821/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.03.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0018 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 26. MRZ. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

            Kolleginnen und Kollegen vom 29. Jänner 2009, Nr. 833/J, betreffend

            Maßnahmen zur Eindämmung des Verlustes der biologischen Vielfalt

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 29. Jänner 2009, Nr. 833/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) setzt zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Biodiversität. Projekte zur Umsetzung des Artenschutzpakts sind insbesondere die Entwicklung eines nationalen Aktionsplans zum Artenschutz, die Entwicklung von Prioritätslisten zu den am meisten gefährdeten Arten und Lebensräumen, Durchführung von spezifischen Artenschutzprojekten (z.B. Seeadler, Bartgeier, Großtrappe, etc.) sowie die Durchführung der Biodiversitäts-Kampagne „vielfaltleben“ des BMLFUW (siehe dazu auch Antwort zu Frage 4). Das BMLFUW unterstützt auch aktiv die internationalen Arbeiten zur Erhaltung der Biodiversität im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. So ist derzeit eine Expertin des BMLFUW die Vertreterin der Europäischen Union im Präsidium des wissenschaftlichen Beirates des Übereinkommens.

 

Zu Frage 2:

 

Zur Beantwortung dieser Frage siehe die Antworten zu den Fragen 1, 3, 4 und16.

 

Zu Frage 3:

 

In den von der Kommission beschlossenen „Zielen zur Erreichung des 2010 Biodiversitäts-Ziels in Österreich“ wurde vereinbart, einen Aktionsplan zu Landwirtschaft und Biodiversität/genetische Ressourcen sowie einen Aktionsplan zum Artenschutz zu entwickeln. Ein Entwurf für einen Aktionsplan Artenschutz liegt vor und wird nach Finalisierung der Abstimmungen mit den betroffenen Stakeholdern veröffentlicht werden. Der Aktionsplan zur Landwirtschaft und Biodiversität ist in Entwicklung.

 

Zu Frage 4:

 

Bereits unter Bundesminister DI Pröll wurden die Belange des Biodiversitätsschutzes als ein Schwerpunkt des BMLFUW festgelegt und in alle relevanten Politikbereiche des Ressorts integriert. So beinhaltet das österreichische Agrarumweltprogramm zahlreiche Maßnahmen, die direkt und indirekt die Biodiversität in der Landwirtschaft fördern und auch das österreichische Waldprogramm enthält ein spezielles Handlungsfeld zur Erhaltung der Biodiversität in den Wäldern.

Des Weiteren wurde im Jänner 2009 eine Biodiversitäts-Kampagne „vielfaltleben“ des BMLFUW gestartet, die für die Laufzeit 2009-2010 mit einem Finanzvolumen von € 1.000.000 ausgestattet ist. Die Kampagne verfolgt folgende Ziele:

-                     Durchführung von Schutzprogrammen zu den am meisten gefährdeten Arten und Lebensräumen;

-                     Errichtung eines lokalen Biodiversitäts-Netzwerks und Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in Maßnahmen zum Schutz der lokalen Biodiversität;

-                     Errichtung von Partnerschaften mit allen Sektoren der Gesellschaft (Allianz der Lebensvielfalt);

-                     Verbesserung des Wissens und Stärkung des Bewusstseins über die Bedeutung der Biodiversität als Lebensgrundlage durch gezielte Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit auf allen Ebenen.

 

Die Kampagne wird als partnerschaftliche Initiative gemeinsam mit den größten öster­reichischen Umwelt- und Naturschutzorganisationen - NATURSCHUTZBUND, WWF, BirdLife - durchgeführt.

 

Detaillierte Informationen zur Kampagne können der Homepage www.vielfaltleben.at entnommen werden.

 

Da Naturschutz im rechtlichen Zuständigkeitsbereich der Bundesländer liegt, werden jedenfalls auch die zuständigen Stellen der Landesregierungen eingeladen, die Ziele und Maßnahmen der Biodiversitäts-Kampagne zu unterstützen und in der Umsetzung der Kampagnenprojekte aktiv mitzuwirken.

 

Zu Frage 5:

 

Als Ergebnis des Auftrags zur Erarbeitung eines Konzepts zum Monitoring von Biodiversität in Österreich wurden 47 Indikatoren vorgeschlagen (siehe http://www.lebensministerium.at/­filemanager/download/16480). Die Entwicklung von 16 Indikatoren wurde in Indikatoren-Berichten dargestellt, zuletzt aktualisiert im Mai 2008 (siehe http://www.umweltnet.at/­filemanager/download/30682/).

 

Daraus ergibt sich folgende zusammenfassende Bewertung (vergleiche auch Umweltbundes­amt: Umweltindikatoren-Bericht, Dezember 2008 im Auftrag des BMLFUW, Kapitel 2.2, Zusammenschau der nationalen Umwelttrends anhand der Umweltindikatoren; http://www.­nachhaltigkeit.at/article/articleview/72560/1/25775):

 

Im Wald findet man eine überwiegend naturnahe Baumartenzusammensetzung. Eine Ausdeh­nung der Laubholzbestände ist anzustreben.

Im Bereich der Alpen stellen wir grundsätzlich eine sehr hohe Biodiversität fest. Allerdings ist eine leicht negative Entwicklung durch den Rückgang der Berglandwirtschaft festzustellen. Durch verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der Bergbauernbetriebe konnte dieser Trend in den letzten Jahren weitgehend gebremst werden. Der Rückzug der Gletscher hingegen bewirkt starke Veränderungen in den Gletschervorfeldern.

Die Biodiversität in der österreichischen Kulturlandschaft ist insgesamt weitgehend stabil, wobei im Osten Österreichs die Fragmentierung agrarischer Flächen ansteigt und gleichzeitig der Anteil der biologisch bewirtschafteten Fläche zunimmt. Das Agrarumweltprogramm trägt viel zur Stabilisierung bei, während in anderen Ländern die Intensivierung der Landwirtschaft ein Hauptproblem für die Biodiversität darstellt.

Das österreichische Gewässernetz zeigt seit Jahren deutliche Sanierungserfolge.

Hinsichtlich der Eutrophierung und Versauerung durch Stickstoffverbindungen zeigt sich eine leichte Verbesserung.

Im Bereich Naturschutz zeigen die Roten Listen ausgewählter gefährdeter Artengruppen und Biotoptypen, dass vor allem Biotoptypen der tiefen Lagen, der Sonderstandorte und nährstoff­armer Standorte besonders stark gefährdet sind.

Der negative Einfluss unserer Flächennutzungen für Siedlungen und Infrastruktureinrichtungen (Straßen usw.) konnte bisher durch die gesetzten Maßnahmen noch nicht ausreichend ver­hindert werden.

 

Zu Frage 6:

 

Zur Überwachung und Bewertung der Programme zur ländlichen Entwicklung gibt es für die zu verwendenden Indikatoren klare Vorgaben seitens der Europäischen Kommission, die sowohl bei der jährlichen Berichterstattung als auch bei dem für 2010 vorgesehenen „Halbzeitbericht“ verwendet werden. Ergänzend zu diesen Indikatoren, wobei zwischen Basis-, Output-, Ergebnis- und Wirkungsindikatoren unterschieden wird, werden im Rahmen der Evaluierung für den Bereich Biodiversität in Abstimmung mit dem ÖPUL-Evaluierungsbeirat zusätzliche Evaluierungsprojekte vergeben. Die Berichte zu den bereits abgeschlossenen Projekten der laufenden Evaluierungsperiode können unter anderem auf der Homepage www.gruenerbericht.at eingesehen werden.

 

Unter den Indikatoren für das Monitoring von Biodiversität, deren Entwicklung im Indikatoren-Bericht (siehe Antwort zu Frage 5) dargestellt ist, wird im Besonderen auf die folgenden Größen verwiesen:

-                     Anzahl der Bergbauernbetriebe,

-                     Almbesatzdichte,

-                     Anzahl der geförderten Bergmähder,

-                     die Viehdichte,

-                     Biologisch bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen,

-                     Größe landwirtschaftlicher Bewirtschaftungseinheiten.

 

Aus der Entwicklung dieser Größen können Auswirkungen auf die biologische Vielfalt abgeleitet werden. Mit Indikatoren, die den tatsächlichen Bestand von Arten und Lebens­räumen aufzeigen, wie etwa der Bestandsentwicklung von Vögeln in verschiedenen Landschaftsräumen, wird verifiziert, in wie weit die angenommenen Auswirkungen tatsächlich eingetreten sind.

Zur genaueren Untersuchung, wie sich bestimmte Maßnahmen punktuell auswirken bzw. welche Änderungen sie bewirkt haben, sind Evaluationsstudien notwendig, die auch in den einzelnen Evaluierungsberichten zum Programm Ländlicher Raum enthalten sind.

 

Zu Frage 7:

 

Die FFH-RL 92/43/EWG schreibt in Artikel 17 vor, dass die Mitgliedstaaten alle 6 Jahre einen Bericht über den Erhaltungszustand der in den Anhängen gelisteten Arten und Lebensraum­typen (= Habitate) an die Europäische Kommission abzugeben haben.

Der Bericht Österreichs wurde fristgerecht Ende des Jahres 2007 eingereicht.

 

Die Beurteilung des Erhaltungszustands erfolgte für alle Arten und Habitate der FFH-RL auf der gesamten Staatsfläche. Gemäß den Vorgaben der Richtlinie wurde nicht zwischen Arten und Habitaten innerhalb bzw. außerhalb des Natura 2000 Netzwerks unterschieden. Der Artikel 17 Bericht stellt somit keine Evaluierung der Natura 2000 Schutzgebiete dar, sondern liefert einen Gesamtüberblick über den Erhaltungszustand der FFH-Arten und Lebensraum­typen in ganz Österreich.

 

Die Arten der Vogelschutz-Richtlinie unterliegen keiner analogen Beurteilung und es besteht keine Berichtspflicht über den Erhaltungszustand der Vogelarten an die Kommission.

 

Die Ergebnisse des österreichischen Artikel 17-Berichts zeigen, dass ca. ein Drittel der FFH-Arten und Habitate einen sehr schlechten Erhaltungszustand aufweisen und ein weiteres Drittel als kritisch eingestuft werden muss. Ein Drittel befindet sich in einem guten Erhaltungs­zustand.

 

Diese Befunde entsprechen auch dem durchschnittlichen Gesamtzustand der Schutzgüter auf europäischer Ebene.

In den nächsten Wochen wird der EU-Gesamtbericht auf der Homepage der EU unter http://ec.europa.eu/environment/nature/index_en.htm verfügbar sein.

 

Zu den Fragen 8 und 10:

 

Seit 2005 müssen alle Landwirte, die Direktzahlungen erhalten, die Bestimmungen für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) einhalten. Ein Standard beinhaltet das Verbot der Entfernung von Landschaftselementen. In Österreich sind dies Landschaftselemente, die im Rahmen naturschutzrechtlicher Verordnungen und Bescheide besonders geschützt und ausgewiesen sind.

 

Im Rahmen der Gesundheitsüberprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik wurden diese Landschaftselemente (wenn dies angebracht ist) auf Hecken, Teichen, Gräben, Bäume (einzelstehend, in Gruppen oder Reihen) und Feldränder ausgedehnt. Diese Änderung ist ab dem 1.1.2010 umzusetzen.

Mit dem „Österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013 (LE 07-13)“ hat man sich dazu entschieden, im Bereich „Naturschutz und Landschaftsschutz“ primär auf das Instrument der zielgerichteten freiwilligen vertraglichen Regelungen zu setzen und erst in zweiter Linie auf horizontal wirkende Normen. Diese Vorgangsweise hat sich auch durch den Gesundheitscheck nicht geändert. An den grundsätzlichen Vorgaben zur Cross-Compliance (CC) ist daher betreffend Landschaftselemente keine Änderung erforderlich. Es werden jedoch mit dem Mehrfachantrag 2009 abwicklungstechnische Adaptierungen vorgenommen, die eine effizientere Kontrolle der Landschaftselemente im Bereich der ersten Säule ermöglichen.

 

Im Rahmen des ÖPUL 2007 gelten die abgeschlossenen Förderungsverträge bis 2013 und können schon alleine aus rechtlichen Gründen während der Laufzeit nicht abgeändert werden. Gerade im Bereich der Landschaftselemente ist aber so eine Abänderung aus fachlicher Sicht auch nicht erforderlich, da die angesprochenen Regelungen bereits existieren. In dem Zusammenhang sind insbesondere folgende Punkte zu nennen:

 

-                     Landschaftselemente und die Verpflichtung zur Erhaltung und zum naturverträglichen Umgang sind im Anhang F der Sonderrichtlinie ÖPUL 2007 klar definiert;

-                     Bei den Maßnahmen „Ökopunkte“ und „Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller und gewässerschutzfachlich bedeutsamer Flächen (WF)“ werden Landschaftselemente schlagbezogen kartiert und bezüglich der Fläche, der sie zuzuordnen sind, bei der Prämienhöhe berücksichtigt;

-                     Im Rahmen der Maßnahme „WF“ werden im Rahmen des sogenannten betriebsbezogenen Naturschutzplanes verstärkt Landschaftselemente berücksichtigt und für diese auch gesonderte Pflegeauflagen festgelegt;

-                     Auf Grund der geltenden INVEKOS-Vorgaben können Landschaftselemente jedenfalls dann Bestandteil der prämienfähigen Fläche sein, wenn sie schmäler als 2 m und für die Kulturlandschaft typisch sind. Man spricht dann von „traditionellen Charakteristika“. Diese Regelung wird in Österreich bereits umgesetzt;

-                     Die Auflage der mindestens 2 % „Blühflächen“ (Nützlings- und Blühstreifen) im Rahmen der Maßnahme „Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker und Grünlandflächen“ erscheint eine besser geeignete Ersatzmaßnahme für die verpflichtende Stilllegung zu sein als zusätzliche Auflagen im Rahmen der CC, wenn man bedenkt, dass im Mehrfachantrag 2008 etwas über 25.000 ha als „Blühflächen“ angegeben wurden.

 

Aus all dem ist ersichtlich, dass im Bereich des Schutzes der Landschaftselemente im Rahmen der bestehenden Regelungen bereits eine Vielzahl von Maßnahmen gesetzt werden, so dass unmittelbar im Bereich der LE keine Anpassungen erforderlich sind.

 

Zu Frage 9:

 

Verschiedene Risikofaktoren für die Landwirtschaft (wie z.B. Zerstörung und Veränderung von Lebensräumen,  Pestizideinsatz, Düngung und Nährstoffanreicherung) werden durch die Maßnahmen des Agrarumweltprogramms ÖPUL und anderer extensivierender Maßnahmen vermieden oder zumindest deutlich verringert und damit ein großer Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität geleistet. Man muss allerdings feststellen, dass die meisten Maßnahmen auch dem Schutz anderer Umweltgüter (Boden, Wasser, Luft und Landschaft) dienen. Es ist daher nicht möglich, den Anteil des finanziellen Aufwands für die Biodiversität zu quantifizieren.

Aus allen drei Achsen des Programms zur Förderung der Ländlichen Entwicklung werden die Möglichkeiten zur Förderung der Biologischen Vielfalt genutzt. Dies sind insbesondere:

 

-                     Bildungsmaßnahmen aus dem Bereich der Achse 1: Diese können so unterschiedliche Bereiche wie Bildungsveranstaltungen im Rahmen des bereits erwähnten Naturschutzplanes, ein Bildungsprojekt zum Biodiversitätsmonitoring mit Landwirtinnen und Landwirten auf ihren eigenen WF-Flächen oder ein umfassendes Bildungsprojekt zum Thema gefährdete Nutztierrassen betreffen;

-                     Flächenförderungen im Rahmen der Achse 2: Hier sind alle Maßnahmen zur Extensivierung der Produktion bzw. zur Erhaltung von extensiven Produktionsweisen zu nennen, welche die Risikofaktoren für die Biodiversität vermeiden oder deutlich reduzieren. Insbesondere ist die Maßnahme „Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller und gewässerschutzfachlich bedeutsamer Flächen (WF)“ hervorzuheben, an der im Jahr 2008 rund 23.000 Betriebe mit etwa 74.000 ha teilgenommen haben, für die in Summe eine Prämie von € 37,7 Mio.  gewährt wurde;

-                     Projektförderungen im Rahmen der Achse 3: Hier ist insbesondere die Maßnahme 323 „Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes“, Bereich Naturschutz hervorzuheben. Bisher wurden über die Maßnahme 323 Prämien in Höhe von etwa € 10 Mio.  ausbezahlt. Die Anzahl der Projekte wird jedoch in den nächsten Jahren deutlich steigen. Die In dieser Maßnahme geförderten Bereiche können thematisch sehr unterschiedlich sein und von Grundankauf für Naturschutzzwecke, der Förderung des Ankaufes von Hochstammobstbäumen für Streuobstwiesen, Moorrenaturierungen, Gebietsbe­treuungen in Naturschutzgebieten, Erstellung von Managementplänen in Natura-2000-Gebieten, Naturschutzplänen für Almen bis hin zu Ideenwettbewerben oder Ausstellungen mit Naturschutzthemen reichen.

 

Zu Frage 11:

 

In der LIFE+Einreichrunde 2008 wurden von Österreich 4 große, mehrjährig angelegte LIFE-Natur-Projekte eingereicht, die zusammen ein Projektvolumen von € 13,3 Mio. ergeben.

Dabei ist eine Kofinanzierung der EU in Höhe von rund € 8 Mio. beantragt worden. Aufgrund sehr gut vorbereiteter Projekte konnte Österreich im Vorjahr fast das Dreifache der ihm zustehenden indikativen Mittelzuwendung an Förderungen lukrieren. Es ist auch heuer zu hoffen, dass die seitens der EU zustehenden € 3,895 Mio. Fördermittel deutlich überschritten werden können. Eingereicht wurden im Finanzierungsansatz „LIFE-Natur/Natura 2000“ folgende Projekte:

1) Renaturierung pannonischer Salzsteppen, Salzsümpfe und Sodalacken im Nationalpark Neusiedler See – Seewinkel (Antrag: Burgenland);

2) Gail – Ein integratives Natura 2000-Modell (Antrag: Kärnten);

3) Murerleben – Inneralpines Flussraummanagement Obere Mur (Antrag: Steiermark);

4) Unter dem Ansatz „LIFE-Biodiversität“ wurde das transnationale Projekt Demo – Graze – Grazing for Biodiversity on wetlands“ (Antrag: Kärnten) eingereicht.

 

Darüber hinaus beteiligt sich Österreich auch am transnationalen LIFE-Biodiversitäts-Projekt „Green Belt“(Grünes Band), welches vom Leadpartner „B.U.N.D.“ in Deutschland eingereicht wurde.

 

Zu Frage 12:

 

In Österreich kommt nur der EFRE zur Anwendung.

Die Programme basieren auf der EU-VO 1080/2006, in der Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung der Infrastruktur in Zusammenhang mit der Artenvielfalt an eine damit verbundene nachhaltige Wirtschaftsentwicklung gebunden sind (Art. 5 Abs. 2 lit. b). Damit ist die Auswahl der Projekte stark eingeschränkt.

Im einzelstaatlichen strategischen Rahmenplan für Österreich 2007 – 2013 ist in Priorität 2 (Attraktive Regionen und Standortqualität) das Ziel „Erhaltung/Nutzung natürlicher Ressourcen“ auf 3 Strategiefelder heruntergebrochen:

  1. Risikoprävention
  2. Energieeinsparung und erneuerbare Energie
  3. Nachwachsende Rohstoffe und (Natur-)Managementkonzepte.

 

Diese Maßnahmenmöglichkeiten wurden von den Bundesländern auf Grund der erforderlichen inhaltlichen Konzentration in unterschiedlicher Form in die operationellen Programme auf­genommen. Einige Bundesländer haben alle drei Strategiefelder integriert, andere nur einzelne davon.

Die Budgetierung in den Programmen erfolgt gemäß DurchführungsVO der EK ausschließlich auf Ebene der Prioritäten, nicht auf Maßnahmenebene. Daher sind auch keine Budgets für die Maßnahmen ausgewiesen oder bereitgestellt.

 

Zu Frage 13:

 

Im Rahmen der Biodiversitäts-Kampagne des BMLFUW „vielfaltleben“ (siehe auch Antwort zu Frage 4) werden zahlreiche Öffentlichkeitsmaßnahmen im Jahr 2010 durchgeführt werden, deren Ziel es ua. ist, die breite Öffentlichkeit für diese Anliegen zu sensibilisieren.

 

Zu Frage 14:

 

Für das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen) trifft das BMLFUW folgende konkrete Maßnahmen, um negative Auswirkungen des internationalen Handels auf die biologische Vielfalt zu verhindern (nur CITES gelistete Arten):

Auf nationaler Ebene wird durch eine Kombination von gezielter Öffentlichkeitsarbeit, der Entwicklung von praxis-tauglichen nationalen Gesetzen und Verordnungen, einer effizienten zwischen-behördlichen Zusammenarbeit im Vollzug und straffen Prüfungen der Nachhaltigkeitskriterien bei Einfuhren angestrebt, dass illegale Aktivitäten minimiert werden.

Es soll ein effizienter Vollzug durch effektive Gesetze mit dementsprechenden Sanktionen ermöglicht und keine Einfuhranträge genehmigt werden, die den Nachhaltigkeitskriterien nicht entsprechen.

 

Auf EU und internationaler Ebene unterstützt das BMLFUW in den auf Basis der CITES Konvention und relevanten EU-Verordnungen eingesetzten Ausschüssen:

-                     Die Entwicklung effektiver rechtlicher und strategischer Instrumente um illegalen Handel zu minimieren;

-                     Initiativen seitens des CITES Sekretariates, der EU Kommission und NGOs und IGOs zur Infrastrukturentwicklung in den Ausfuhrländern;

-                     Die Identifizierung jener bedrohter Arten, die durch eine Listung in den CITES Anhängen profitieren würden;

-                     Die Verhinderung negativer Anreize für den Artenschutz (z.B. unnötige Handelsverbote);

-                     Maßnahmen zur Schaffung positiver Anreizinstrumente für betroffene Bevölkerungs­teile in Entwicklungsländern zur Förderung der nachhaltigen Entnahme von Arten für internationalen Handel (z.B. Übertragung der Eigentums-/Nutzungsrechte über natürliche Ressourcen vom Staat auf die Kommunalebene).

 

Zu Frage 15:

 

Zur Aufrechterhaltung und Stärkung der Ökosysteme tragen viele Förderungsprogramme auf EU, Bundes- und Landesebene bei. Diese Förderungsprogramme wie „Österreichisches Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013 (LE 07-13)“ mit den speziellen Maßnahmen „NATURA 2000“, "Wald-Umwelt“, LIFE+ sowie das Naturwaldreservate-Programm welches einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt der Wälder sowie eine Grundlage für Forschung, Lehre und Bildung darstellt.

 

Forschungsprojekte aus dem nationalen Klimafolgenforschungsprogramm StartClim, FloodRisk (BMLFUW 2004) sowie Interreg III-B- Alpenraum Projekt ClimChAlp (Climate Change, Impacts and Adaptation Strategies in the Alpine Space) erweitern den Wissenstand zu möglichen Anpassungsstrategien. Die Auftragsforschung seitens des BMLFUW (PFEIL 10) hat weitere wichtige Projekte im Themenfeld Klimafolgen und Anpassung initiiert.

Auf Basis der vom BMLFUW beauftragten Studie „Identifikation von Handlungsempfehlungen zur Anpassung an den Klimawandel in Österreich“ (Bericht an das BMLFUW, AustroClim 2008, unter Lead-Autorenschaft von IFF/Uni Klagenfurt, Umweltbundesamt, Institut für Meteorologie und Physik der BOKU) wurde nun ein Policy Paper erstellt, das einen ersten Rahmen für eine nationale Anpassungsstrategie skizziert. Es wird in Kürze zur allgemeinen Kommentierung ausgeschickt werden.

 

Dem speziellen Themenkreis Klimawandel-Anpassung und natürliche Ökosysteme wird in einem nächstfolgenden Schritt spezielle Aufmerksamkeit gewidmet werden.

 

Zu Frage 16:

 

Seitens des BMLFUW wurden bereits zahlreiche Projekte und Studien zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Biodiversität - insbesondere auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft - durchgeführt.

Das BMLFUW wird auch weiterhin - nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten - Beiträge zur Verbesserung des Wissens über die Biodiversität unterstützen, so z.B. im Bereich der Erstellung und Aktualisierung von Roten Listen gefährdeter Arten, im Bereich der von Neobiota verursachten Probleme für die Biodiversität, LIFE Projekte, biodiversitätsbezogene Forschungsprojekte in den österreichischen Nationalparks, Förderung des Vereins „Arche Noah“ zur Erhaltung seltener Obst- und Gemüsesorten etc.

 

Zu Frage 17:

 

Forschungsarbeiten zur Förderung und Erhaltung der Biodiversität werden im Programm für Forschung und Entwicklung im Lebensministerium PFEIL 10 (2006-2010) unterstützt. Anknüpfend an das Programm PFEIL 05 ist im Strategiefeld Lebensraum der Forschung zur Biodiversität ein Teilbereich gewidmet. Über die Bund-Bundesländer Forschungskooperation werden Forschungsprojekte mit gemeinsamen Interessen über PFEIL 10 und den Bundes­ländern anteilig finanziert. Dabei erfolgt die Abwicklung über die webbasierte Plattform www.DaFNE.at, in der auch der uneingeschränkte Zugang zu den Forschungsergebnissen offen steht.

 

Die Beilagen 1 und 2 weisen die laufenden Forschungsprojekte zu den Themenfeldern „Pflanzengenetische Ressourcen“ sowie „Feuerbrand“ samt Summen in den Jahren 2004 bis 2008 aus. Forschungsarbeiten zum Thema Feuerbrand wurden durchgeführt, da von dieser Erkrankung unsere Obst- und Birnenbestände und im speziellen die Streuobstwiesen in ihrem Bestand sehr betroffen sind.

 


Zu Frage 18:

 

Ein wichtiges Ziel der Kampagne „vielfaltleben“ des BMLFUW ist es, Partnerschaften mit allen betroffenen Sektoren sowie den Bürgerinnen und Bürgern zu errichten (siehe dazu auch Antwort zu Frage 4). Die Kampagne wird als partnerschaftliche Initiative gemeinsam mit den größten österreichischen Umwelt- und Naturschutz­organisa­tionen NATURSCHUTZBUND, WWF, BirdLife durchgeführt.

 

Zu den Fragen 19 und 20:

 

Folgende Maßnahmen zur Erhaltung genetischer Ressourcen wurden in den angeführten Bereichen durchgeführt:

 

Ex-situ Erhaltung:

 

Alle österreichischen Landsorten werden von den öffentlichen Genbanken unter Einhaltung der international vereinbarten Standards erhalten.

 

Darüber hinaus laufen am LFZ Raumberg-Gumpenstein derzeit folgende Projekte:

 

Aufbau eines Langzeitlagers für Saatgut von Gräsern und kleinsamigen Leguminosen  

Kosten: € 17.686,--

 

Anlage und Pflege naturschutzfachlich wertvoller Streuwiesen im mittleren Ennstal

Kosten: € 19.795,--

 

Wiedereinführung des Tauernroggens im Ennstal

Kosten: € 8.520,--

 

Nutzung und Erhaltung extensiver Grünlandstandorte in den Bergregionen

Kosten: € 846.744,-

 

In der AGES-Genbank in Linz sind derzeit ca. 5000 Muster eingelagert. Das Langzeitlager dient weiters für die Genbanken in den Niederlanden, Syrien, Tirol und der HBLFA Schönbrunn als Sicherheitslager.

Weiters wird eine Sicherheitslagerung von Genbankmaterial aus Linz in Norwegen (Spitzbergen) im Permafrost der Genbank „Svalbard Seed Vault“ durchgeführt.

Die Vielfalt der alten Obstsorten mit ihren unterschiedlichen Früchten in Form, Farbe und Geschmack zu erhalten ist eine wesentliche Zielsetzung der Obst-Genbank des Bundesamtes für Wein- und Obstbau Klosterneuburg. Extrem seltene alte Sorten wie „Doux Amere“, „Rolling“ oder „Rossert“ findet man dort in der 1897 gepflanzten Hochstammanlage neben vielen anderen bekannten alten Apfelsorten. Insgesamt über 600 Kernobstsorten (davon incl. Klone ca. 500 Apfelsorten), etwa 200 Steinobstsorten, 40 Beerenobstsorten und ca. 120 Obstsorten seltener Obstarten werden in Klosterneuburg erhalten, sortenkundlich bearbeitet und auch unter dem Aspekt möglicher neuer Nutzungsformen geprüft.

Weiters führt das Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg ein „Streuobstprojekt“ durch. Rund 50 Apfelsorten und 50 Birnensorten (überwiegend Mostbirnen) auf 14 Standorten (inklusive Klosterneuburg) in Österreich werden beobachtet. Es sollen Aussagen über die Verarbeitungseignung, Eignung für extensiven Anbau als großkronige Baumform und Gerüstastspindel sowie Anfälligkeit der Sorten gegenüber Feuerbrand in Bezug auf die unterschiedlichen Klimabedingungen der wichtigsten heimischen Streuobstanbaugebiete gewonnen werden. Gleichzeitig wird ein repräsentativer Querschnitt heimischer Mostapfel­sorten und Mostbirnensorten zwecks Risikostreuung auf mehreren Standorten langfristig erhalten. Die Ergebnisse fließen in die Sortenempfehlungen für Nachpflanzungen im Streu­obstanbau ein. Die ausgewählten Sorten (ca. 50 Apfelsorten und 50 Birnensorten) wurden auf für die Streuobstgebiete repräsentativen Standorten im Jahr 2003, davon auch drei Standorte in Tirol, ausgepflanzt.

 

In-situ/on farm Erhaltung:

 

Aufgrund von Recherchen bzw. in Zusammenarbeit mit der AGES erfolgen in der Landwirt­schaft folgende spezifische Maßnahmen zur In-situ/on farm Erhaltung:

 

In-situ Erhaltung erfolgt in größerem Umfang bei Schlägler Roggen im nördlichen Mühlviertel. Obwohl es sich hier um eine Zuchtsorte (veredelte Landsorte) handelt, hat der verbreitet im Anbau stehende Roggen wegen geringen Saatgutwechsels und des noch relativ weiten und geschlossenen Verbreitungsgebietes seinen ursprünglichen Genpool weitestgehend erhalten. Beim Lungauer Tauernroggen gibt es zur Zeit einen Betrieb im Lungau, der diesen Roggen erhält. Das LFZ Raumberg-Gumpenstein betreibt dazu ein Forschungsprojekt.

 

Neuerdings bauen Betriebe mit biologischer Wirtschaftsweise wiederum Spelz an, das Sortiment ist verschiedensten Ursprungs. Vielfach handelt es sich um Nachbauten aufgelas­sener Sorten, die, wie fallweise auch aufgelassene Sorten anderer Getreidearten, bisweilen durch einfache selektive Maßnahmen betriebsintern bearbeitet sind.

 

Im größeren Umfang wird Mohn im traditionellen Anbaugebiet des Mühl- und Waldviertels für den lokal begrenzten Bedarf erhalten.

Reste des traditionellen Phaseolus-Sortiments existieren in der Steiermark nach wie vor in sehr beschränktem Umfang in in-situ Erhaltung.

 

ÖPUL-Maßnahme „Seltene landwirtschaftliche Kulturpflanzen“:

 

Die Maßnahme dient sowohl der In-Situ-Vermehrung und dem Anbau von Landsorten als auch der Artenvielfalt im Kulturpflanzenbereich.

Im Jahre 2008 wurden im Rahmen dieser Maßnahme seltene Kulturarten - bzw. Sorten auf einer Fläche von ca. 11.000 ha gefördert. Die Fördersätze betrugen je nach Prämienstufe zwischen 115,- bis 280,- €/ha. Rd. 3.000 Betriebe nahmen an der Maßnahme teil.

Ausbezahlt wurden rd. € 1,46 Mio.

 

Sonderrichtlinie des BMLFUW Sparte Qualitätsverbesserung im Pflanzenbau:

 

Im Rahmen dieser SRL wurden 2008 für die Erhaltung von Genmaterial von (Bio)weizen, -gerste, Dinkel, Emmer, Einkorn, Nackthafer, Lupinen und Riebelmais Fördermittel von € 18.000,- ausbezahlt.

Die Förderung dient hier der Erhaltung von wertvollen alten Sorten, die als Ausgangsmaterial für die Züchtung neuer Sorten dienen können.

 

Zu Frage 21:

 

Die EU-Kommission hat im Vorjahr die Richtlinie 2008/62/EG erlassen, in der Regelungen für das Inverkehrbringen von Saatgut pflanzengenetischer Ressourcen getroffen werden. Diese Richtlinie erfasst Saatgut landwirtschaftlicher Arten und Pflanzkartoffeln. Für Gemüsesaatgut sind seitens der EU-Kommission ebenfalls Regelungen geplant.

Die Umsetzung der Richtlinie 2008/62/EG erfolgte in Österreich durch eine Novelle der Saatgutverordnung. Inzwischen sind auf deren Basis  2  Erhaltungssorten  [Ötztaler (Lein), Loosdorfer Austro Bankut Grannen (Winterweizen)]  für das Inverkehrbringen als Saatgut von pflanzengenetischen Ressourcen zugelassen. 9 weitere Sorten landwirtschaftlicher Arten befinden sich im Zulassungsverfahren. 

 

Zu Frage 22:

 

Der Austausch von Saatgut nicht zugelassener Sorten zum Schutz pflanzengenetischer Ressourcen zwischen Landwirten und Saatgutanwendern war unter bestimmten Voraus­setzungen (u.a. Einhaltung von Mengenbeschränkungen) auch bisher schon zulässig (§ 4 Abs. 3 Saatgutverordnung 2006).

 


Zu Frage 23:

 

In Österreich bestand und besteht derzeit kein Beimischungsziel für Biokraftstoffe, sondern eine Substitutionsverpflichtung. Neben der Beimischung von Biokraftstoffen zu Diesel und Benzin kann daher eine Zielerreichung beispielsweise auch durch den verstärkten Einsatz von reinen Biokraftstoffen, wie 100% Biodiesel in LKW-Flotten oder Kraftstoffen mit sehr hohem Anteil an Biokraftstoff wie z.B. E85 - das ist ein Kraftstoff der 85% Bioethanol enthält -  erreicht werden.

 

Im Umweltkontrollbericht wird neben der Aussage, dass der Anbau von energetisch genutzter Biomasse in der Landwirtschaft zu Risiken für die Biodiversität führen kann, ebenso davon gesprochen, dass unter Berücksichtigung der Biodiversitätsziele auch Synergien zwischen energetischer Biomassenutzung und Biodiversität möglich sind, was aus Sicht des BMLFUW immer das anzustrebende Ziel darstellt.

 

Im Rahmen der Einigung zu den beiden EU Richtlinien zur Kraftstoffqualität und zur Förderung der erneuerbaren Energie wurde auch die Einführung von Nachhaltigkeitskriterien für den Anbau der Biomasse zur Produktion von Biokraftstoffen beschlossen. Diese Nachhaltigkeitskriterien enthalten Bestimmungen für den Anbau der verwendeten Biomasse bzw. zu Regelungen hinsichtlich der Erfassung und Überwachung derartiger Kriterien und sollen sicherstellen, dass nur mehr jene Biokraftstoffe auf die nationalen Ziele angerechnet werden können, die aus nachhaltig produzierter Biomasse - und somit im Einklang mit den Zielen zum Erhalt der biologischen Vielfalt - produziert wurden.

 

Gemäß dem Regierungsprogramm ist bei der künftigen Ausrichtung der österreichischen Biokraftstoffpolitik, neben den europäischen Zielsetzungen, derzeit als zentraler Punkt das Ziel des Einsatzes von 10% an erneuerbarer Energie im Verkehr im Jahr 2020, vor allem die Produktion der derzeit bestehenden österreichischen Biokraftstoffanlagen zu berücksichtigen.

 

Zu Frage 24:

 

Es wird auf die Zuständigkeit der Bundesländer bezüglich Naturschutz und Raumplanung hingewiesen.

 


Zu Frage 25:

 

Das Naturwaldreservate - Programm stellt für Österreich einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt der Wälder sowie eine Grundlage für Forschung, Lehre und Bildung dar. Naturwaldreservate sind Waldflächen, die für die natürliche Entwicklung des Ökosystems Wald bestimmt sind, wo jede unmittelbare Beeinflussung, ausgenommen Maßnahmen zur Wildregulierung, unterbleibt. Österreichweit wurden bis Dezember 2008 197 Naturwaldreservate mit einer Gesamtfläche von rund 8.550 ha auf Basis des Vertragswaldschutzes eingerichtet. Dadurch nähert man sich dem Ziel einer repräsentativen Abdeckung aller 125 in Österreich vorkommenden Waldgesellschaften weiter an.

 

Im Österreichischen Waldprogramm ist der Biologischen Vielfalt in Österreichs Wäldern ein eigenes Handlungsfeld gewidmet. Im Rahmen dieses partizipativen Prozesses wurden Ziele definiert und ein Maßnahmenbündel zum Biodiversitätsschutz und -management einvernehmlich fixiert.

 

In Fortführung dieses Prozesses ist eine zweitägige Fachtagung im Mai 2009 zum Thema "Forstwirt schaf(f)t Biodiversität" vorgesehen, die die große Bedeutung des Österreichischen Waldes und seiner nachhaltigen Bewirtschaftung für die Biodiversität beleuchten soll. Das „Österreichische Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013 (LE 07-13)“  sieht  im  speziellen für die  Erhaltung und  Verbesserung der Biodiversität in  Österreichs

Wäldern die Maßnahmen „Natura 2000“ und „Wald-Umwelt“ vor. Darüber hinaus dienen im LE 07-13 alle waldbaulichen und vorbeugenden Maßnahmen den Biodiversitätszielen. Abgerundet wird dies durch waldbezogene ökologische Wasserbaumaßnahmen.

 

Der Bundesminister:


Beilage 1 zu Nr. 833/J

Proj.

Nr.

 Titel

2004

2005

 2006

 2007

 2008

ohne Bundes-anstalten

1256

Bestimmung, Beschreibung und Kartierung alter Kernobstsorten in der nördlichen Steiermark einschließlich von Untersuchungen über die Variabilität von Fruchtinhaltsstoffen

4.949,00

4.997,46

0,00

0,00

0,00

1272

Lokales bäuerliches Wissen über Pflanzenarten aus Wildsammlung für die Fütterung und Heilkunde bei landwirtschaftlichen Nutztieren in Tirol (Osttirol)

20.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

1314

Pilotstudie - Vergleichende Biodiversitätsuntersuchungen in ausgewählten Gebieten zur Evaluierung der Effizienz der Maßnahmen gemäß ÖPUL 2000

45.872,32

0,00

0,00

0,00

0,00

1385

Entwicklung eines Konzeptes für ein Biodiversitäts-Monitoring in Österreich - MOBI-E

137.872,00

23.593,58

41.137,60

0,00

0,00

10051

Sichtung von Pflanzen und Gehölzen (Zwergflieder, Kleinstrauchrosen, Clematis, immergrüne Laubgehölze, Sedum, Euphorbia u.a.) an der HBLFA Schönbrunn

59.622,00

55.032,00

37.450,00

24.133,00

0,00

10145

In vitro Etablierung und gezielte Selektion von Rhododendron ferrugineum und Rhododendron hirsutum. Erfassung der genetischen Vielfalt mittels Mikrosatelliten

35.086,00

0,00

0,00

0,00

0,00

10149

Die Aurebe Vitis vinifera ssp.sylvestris der Donau/Marchauen (Projektteil BA für Wein- und Obstbau)

1.934,00

0,00

0,00

0,00

0,00

10152

Die Aurebe Vitis vinifera ssp.sylvestris der Donau/Marchauen (Projektteil BA für Weinbau)

639,00

0,00

0,00

0,00

0,00

10215

Biodiversität in Berggebieten - Wirtschaftliche Ansätze zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Biodiversität und Auswirkungen auf die Berggebiete

4.500,00

6.200,00

5.100,00

9.100,00

0,00

10260

Erhaltungszüchtung standortgerechter Arten

242.803,00

276.655,00

0,00

0,00

0,00

10277

Entwicklung von Pflanzsortimenten und Kulturverfahren für Wildstauden heimischer Trockenstandorte unter Berücksichtigung von Aspekten des Artenschutzes und der Biodiversitätskonvention (CBD)

0,00

3.526,00

11.290,00

9.889,00

0,00

10327

Genbankpflanzen Weinbau am Bundesamt für Wein- und Obstbau

879.256,00

815.739,00

719.259,00

708.354,00

0,00

10328

Genbankpflanzen Obstbau am Bundesamt für Wein- und Obstbau

106.290,00

113.081,00

70.470,00

81.437,00

0,00


Proj.

Nr.

 Titel

2004

2005

 2006

 2007

 2008

ohne Bundes-anstalten

10334

Kulturwert von Ackerkulturen

172.208,00

67.270,00

0,00

0,00

0,00

10569

Österreichischer Beitrag zum EU-Projekt RESGEN - European network for grapevine genetic resources - conservation and characterisation

282,00

235,00

0,00

0,00

0,00

10618

Landwirtschaft und Naturschutz am Beispiel des LIFE-Projektes 'Mittleres Ennstal - Wörschacher Moor'

20.960,00

20.858,00

0,00

0,00

0,00

10645

Entwicklung und Erhaltung standortgerechter Gräser und Leguminosen für die Grünlandwirtschaft und den Landschaftsbau im Alpenraum

1.966,00

0,00

0,00

0,00

0,00

100090

Ansaat und Ausbringung von Risslingen zur Extensivdachbegrünung in Schattenlagen

0,00

0,00

4.019,00

2.120,00

0,00

100108

Kulturwert von Bio-Ackerkulturen

0,00

80.971,00

0,00

0,00

0,00

100118

Land abandonment and vegetation change in open landscapes: assessing biodiversity impacts and options for mitigation

0,00

45.254,00

94.523,00

47.958,00

0,00

100226

Integrierte Vernetzung dezentraler Biodiversitäts- und Genbankdatenbanken der Länder

0,00

0,00

0,00

13.262,00

1,00

100255

Wiedereinführung des Tauernroggens im Ennstal

0,00

0,00

0,00

1.958,00

0,00

100256

Beschreibung des Steirerklees sowie dreier Herkünfte von Lens culinaris nach UPOV und CPVO (Community Plant Variety Office)

0,00

0,00

0,00

6.774,00

0,00

100309

Reaktion der Vegetation auf einen Tritteinfluss entlang eines europäischen Transektes: Wechselwirkungen zwischen Tritteinfluss, Vegetationstyp und Nutzungsgeschichte

0,00

0,00

0,00

15.035,00

0,00

100331

Giftpflanzen im Grünland - aktuelle Zunahme, Ursachen und Lösungsmöglichkeiten am Beispiel der Herbstzeitlose

0,00

0,00

0,00

19.143,00

19.143,00

100342

Buchenkomplexkrankheit - Wurzel- und Stammkrankheiten der Buche in niederösterreichischen Laubholzbeständen nach klimatischen Extremereignissen

0,00

0,00

0,00

0,00

27.000,00

100449

Giftpflanzen im Grünland - aktuelle Zunahme, ihre Ursachen und Lösungsmöglichkeiten am Beispiel von Greiskraut-Arten und Herbstzeitlose

0,00

0,00

0,00

0,00

39.784,46

 

 

1.734.239,32

1.513.412,04

983.248,60

939.163,00

85.927,46


Beilage 2 zu Nr. 833/J

 

Proj.

Nr.

 Titel

2004

2005

 2006

 2007

 2008 ohne Bundes-anstalten

1296

Molekulare und biochemische Untersuchungen der Resistenzmechanismen von Apfel gegen Feuerbrand (Erwinia amylovora)

91.852,48

91.852,48

30.617,49

0,00

0,00

1370

Blattoberflächenwachskomponenten im Einsatz bei der Bekämpfung von pathogenen Getreidepilzen und Feuerbrand auf Kernobst

13.500,00

13.902,00

0,00

0,00

0,00

1428

Prüfung selbstbewurzelter Birnenbäume im Vergleich zu wichtigen gängigen Unterlagen unter besonderer Berücksichtigung der Widerstandsfähigkeit gegen Feuerbrand (Erwinia amylovora)

33.000,00

19.000,00

12.000,00

0,00

12.000,00

10046

Sichtungsgarten der HBLFA Schönbrunn - Erhaltung

152.953,00

153.420,00

158.292,00

56.766,00

0,00

100049

Aufklärung der Feuerbrandresistenz und Entwicklung von Resistenzmarkern

0,00

0,00

139.480,00

77.544,75

42.455,25

100060

Untersuchungen ausgewählter Parameter im Hinblick auf die Verbesserung der Möglichkeiten zur Vorbeugung und Bekämpfung von Feuerbrand (Erwinia amylovora)

0,00

0,00

60.000,00

48.550,00

0,00

100127

Feuerbrand auf Kernobst: Blattoberflächenchemie und sortenspezifische Resistenz

0,00

0,00

37.926,00

0,00

30.341,00

100149

Prüfung von feuerbrandtoleranten und - anfälligen Apfel- und Mostbirnensorten an verschiedenen Standorten

0,00

0,00

6.169,00

2.948,00

0,00

100164

Vergleich von selbstbewurzelten Birnenbäumen mit auf wichtigen gängigen Unterlagen veredelten unter besonderer Berücksichtigung der Widerstandsfähigkeit gegen Feuerbrand (Erwinia amylovra)

0,00

0,00

3.354,00

1.562,00

0,00

100404

Entwicklung von 3-Deoxyflavonoid-basierten Erwinia Bakteriziden und eines Systems zum Bienen-Erwinia-Monitoring

0,00

0,00

0,00

0,00

82.819,80

100437

ERA-NET EUPHRESCO: Entwicklung und Validierung von innovativen Diagnosemethoden zum Nachweis von Feuerbrand (Erwinia amylovora)

0,00

0,00

0,00

0,00

14.388,00

100448

Erforschung alternativer Strategien zur langfristigen Eindämmung von Feuerbrand ohne Antibiotika im Obstbau

0,00

0,00

0,00

0,00

78.853,54

 

 

291.305,48

278.174,48

447.838,49

187.370,75

260.857,59