8203/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.06.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am      Juni 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0089-I/4/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8314/J vom 20. April 2011 der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Das Bundesministerium für Finanzen besitzt keine quantitativen Informationen über die Zahl der abgeschlossenen FX-Kreditverträge bzw. deren Entwicklung im Zeitablauf. Aus den Publikationen der OeNB zur Entwicklung der Fremdwährungskredite (FX-Kredite) ist zu entnehmen, dass 2008 FX-Kredite im Gegenwert von rd. 55,5 Mrd. Euro gegenüber heimischen Nichtbanken vergeben waren, das entsprach rd. 18% des gesamten gegenüber heimischen Nichtbanken aushaftenden Kreditvolumens. Etwa 90% der FX-Kredite entfiel auf CHF, der Rest auf US$ und Yen.


Bis 2010 verringerte sich die Zahl der FX-Kredite zwar wechselkursbereinigt um rd. 6,6%, der Gegenwert in Euro erreichte auf Grund der Stärke des CHF aber einen Höchststand von 58,7 Mrd.Euro, davon entfielen rd. 40,0 Mrd. Euro auf private Haushalte und 12,6 Mrd. Euro auf nichtfinanzielle Unternehmen. Insgesamt entsprach das einem FX-Kreditanteil von rund 18,3% am Gesamtkreditvolumen.

 

Zu 3.:

FMA und OeNB haben im Sinne eines „awareness raising“ wiederholt auf die FX-Krediten immanenten Risiken aufmerksam gemacht und das Thema in den Fokus ihrer aufsichtlichen Tätigkeit gerückt (Sondererhebungen, Sonderanalysen, etc.). Im Jahr 2003 wurden erstmals verbindliche Mindeststandards veröffentlicht. Im Zuge der Finanzkrise wurden die mit Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkrediten einhergehenden zusätzlichen Risiken für Banken (insbesondere Refinanzierungsrisiko, i.d.R. auch Konzentrationsrisiko) und für Verbraucher (Währungs-, Zins-, Vermögenspreisrisiko des Tilgungsträgers) evident, weswegen ihre Vergabe von der FMA im Oktober 2008 vorläufig untersagt wurde. Durch die seit März 2010 geltenden erweiterten Mindeststandards sind sie nun nur noch in Ausnahmefällen (vermögende Privatkunden, Einkommen in Fremdwährung) erlaubt.

 

Zu 4.:

Die Mindeststandards enthalten umfangreiche Gestionierungsvorschriften einschließlich der Verpflichtung, dass die interne Revision den gesamten Themenkomplex einmal jährlich zu überprüfen hat. Über Prüfberichte der Internen Revision ist bei Kreditinstituten mit einer Bilanzsumme über 1 Mrd. Euro der Prüfungsausschuss zu informieren. Weiters sind die Revisionsberichte ein zentraler Anknüpfungspunkt jeder externen Revision, womit ein engmaschiges Kontrollnetz besteht.

 

Zu 5. bis 7.:

Ziel der FMA ist neben dem Ende des FX-Kredits als standardisiertem Massenprodukt auch die Reduktion des Bestandes an FX-Krediten. Über die einzelnen Initiativen der Kreditinstitute besitzt das Bundesministerium für Finanzen keine Informationen, grundsätzlich wurden der Aufforderung der FMA folgend aber Umstiegsangebote gemacht. Die Resonanz war angesichts der Entwicklung des EUR-CHF Wechselkurses seit der Finanzkrise dem Vernehmen nach verhalten. Ursächlich dafür sind die vom Einstiegszeitpunkt abhängigen, individuell unterschiedlichen Kursverluste, die bei endfälligen Krediten die Kreditschuld unmittelbar erhöhen, sowie die deutlich höhere Zinsbelastung im Euro im Fall einer Konvertierung.


Zu 8.:

Nachdem auf Grund der im Jahr 2003 von der FMA veröffentlichten Mindeststandards eine umfangreiche Aufklärung der Konsumenten über die mit FX-Krediten verbundenen Risiken verlangt ist, und die Vergabe derartiger Kredite seit 2010 nur noch in Ausnahmefällen zulässig ist, besteht aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen kein Bedarf für besondere gesetzliche Regelungen für die Vergabe von FX-Krediten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.