8197/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.06.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
|
GZ: BMG-11001/0173-I/A/15/2011
Wien, am 17. Juni 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 8379/J des Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Das Bundesministerium für Gesundheit setzt seit längerem Maßnahmen, die zum Ziel haben, dass medizinische Leistungen - bei gleicher Qualität - immer dort erbracht werden sollen, wo dies am kostengünstigsten möglich ist. Maßnahmen, die letztlich zu Änderungen der Patient/inn/enströme führen, können in Österreich jedoch nur im Einvernehmen zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung verwirklicht werden.
Ein aktueller Schritt ist das gemeinsame Projekt „Dokumentation im ambulanten Bereich“. Das Ziel dieses Projektes ist, für den gesamten ambulanten Sektor (Spitalsambulanzen, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Ambulatorien) eine gemeinsame Dokumentation zu etablieren, die es ermöglicht, das Leistungsgeschehen des ambulanten Sektors gemeinsam bzw. dann auch im Verhältnis zum stationären Sektor zu sehen, um in der Folge planende und steuernde Maßnahmen setzen zu können.
Fragen 4 und 5:
Das Kostendämpfungspotential ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht quantifizierbar, da die dafür notwendigen Daten noch nicht in entsprechender Form vorliegen.