8207/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.06.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 20. Juni 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0154-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 8325/J betreffend „Zuständigkeit für die Ausfuhrkontrolle im BMWFJ“, welche die Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen am 28. April 2011 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 3 bis 8 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Alle in der Abteilung C2/2 Beschäftigten besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft.
Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Inneres und damit auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wird im Rahmen des Außenhandels-beiratsverfahrens über jeden Ausfuhrantrag informiert und um Stellungnahme ersucht. Das Beiratsverfahren ist im Außenhandelsgesetz geregelt.