8219/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.06.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                            Wien, am 24. Juni 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0158-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 8385/J betreffend „Abenteuer STS Remler“, welche die Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen am 29. April 2011 an mich richteten, stelle ich eingangs fest, dass das ehemalige Staatssekretariat für Familie und Jugend, welches im Übrigen sowohl von Frau Staatssekretärin Marek, als auch von Frau Staats-sekretärin Mag. Remler exzellent und höchst kompetent geführt wurde, wichtige politische Aufgaben wahrgenommen hat, was nicht zuletzt aus dem Umstand ersichtlich wird, dass diese nunmehr von der der Regierungsspitze mit verantwortet werden.

 

Zu den einzelnen Fragen stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die mit der Tätigkeit von Frau Staatssekretärin Mag. Remler verbundenen Aufwendungen ergeben sich aus der Beantwortung der folgenden Fragen mit der Maßgabe, dass für die Besoldung der Frau Staatssekretärin keine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend besteht.


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die Gesamtkosten (Personalkosten der Bundesbediensteten und Arbeitsleihen inklusive aller Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung und allfälligen Pensionskassenbeiträgen), die aus der Beschäftigung der dem Kabinett von Frau Staatssekretärin Mag. Remler eigens zugewiesenen Mitarbeiter/innen (inklusive der Sekretariats- und Kanzleikräfte sowie dem sonstigen Hilfspersonal) im Zeitraum vom 26. November 2010 bis inklusive 21. April 2011 entstanden sind, betrugen insgesamt Euro 209.002,44.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Für elf Dienstreisen von Frau Staatssekretärin Mag. Remler wurden Kosten in Höhe von Euro 984,35 abgerechnet.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Für das Büro von Frau Staatssekretärin Mag. Remler wurde eine Bodenstehlampe zum Preis von Euro 1.242,20 angeschafft, die selbstverständlich im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend weiterverwendet wird.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Das Bundesbezügegesetz sieht keine Erstattung derartiger Kosten vor.

 

 

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Die Rechtsgrundlage bei zwei Dienstverhältnissen im Kabinett der Frau Staatssekretärin basierte auf Arbeitskräfteüberlassungen, wobei diese Leiharbeitsverträge mit einer Interessensvertretung bzw. mit dem Amt einer Landesregierung abgeschlossen wurden.