8191/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0012-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am     . Juni 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.a Brunner, Freundinnen und Freunde haben am 19. April 2011 unter der Nr. 8310/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Atomtransporte gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 10 sowie 12 und 13:

Ø  Ist Ihrem Ressort bekannt, wie viele Atomtransporte welcher Kategorie jeweils in den letzten Jahren, jedenfalls aber seit 2006

a)    von Temelin nach Österreich,

b)    von Temelin durch Österreich

c)    von Österreich nach Temelin

d)    von anderen Staaten durch Österreich nach Temelin

wann stattgefunden haben? Wenn ja, wann und welche?

Ø  Ist Ihrem Ressort bekannt, wie viele Atomtransporte welcher Kategorie jeweils in den letzten Jahren, jedenfalls aber seit 2006

a)    von Krsko nach Österreich,

b)    von Krsko durch Österreich

c)    von Österreich nach Krsko

d)    von anderen Staaten durch Österreich nach Krsko

wann stattgefunden haben? Wenn ja, wann und welche?


Ø  Ist Ihrem Ressort bekannt, wie viele Atomtransporte welcher Kategorie jeweils in den letzten Jahren, jedenfalls aber seit 2006

a)    von Dukovany nach Österreich,

b)    von Dukovany durch Österreich

c)    von Österreich nach Dukovany

d)    von anderen Staaten durch Österreich nach Dukovany

wann stattgefunden haben? Wenn ja, wann und welche?

Ø  Ist Ihrem Ressort bekannt, wie viele Atomtransporte welcher Kategorie jeweils in den letzten Jahren, jedenfalls aber seit 2006

a)    von Mochovce nach Österreich,

b)    von Mochovce durch Österreich

c)    von Österreich nach Mochovce

d)    von anderen Staaten durch Österreich nach Mochovce

wann stattgefunden haben? Wenn ja, wann und welche?

Ø  Ist Ihrem Ressort bekannt, wie viele Atomtransporte welcher Kategorie jeweils in den letzten Jahren, jedenfalls aber seit 2006

a)    von Bohunice nach Österreich,

b)    von Bohunice durch Österreich

c)    von Österreich nach Bohunice

d)    von anderen Staaten durch Österreich nach Bohunice

wann stattgefunden haben? Wenn ja, wann und welche?

Ø  Ist Ihrem Ressort bekannt, wie viele Atomtransporte welcher Kategorie jeweils in den letzten Jahren, jedenfalls aber seit 2006

a)    von Paks nach Österreich,

b)    von Paks durch Österreich

c)    von Österreich nach Paks

d)    von anderen Staaten durch Österreich nach Paks

wann stattgefunden haben? Wenn ja, wann und welche?

Ø  Ist Ihrem Ressort bekannt, wie viele Atomtransporte welcher Kategorie jeweils in den letzten Jahren, jedenfalls aber seit 2006

a)    von Schweizer Atomkraftwerken nach Österreich,

b)    von Schweizer Atomkraftwerken durch Österreich

c)    von Österreich nach Schweizer Atomkraftwerken

d)    von anderen Staaten durch Österreich nach Schweizer Atomkraftwerken

wann stattgefunden haben? Wenn ja, wann und welche?

Ø  Ist Ihrem Ressort bekannt, wie viele Atomtransporte welcher Kategorie jeweils in den letzten Jahren, jedenfalls aber seit 2006

a)    von deutschen Atomkraftwerken nach Österreich,

b)    von deutschen Atomkraftwerken durch Österreich

c)    von Österreich nach deutschen Atomkraftwerken

d)    von anderen Staaten durch Österreich nach deutschen Atomkraftwerken

wann stattgefunden haben? Wenn ja, wann und welche?

Ø  Sollte dies Ihrem Ressort nicht lückenlos bekannt sein: ist dieser Informationsmangel

a)    auf Informationsunterlassung oder Fehlinformation seitens

·        der AKW-Betreiber,

·        der Behörden des entsprechenden Staates,

·        österreichischer Behörden, die anderen zuständigen Bundesministerien (welchen?) unterstehen,

·        Strahlenschutzsachverständiger der Bundesländer,

b)    auf gesetzliche Lücken (welche?)

c)    sonstige Ursachen (welche?)

zurückzuführen?


Ø  Was werden Sie unternehmen, um diese Informationsmängel rasch zu beheben?

Ø  Ist Ihrem Ressort bekannt, mittels welcher Verkehrsträger welche Atomtransporte von und zu den genannten AKWs durchgeführt wurden?

Ø  Ist Ihrem Ressort bekannt, welche Atomtransporte von und zu den genannten AKWs von Seiten Österreichs mit welchen Kontroll- und Begleitschutzmaßnahmen versehen wurden?

 

 

Die Regelungen für die Beförderung gefährlicher Güter sind grundsätzlich so konzipiert, dass deren Einhaltung von sich aus zum Erreichen des angestrebten Sicherheitsniveaus führt. Sind die betreffenden Stoffe und Gegenstände vorschriftsgemäß eingestuft, verpackt, gekennzeichnet, dokumentiert etc., bedarf es im Normalfall keiner weiteren Beteiligung irgendeiner Behörde. Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist die Beförderung erst nach einer Meldung oder Bewilligung zulässig. Das trifft auch auf radioaktive Stoffe zu.

 

Die Beförderung abgebrannter Brennelemente aus Kernkraftwerken bedürfte der Bewilligung des BMVIT. Bislang ist jedoch noch keine beantragt worden.

