8226/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.06.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8656 /J der Abgeordneten Doppler ua wie folgt:

 

Frage 1:

Die Beschwerdestatistiken des Vereins für Konsumenteninformation und der Arbeiterkammern zeigen, dass der Bedarf an Information und Aufklärung über den wahren Inhalt von Lebensmitteln groß ist. Deshalb verweist der Verein für Konsumenteninformation seit Februar 2010 wöchentlich unter der Rubrik „Lebensmittelcheck“ auf www.konsument.at auf das Täuschungspotential bestimmter Lebensmittelprodukte. Die Auswahl der im Lebensmittelcheck getesteten Produkte erfolgt aufgrund von Konsumentenbeschwerden aber auch aufgrund eigener Wahrnehmung der LebensmitteltechnikerInnen des VKI. Vergleichbar der nunmehr in Deutschland vom vzbv lancierten Plattform werden auch hierzulande die Unternehmen vor Veröffentlichung ihres Produktes um Stellungnahme ersucht und wird diese zusammen mit dem Testergebnis veröffentlicht.

Fragen 2:

S. Frage 1.

Frage 3:

Die Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Verstöße im Bereich von irreführender Produktaufmachung bzw. –kennzeichnung mittels Verbandsklage wird von meinem Ressort seit Jahren finanziell und inhaltlich unterstützt. Die legistische Zuständigkeit für Lebensmittelkennzeichnung liegt beim Bundesminister für Gesundheit.