8178/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.06.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.ª  Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0346-II/10/2011

 

Wien, am 7. Juni 2011

 

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 13. April 2011 unter der Zahl 8294/J an meine Vorgängerin Dr. Maria Fekter eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Videoüberwachung in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Jahr 2010 wurde das Bundesministerium für Inneres von den Sicherheitsbehörden über 2 beabsichtigte Videoüberwachungen gem. § 54 Abs. 6 SPG verständigt. Nach Befassung des Rechtsschutzbeauftragten wurden diese 2 Überwachungen (beide NÖ) genehmigt.

Im Jahr 2010 wurden keine Videoüberwachungen bei Staatsbesuchen und internationalen Veranstaltungen im Sinne des § 54 Abs. 7 SPG durchgeführt.


Zu Frage 2:

Mit Stichtag 1. Jänner 2011 gab es genehmigte Videoüberwachungen gem. § 54 Abs. 6 SPG an folgenden Standorten:

Kärnten:                                 Klagenfurt – Pfarrplatz,

Villach – Lederergasse

 

Niederösterreich:                   Schwechat – Flughafen,

Wiener Neustadt - Herrengasse,

Vösendorf – Shopping City Süd,

St. Pölten (Veranstaltungszentrum)

idZ vom 21. Mai 2010 bis 30. Mai 2010 und

idZ vom 19. August 2010 bis 22. August 2010

Oberösterreich:                      Linz – Hinsenkampplatz,

Linz – Altstadt,

Ried im Innkreis – Hauptplatz

Salzburg:                                Salzburg Stadt – Rudolfskai,

Salzburg Stadt – Südtiroler Platz

Steiermark:                            Graz – Jakominiplatz,

Graz – Hauptbahnhof

Tirol:                                       Innsbruck – Rapoldipark, Bogenmeile

Lienz – Hauptplatz,

Reutte - Lindenstraße

Wien:                                      Karlsplatz/Kärntnertorpassage,

Schwedenplatz,

Schottenring

 

Zu Frage 3:

Erst- und Nachtragsmeldungen zur Verwendung fremder Bilddaten (§ 53 Abs. 5 SPG) in den Bundesländern:

 

Bundesland

Erstmeldung

Nachtragsmeldung

Burgenland

4

4

Kärnten

41

7

Niederösterreich

8

3

Oberösterreich

62

0

Salzburg

5

0

Steiermark

18

11

Tirol

117

102

Vorarlberg

74

153

Wien

33

12

Gesamt

362

292

 

Zu Frage 4:

Im Jahre 2010 wurden insgesamt € 35.966,-- für die Installation von Videoüber-wachungsanlagen investiert:

Kärnten:                      €   2.879,--

Oberösterreich:          €   5.979,--

Steiermark:                 €   4.666,--

Wien:                          € 22.442,--

 

Für das Jahr 2011 bestehen aus derzeitiger Sicht, ausgenommen notwendige Reparaturen im Bedarfsfall zur Gewährleistung der Einsatzfähigkeit, keine gesonderten budgetären Planungen für die Erneuerung von bestehenden Videoüberwachungsanlagen.

 

Der Ankauf von Videokameras und Videoüberwachungsanlagen ist im Jahr 2011 nicht beabsichtigt.

 

Zu Frage 5:

Die Betriebskosten beliefen sich im Jahr 2010 für die einzelnen Standorte monatlich wie folgt:

 

Kärnten:

Klagenfurt - Pfarrplatz

monatlich € 182,92

Villach - Lederergasse

keine Kosten

 

Niederösterreich:

Flughafen Schwechat 

keine Kosten

Wiener Neustadt - Herrengasse

monatlich € 1.121,56

Vösendorf - SCS

keine Kosten

St. Pölten - Veranstaltungszentrum (temporäre Anlage)

keine Kosten

 


 

Oberösterreich:

Linz - Hinsenkampplatz 

monatlich € 1.172,25

Linz -  Altstadt

monatlich € 1.200,25

Ried - Hauptplatz

keine Kosten

 

Salzburg:

Salzburg - Rudolfskai 

monatlich € 1.402,38

Salzburg - Südtirolerplatz 

monatlich € 1.040,40

 

Steiermark:

Graz - Jakominiplatz 

monatlich €    392,12

Graz - Hauptbahnhof 

monatlich € 2.112,32

 

Tirol:

Innsbruck – Rapoldipark, Bogenmeile

monatlich € 252,85

Lienz - Hauptplatz

keine Kosten

Reutte - Lindenstraße

monatlich € 232,03

 

