8200/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.06.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0127-III/4a/2011
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 16. Juni 2011
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8308/J-NR/2011 betreffend MedAustron in
Zu Frage 1: Empfänger aller bisherigen Zahlungen des Bundes für MedAustron unter VA-Ansatz 1/31188 war die Errichtungs- und Betriebsgesellschaft (EBG) MedAustron GmbH, die im mittelbaren Alleineigentum des Landes Niederösterreich steht:
Der Bund vertreten durch
das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung finanziert
gemäß der Grundvereinbarung maximal 35,16 % der abgerechneten
Gesamterrichtungs-kosten (Deckelung) – allerdings nur
Errichtungskosten, die der nichtklinischen Forschung
Zu Frage 2: Bei den Betriebskosten muss zwischen den Kosten des Gesamtbetriebes und den Betriebs-kosten des Bereiches der nichtklinischen Forschung unterschieden werden. Das Bundes-ministerium für Wissenschaft und Forschung wird nur die Kosten für die Zurverfügungstellung der Strahlnutzung, die der nichtklinischen Forschung zurechenbar sind, in der Höhe von maximal 5,5 Mio. € jährlich ab Inbetriebnahme abgelten. Die Ursachen unrichtiger Ermittlungen oder Kolportagen sind nicht bekannt.
Zu Frage 3: Die Kosten des Bundesministeriums
für Wissenschaft und Forschung für den Endausbau und für den
laufenden Betrieb bedürfen für den Bund keiner Schätzung, weil
der Bund nicht
Zu Frage 4: Vor dem Hintergrund der
politischen Grundvereinbarung vom Mai 2006 ist der Kostenteilungs-schlüssel
evident und bedarf keinerlei Studien. Der Bund – vertreten durch das Bundes-ministerium
für Wissenschaft und Forschung – trägt maximal 118 Mio. €
an Kosten verteilt auf die Errichtungsphase (41 Mio. €) und
die Betriebsphase in der Dauer von 14 Jahren
Die Kosten der Krankenbehandlung sozialversicherter Patient/innen fallen im Bereich der Krankenversicherung an, sind in abstracto bereits gesetzlich in § 131b ASVG determiniert und ressortieren überdies nicht in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts.
Zu Frage 5: Für die
nichtklinische Forschung sind Montag bis Freitag jeweils 8 Nachtstunden
(von 22:00 bis 6:00 Uhr) und die Wochenenden zur Gänze (48 Stunden)
vorgesehen. Der klinische
Zu Frage 6: Auf Aufforderung des Bundesministeriums
für Wissenschaft und Forschung wurden zwecks Klärung der
tatsächlichen Forschungsmöglichkeiten entsprechend der
Anlageplanung zwei Forschungsweißbücher von nationalen und
internationalen Expert/innen erstellt. Diese decken alle drei
Forschungsschwerpunkte der nichtklinischen Forschung, die mit MedAustron
Im Physik-Weißbuch
(Physics Opportunities at MedAustron) wird bereits in der Einleitung
Das Bundesministerium
für Wissenschaft und Forschung geht daher davon aus, dass dieses Konzept
für Spitzenforscher/innen weltweit attraktive Rahmenbedingungen bietet
und nach erfolgreicher Besetzung die solide Grundlage bildet, im
Spitzenbereich der bei MedAustron grundsätzlich möglichen
experimentalphysikalischen Forschung arbeiten zu können.
Zur
bestmöglichen Nutzung der Anlage wird weiters auf die Einbindung der
Medizinischen Universitäten verwiesen und z.B. auf die seitens des
Rektors der Medizinischen Universität Wien schriftlich
geäußerte grundsätzliche und nachhaltige Unterstützung
dieses „heraus-ragenden internationalen Krebsforschungs- und
Behandlungszentrums für Hadronentherapie“, wo darüber hinaus
die bereits vorhandene „Expertise der MedUni Wien in der medizinischen
Strahlenphysik und in der Strahlenbiologie“ dazu beitragen wird,
Forschung und Behandlung mit Hilfe von MedAustron weiterzuentwickeln. Weitere
Details sind dem Weißbuch
Zusammenfassend
ist das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung daher der
Zur Standortfrage ist anzumerken, dass über das stete hohe Interesse des Landes Nieder-österreich, Wiener Neustadt, immer als der Standort für AUSTRON gegolten hat, weil es eine günstige Lage für grenzüberschreitende Kooperationen bietet, infrastrukturmäßig an Wien gut angebunden ist und – seinerzeit – beträchtliche Strukturfondsmittel hätte bekommen können. Das Projekt MedAustron ist ein Regionalentwicklungsprojekt der Stadt Wiener Neustadt und des Landes Niederösterreich. Die Standortfrage war daher zum Zeitpunkt der Beteiligung des Bundes am Projekt bereits entschieden. Die Anlage soll auch allen Universitäten gleicher-maßen zur Verfügung stehen.
Zu Frage 7: Die
Errichtungs- und Betriebsgesellschaft (EBG) MedAustron GmbH, die im
mittelbaren
Zu Frage 8: Es wird auf
die Ausführungen zu Frage 7 betreffend internationale Kooperationen
hinge-wiesen. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung geht
davon aus, dass durch die Kooperation mit den internationalen Expert/innen
das technische Risiko bestmöglich
Zu Frage 9: Die
Feststellung in Frage 9 ist nicht zutreffend. Die EBG MedAustron GmbH
hat zahlreiche Mediziner/innen an kompetenten Stellen in Ausbildung. Weiters
zeichnet sich, wie zu Frage 6 bereits ausgeführt, auch die Gewinnung
entsprechender Wissenschafter/innen ab. Am Aufbau des
Forschungsbereiches wird gearbeitet (siehe Antwort zu Frage 6). Im
Weißbuch „Research Opportunities for Medical Radiation Physics
and Radiation Biology“ findet sich auch eine Darstellung, die sich mit
der Implementierung eines nationalen und internationalen
Zu Frage 10: Die PEG
MedAustron GmbH erfüllt ihre Aufgaben korrekt und verantwortungsvoll.
Sie
Der Bundesminister: o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.
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