8207/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.06.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 20. Juni 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0154-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 8325/J betreffend „Zuständigkeit für die Ausfuhrkontrolle im BMWFJ“, welche die Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen am 28. April 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 und 3 bis 8 der Anfrage:

 

Nein.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Alle in der Abteilung C2/2 Beschäftigten besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft.


 

 

Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Inneres und damit auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wird im Rahmen des Außenhandels-beiratsverfahrens über jeden Ausfuhrantrag informiert und um Stellungnahme ersucht. Das Beiratsverfahren ist im Außenhandelsgesetz geregelt.