Wien:

Karlsplatz

keine Kosten

Schwedenplatz

monatlich €    822,--

Schottenring

monatlich € 1.263,60

 

Zu Frage 6:

Betreffend die aufgewendete Stundenleistung für die Monitorbeobachtung, soweit diese nicht im Rahmen von Regeldiensten wahrgenommen wurde, sind im Jahr 2010 für die einzelnen Standorte im Monatsdurchschnitt in Bezug auf den jährlichen Gesamtaufwand folgende Kosten angefallen (Basis – Richtwerte des Bundesministeriums für Finanzen für die Durchschnittspersonalausgaben/-kosten):


 

Kärnten:

Klagenfurt – Pfarrplatz

keine Kosten

Villach – Lederergasse

keine Kosten

 

Niederösterreich:

Flughafen Schwechat

keine Kosten

Wiener Neustadt - Herrengasse

keine Kosten

Vösendorf – SCS

€ 3.752,30

St. Pölten - Veranstaltungszentrum

keine Kosten

 

Oberösterreich:

Linz – Hinsenkampplatz und Altstadt

€ 4.206,41 (für beide Standorte – Über-

Wachung durch einen Bediensteten)

Ried - Hauptplatz

Keine Kosten

 

Salzburg:

Salzburg Stadt – Rudolfskai

€    458,88

Salzburg Stadt – Südtiroler Platz

€ 2.294,40

 

Steiermark:

Graz Hauptbahnhof

€    172,08

Graz Jakominiplatz

€    172,08

 

Tirol:  

Innsbruck - Rapoldipark, Bogenmeile  

€ 2.609,88

Reutte - Lindenstraße 

€ 1.046,82

Lienz - Hauptplatz

€ 1.453,12


Wien:

Schottenring

     € 210,33 (aktiv seit 01.06.2010)

Karlsplatz

keine Kosten

Schwedenplatz

keine Kosten

 

Zu Frage 7:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 8:

Im Jahr 2010 konnten in folgenden videoüberwachten Bereichen der „Shopping City Süd“, des Karlsplatzes in Wien, in Schwechat und in Salzburg (Rudolfskai) gegenüber dem Jahr 2009 starke Rückgänge verzeichnet werden.

 

Ein geringer Rückgang wurde in Graz (Hauptbahnhof) verzeichnet.

 

Videoüberwachter Bereich

Rückgang der Gesamtkriminalität von 2009 auf 2010 in Prozent

SCS

-85,7 %

Schwechat

-55,6 %

Salzburg (Rudolfskai)

-57,4 %

Karlsplatz

-32,3 %

Graz (Hauptbahnhof)

-1,4 %

 

Die Videoüberwachungen in Ried, Reutte und in Wien (Schottenring) wurden erst im Jahr 2010 in Betrieb genommen. Daher existieren noch keine Vergleichsdaten.

Aufgrund des dargestellten Rückganges der Gesamtkriminalität in den angeführten Bereichen ist aus analytischer Sicht der Schluss zulässig, dass die Videoüberwachungen auch präventiv eine nachhaltige Wirkung zeigen.

 

Zu Frage 9:

Erfahrungen in anderen europäischen Staaten, die bereits länger mit dem Instrument Videoüberwachung arbeiten, zeigen, dass es durch den Einsatz der Videoüberwachung einerseits mittelfristig zu einem realen Rückgang der Deliktshäufigkeit kommt und andererseits „Verdrängungseffekte“ nicht ausgeschlossen werden können. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Verdrängung von bestimmten Kriminalitätsformen durchaus ein strategisches Ziel der Videoüberwachung sein kann.

 

Zu Frage 10:

Keine.

 

Zu Frage 11:

Die im Rahmen der EURO 2008 engesetzten Videoüberwachungsanlagen umfassten sowohl die an den Spielstätten bereits vorhandenen und gem. § 54 Abs. 6 SPG genehmigten Anlagen (Wien 3, Salzburg 2 sowie je 1 in Innsbruck und Klagenfurt), sowie die für die EURO 2008 zusätzlich genehmigten Anlagen (4 stationäre und 16 mobile Anlagen).

 

Vier Anlagen wurden abgebaut und werden wie folgt verwendet:

Eine Einheit als Videoüberwachungsanlage in Villach und eine weitere Einheit als Videoüberwachungsanlage in Reutte. Zwei Anlagen befinden sich zum Austausch defekter Komponenten auf Lager. Die 16 mobilen Videoüberwachungsanlagen wurden den Landeskriminalämtern zugewiesen.