8197/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0173-I/A/15/2011

Wien, am      17. Juni 2011

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 8379/J des Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 3:

Das Bundesministerium für Gesundheit setzt seit längerem Maßnahmen, die zum Ziel haben, dass medizinische Leistungen - bei gleicher Qualität - immer dort erbracht werden sollen, wo dies am kostengünstigsten möglich ist. Maßnahmen, die letztlich zu Änderungen der Patient/inn/enströme führen, können in Österreich jedoch nur im Einvernehmen zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung verwirklicht werden.

 

Ein aktueller Schritt ist das gemeinsame Projekt „Dokumentation im ambulanten Bereich“. Das Ziel dieses Projektes ist, für den gesamten ambulanten Sektor (Spitalsambulanzen, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Ambulatorien) eine gemeinsame Dokumentation zu etablieren, die es ermöglicht, das Leistungsgeschehen des ambulanten Sektors gemeinsam bzw. dann auch im Verhältnis zum stationären Sektor zu sehen, um in der Folge planende und steuernde Maßnahmen setzen zu können.

 

Fragen 4 und 5:

Das Kostendämpfungspotential ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht quantifizierbar, da die dafür notwendigen Daten noch nicht in entsprechender Form vorliegen.