 

Der Transport neuer Brennelemente zu Kernkraftwerken ist nicht meldepflichtig. Allerdings müssen Verpackungen für spaltbares Material genehmigt werden. In Österreich bestehen dazu keine entsprechenden Genehmigungen.

 

 

Zu den Fragen 11, 14, 17 und 20:

Ø  Können Sie ausschließen, dass von und zu diesen genannten AKWs Atombrennstäbe von oder über Österreich transportiert wurden bzw. werden? Wenn ja auf welcher Grundlage?

Ø  Durch welche Maßnahmen stellen Sie sicher, dass Sie von in Ihrem Haus befassten Stellen bzw. von anderen zuständigen Stellen des Bundes oder der Länder über alle Atomtransporte durch und nach Österreich informiert werden?

Ø  Wie viele Ministerien und ggf. sonstige Stellen sind bei einem Antrag auf Atomtransporte durch Österreich in welcher Weise involviert?

Ø  Ist Ihnen bekannt, wie oft seit Inkrafttreten Verstöße gegen das Atomtransportverbot gemäß § 3 des BVG atomfreies Österreich zu verzeichnen waren? Wenn nein, warum nicht?

 

 

Der Umgang mit radioaktivem Material, mit Kernbrennstoffen sowie Abfällen und deren Verbringung im Besonderen, unterliegt Überwachungssystemen anderer Rechsbereiche (StrSchG, AllgStrSchV, RAbfVV, SicherheitskontrollG).

Bedienstete der dafür zuständigen Ministerien (BMLFUW, BMWFJ, BMI) und meines Hauses stehen untereinander in Kontakt und leiten Informationen weiter, wenn andere Zuständigkeiten berührt sind. Daten, die auf illegale Beförderungen schließen lassen, sind dabei nicht zutage getreten.


Zu Frage 15:

Ø  Welche wesentlichen Veränderungen in der Rechtslage betreffend Atomtransporte gab es seit dem Jahr 2000?

 

Von Seiten des Transportrechtes gab es keine wesentlichen Änderungen.

 

 

Zu den Fragen 16 und 18:

Ø  Halten Sie die derzeitige Kompetenzlage bei der Genehmigung von Atomtransporten der verschiedenen Kategorien für übersichtlich und ausreichend oder wird es von Ihrer Seite eine Initiative für Veränderungen geben, wenn ja welche?

Ø  Sind Sie der Meinung, dass die Länder stärker eingebunden werden sollen oder setzen Sie sich eher für eine stärkere Zentralisierung der Genehmigung von derartigen Atomtransporten ein?

 

§ 8 (6) GGBG enthält insofern eine gewisse Konzentration als in einer Beförderungsbewilligung des BMVIT etwa auch Aspekte des physischen Schutzes im Einvernehmen mit dem BMI zu berücksichtigen sind.

 

 

Zu Frage 19:

Ø  Seit 1999 steht das Bundesverfassungsgesetz Atomfreies Österreich, BGBl. I 149/1999 in Geltung, das in seinem § 3 ein klares Verbot für Atomtransporte incl. solchen für Zwecke der Energiegewinnung durch Kernspaltung incl. Entsorgung normiert, „sofern dem völkerrechtliche Verpflichtungen nicht entgegenstehen“. Welche völkerrechtlichen Verpflichtungen, die diesem weitreichenden Atomtransport-Verbot des BVG atomfreies Österreich entgegenstehen, ist Österreich wann eingegangen?

 

 

Die internationalen Übereinkommen, die die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), Schiene (COTIF mit Anhang C - RID), Binnenwasserstraße (ADN) und für die Zivilluftfahrt (AIZ mit Anhang 18 und zugehörigen Technischen Anweisungen) regeln, stehen diesem Verbot nicht zwingend entgegen. Gleiches gilt für Unionsrechtsakte, die diese Übereinkommen rezipieren.

 

 

Zu den Fragen 21 bis 25:

Ø  Wie viele Anträge gemäß „alter“ Radioaktiver Abfälle-Verbringungsverordnung BGBl. II 44/1997 wurden in den einzelnen Jahren ab 2000 bis zum Außerkrafttreten dieser Verordnung jeweils eingereicht?

Ø  Für wie viele dieser Anträge wurden in den einzelnen Jahren ab 2000 bis zum Außerkrafttreten dieser Verordnung jeweils Genehmigungen erteilt, und wie viele Verbringungen wurden damit genehmigt?

Ø  Wie viele Anträge gemäß „neuer“ Radioaktiver Abfälle-Verbringungsverordnung RAbf-VV 2009, BGBl. II 47/2009, wurden in den einzelnen Jahren seit deren Inkrafttreten jeweils eingereicht?

Ø  Für wie viele dieser Anträge wurden in den einzelnen Jahren jeweils Genehmigungen erteilt, und wie viele Verbringungen wurden damit genehmigt?

Ø  In wie vielen Fällen kam in den einzelnen Jahren seit Inkrafttreten der „neuen“ RAbf-VV 2009 jeweils das Instrument der „stillschweigenden Zustimmung“ von der Seite Österreichs zur Anwendung?


 

 

Für den Vollzug der Radioaktiver Abfälle-Verbringungsverordnung (RAbfVV) ist gemäß § 41 (1) b) und (4) Strahlenschutzgesetz (StrSchG) der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft zuständig.