr. 794/J, teile ich Folgendes mit:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Erfassung von Luftgütewerten und deren Ausweisung in der Statuserhebung in den Kompetenzbereich der Länder fällt, Anfragen bezüglich konkreter Luftwerte sind daher an diese zu richten.

 


In der vorliegenden Anfrage werden unterschiedliche Auskünfte zu den Luftwerten des Jahres 2008 angefragt. Die Werte sind im Jahresbericht des jeweiligen Bundeslandes auszuweisen. Gemäß § 37 Abs. 1 der Verordnung über das Messkonzept zum IG-L ist der Jahresbericht bis zum 30. Juli des Folgejahres zu erstellen. Derzeit gibt es noch keinen Jahresbericht über 2008, da seriöse Daten erst nach entsprechender Qualitätssicherung wiedergegeben werden können. Aus diesem Grund ist eine Beantwortung der Fragen 1 bis 5 sowie 7 bis 10 derzeit nicht möglich, darüber hinaus ist die Frage 5 unverständlich.

 

Zu Frage 6:

 

Diese Information ist aus dem Jahresbericht Ozon für Tirol ersichtlich, der jedoch ebenfalls noch nicht veröffentlicht wurde. Dem BMLFUW sind derzeit keine Überschreitungen von Alarmschwellen in Tirol bekannt.

 

Zu Frage 11:

 

Nach derzeitigem Wissenstand gibt es keine derartigen Studien, die sich spezifisch auf das Bundesland Tirol, insbesondere auf den Raum zwischen Innsbruck und Kufstein beziehen.  Es sei an dieser Stelle jedoch auf die zahlreichen epidemiologischen Studien zur Auswirkung von Feinstaub auf die Gesundheit verwiesen (zB „Healt Aspects of Air Pollution“, WHO 2005).

 

Zu Frage 12:

 

Empirische Daten über die Wirksamkeit der Geschwindigkeitsbeschränkung können nur äußerst schwer erzielt werden, da die meteorologischen Effekte die Effekte der Geschwindig­keitsmaßnahme um ein Vielfaches überlagern (insbesondere in Alpentälern). Die Wirksamkeit der Maßnahme ergibt sich daher primär aus Berechnungen. Berechnungen zu den Erläuterungen können im Internet unter der Adresse http://www.tirol.gv.at/themen/umwelt/­umweltrecht/100-kmh-luft/ abgerufen werden.

 

Zu den Fragen 13 bis 16:

 

Diese Fragen fallen grundsätzlich in den Kompetenzbereich der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und/oder der Länder.

 

Die Frage des Transitverkehrs wird alpenweit auch im Rahmen der Alpenkonvention behandelt. In diesem Gremium sind auch Vertreter des BMLFUW nominiert, die darin das Ziel eines nachhaltigen Alpenverkehrs verfolgen.

 

So nahm die IX. Alpenkonferenz im November 2006 den Bericht der Arbeitsgruppe Verkehr "über die im Rahmen der Pläne zur Optimierung der verschiedenen transalpinen Korridore ergriffenen Maßnahmen" zur Kenntnis.

 

Der X. Alpenkonferenz am 12.3.2009 wurde darauf aufbauend seitens der Arbeitsgruppe Verkehr eine "aktualisierte Bilanz der Maßnahmen zur Optimierung der transalpinen Schienen­korridore" vorgelegt. Diese Bilanz befasst sich mit Maßnahmen für mehrere bedeutende Alpentransit-Korridore, so auch die Österreich betreffenden Korridore Brenner, Rotterdam-Genua, die Tauern- und die Phyrnachse sowie die Pontebbaachse.

 

Das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention wird federführend vom BMVIT betreut.

 

Der Bundesminister: