8212/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.06.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Beschreibung: Logo-soloBundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

                                                                                            Geschäftszahl:          BMUKK-10.000/0158-III/4a/2011

 

 

 

Wien, 20. Juni 2011

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8573/J-NR/2011 betreffend die Förderung ausländischer Medien durch das BMUKK, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 18. Mai 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 5:

Es werden keine Medien der angesprochenen Art, wie etwa Kosmo, Novi Glasnik, Becki Informator, gefördert. Inwieweit allfällig Medien „in sonstigen Sprachen“ gefördert werden, kann nicht abschließend festgestellt werden; im Bereich der Volksgruppen und im Bereich der Öffent­lichkeitsarbeit werden jedenfalls keine Medientitel gefördert. Ergänzend wird bemerkt, dass im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit Zahlungen an Medien in Form von Entgelten für Leistungen (im Sinne des UStG), wie etwa Einschaltungen, erfolgen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.