8185/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.06.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8445/J der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl und weiterer betreffend „Paneuropäisches Picknick am 1.05.2011“ wie folgt:
Frage 1:
Nein, im Vorfeld der Veranstaltung erfolgte keine Einladung bzw. Ankündigung an mich oder an MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Frage 2:
Nein, es nahm kein/e Vertreter/in des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Dienstauftrag an dieser Veranstaltung teil.
Frage 3:
Teil des Auftrags des Arbeitsmarktservice ist es, den Bedarf an Arbeitskräften abzudecken. EURES (die Abkürzung steht für EURopean Employment Services) ist ein Kooperationsnetz auf europäischer Ebene. Ziel ist die Unterstützung der Freizügigkeit von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen durch Beratung, Information und Vermittlung. Dies betrifft natürlich die Abstimmung von Stellenangeboten und Arbeitssuche zwischen EU-Mitgliedstaaten in alle Richtungen.
Eine besonders wichtige Rolle spielt EURES in Grenzregionen, insbesondere in Bezug auf die Vermittlung und Unterstützung bei der Lösung jeder Art von diesbezüglichen Herausforderungen. Die EURES-BeraterInnen in diesen Gebieten bieten den ArbeitnehmerInnen, die in einem Land wohnen und in einem anderen arbeiten, eine besondere Beratung und Unterstützung hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten an. Es bestehen derzeit über 20 grenzübergreifende EURES-Partnerschaften, die sich geografisch auf ganz Europa verteilen.
Die EURES-T Pannonia wurde im Jahr 2009 unter Zusammenarbeit von 27 Partnerinstitutionen (u.a. den jeweiligen Arbeitsmarktverwaltungen und Sozialpartnern) gegründet. In der gesamten westungarischen und ostösterreichischen Region sind mehrere grenzübergreifende Projekte im Laufen, die die verschiedenen Bereiche des Arbeitsmarktes abdecken. Ziel der EURES-T Pannonia ist es, die Tätigkeiten der genannten Projekte zusammenzuführen, den Arbeitsmarkt der Grenzregion weiter zu entwickeln und dadurch einen wichtigen Impuls für die wirtschaftliche Entwicklung zu setzen.
Frage 4:
Österreich ist auf die Arbeitsmarktöffnung gut vorbereitet, die schrittweise Öffnung des Arbeitsmarktes in den vergangenen Jahren hat sich bewährt. In Bereichen mit zusätzlichem Arbeitskräftebedarf wurden neue EU-BürgerInnen unter Bedachtnahme auf die Gemeinschaftspräferenz bevorzugt zugelassen. So konnten u.a. dringend benötigte qualifizierte Kräfte in Gesundheits- und Pflegeberufen und als Betreuungshilfen in Privathaushalten tätig werden. Gleichzeitig wurde in Sektoren mit ausreichend verfügbaren Arbeitskräften die Zulassung weiterhin über Beschäftigungsbewilligungen kontrolliert und die dauerhafte Neuzulassung aus Drittstaaten deutlich eingeschränkt.
Die Freizügigkeit kommt angesichts sinkender Arbeitslosigkeit und steigender Beschäftigung in Österreich sowie dem stärkeren Wachstum in den neuen Mitgliedstaaten zu einem vergleichsweise günstigen Zeitpunkt und lässt nach einhelliger Meinung von Arbeitsmarktexperten keinen großen zusätzlichen Ansturm von Arbeitskräften erwarten.
Zudem wurde mit dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz ein wirkungsvolles Instrument geschaffen, um unlauteren Wettbewerb zu unterbinden und faire Bedingungen für alle in Österreich aktiven Betriebe sicherzustellen. Durch strenge Kontrollen soll die Bezahlung des zustehenden Grundlohnes für alle in Österreich tätigen ArbeitnehmerInnen gewährleistet werden. Das Gesetz stellt seit 1. Mai 2011 die Bezahlung von Arbeitskräften unter dem kollektivvertraglichen Grundlohn unter Strafe. Die Finanzpolizei wird dafür ihren Personalstand um 120 Kontrollorgane erhöhen.
Da mit der Öffnung des Arbeitsmarktes ein zusätzliches Arbeitskräftepotenzial aus den neuen EU-Mitgliedstaaten zu erwarten ist, wird gleichzeitig die Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen neu geregelt. Mit der Rot-Weiß-Rot-Karte wird ein neues kriteriengeleitetes Zuwanderungsmodell nach klar definierten arbeitsmarktpolitischen Voraussetzungen eingeführt.
Abschließend bleibt zu sagen, dass die Qualifikation österreichischer ArbeitnehmerInnen auch in Zukunft oberste Priorität hat. Das wird durch die folgenden Zahlen verdeutlicht: Im Jahr 2011 haben bis Ende April bereits 84.610 Personen ein Kursangebot des AMS genutzt; 40% der TeilnehmerInnen wurden besonders hochwertige Schulungen angeboten. Im 1. Quartal 2011 besuchten rund 83.000 Personen Schulungen für Fachkräfte.
Frage 5:
Untersuchungen der Beschäftigung von MigrantInnen in Österreich nach Branchen zeigen, dass sich ausländische Arbeitskräfte meist auf wenige Sektoren konzentrieren. Etwa die Hälfte ist im Bauwesen, im Einzelhandel, im Beherbergungs- und Gaststättenwesen, in der Erbringung von unternehmensnahen Dienstleistungen und im Gesundheitswesen tätig.
Aktuelle Umfrageergebnisse haben ergeben, dass viele der
potenziellen MigrantInnen und PendlerInnen ebenfalls in diesen Branchen Beschäftigung
suchen wollen.
In der von Saisonarbeit geprägten Land- und Forstwirtschaft ist nach der
Arbeitsmarktöffnung ebenfalls mit einem höheren
Arbeitskräfteangebot zu rechnen. Daher wurde in diesem Bereich u.a. die
Zulassung von Drittstaatssaisonniers im Rahmen von Kontingenten auf ein Minimum
beschränkt.
Bisher kann festgestellt werden, dass die Staatsangehörigen aus den neuen Mitgliedstaaten (unseren Nachbarländern) aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Beschäftigung in jenen Branchen, in denen in Österreich Fachkräfte gesucht werden, am österreichischen Arbeitsmarkt gefragt und gut integrierbar sind. Es wird vorrangig ein komplementäres Arbeitskräfteangebot erwartet, d.h. zusätzliche Arbeitskräfte werden hauptsächlich in jenen Bereichen Arbeitsplätze finden, die nicht mit InländerInnen besetzt werden können. Die Unternehmen werden also zusätzliche Arbeitskräfte einstellen, die gegenwärtig in Österreich kaum verfügbar sind.
Frage 6:
Durch das raschere Lohn- und Gehaltswachstum in den neuen Mitgliedstaaten kam es seit 2004 zu einer Verringerung der Lohn- und Gehaltsunterschiede.
Wie die neuesten Prognosen zeigen, werden die Löhne und Gehälter in den nächsten Jahren in allen EU8-Staaten deutlich stärker steigen als in Österreich (vgl. Tabelle).
|
Durchschnittliche
Bruttolöhne und –gehälter in Euro |
|||
|
|
2011 |
2012 |
2013 |
|
Österreich |
2,0 |
2,3 |
2,5 |
|
Tschechische Republik |
6,4 |
6,9 |
4,6 |
|
Slowakische Republik |
4,6 |
6,3 |
8,2 |
|
Ungarn |
2,6 |
6,6 |
6,2 |
|
Slowenien |
4,0 |
3,8 |
4,3 |
|
Polen |
10,3 |
6,7 |
4,2 |
|
Estland |
5,1 |
4,8 |
5,7 |
|
Lettland |
4,0 |
4,6 |
5,9 |
|
Litauen |
5,1 |
4,8 |
6,1 |
Quelle: WIIW