8228/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.06.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0133-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 24. Juni 2011

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8347/J-NR/2011 betreffend Schulversuch „Türkisch zur Matura“ im BORG Henriettenplatz, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 28. April 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Am Abendgymnasium Henriettenplatz können die Schülerinnen und Schüler neben dem Pflichtfach Englisch eine zweite lebende Fremdsprache wählen. Als zweite lebende Fremd­sprache bietet die Schule die Wahl zwischen Französisch, Latein und Türkisch. Türkisch als zweite lebende Fremdsprache ist ein Schulversuch, der seit 2005 an der Schule geführt wird. Wie auch für die beiden anderen Wahlmöglichkeiten besteht die Berechtigung in Türkisch zu maturieren.

 

Der Lehrplan des Schulversuchs Türkisch als Wahlmöglichkeit für die zweite lebende Fremd­sprache wurde analog zum Lehrplan des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Berufstätige für die zweite lebende Fremdsprache und nach den Richtlinien des vom Europarat entwickelten Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erstellt.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Jene Schülerinnen und Schüler, die sich am Abendgymnasium Henriettenplatz für Türkisch als zweite lebende Fremdsprache entscheiden, erreichen das gleiche Niveau wie es im Lehrplan des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Berufstätige für die zweite lebende Fremdsprache verankert ist.

Gemäß Lehrplan für die zweite lebende Fremdsprache des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Berufstätige erreichen die Schülerinnen und Schüler auf Maturaniveau ein erweitertes Niveau des Independent Users B1 entsprechend den in den Richtlinien des Europarates festgelegten Standards für Sprachkompetenz (siehe Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenz­niveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001).

 

Zu Frage 4:

Jene Schülerinnen und Schüler, die sich am Abendgymnasium Henriettenplatz für Türkisch als zweite lebende Fremdsprache entscheiden, werden nach dem Lehrplan des Schulversuchs Türkisch als Wahlmöglichkeit für die zweite lebende Fremdsprache, der analog zum Lehrplan für

die zweite lebende Fremdsprache des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des wirtschafts­kundlichen Realgymnasiums für Berufstätige und nach den Richtlinien des vom Europarat entwickelten Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erstellt wurde, unterrichtet.

 

Zu Frage 5:

Die beiden Lehrkräfte des Unterrichtsfaches Türkisch verfügen über folgende weitreichende Qualifikationen: Die Lehrkraft A hat Universitätsstudien der Germanistik und der Türkischen Sprache und Literatur in der Türkei absolviert, in Österreich das Lehramt für Hauptschulen und die Lehrbefähigung für Lebende Fremdsprache Türkisch erworben und einen Akademielehrgang Interkulturelle Pädagogik besucht. Die Lehrkraft B hat in der Türkei Diplom und Lehramt für Deutsche Sprache und Literatur erworben, in Österreich Deutsche Philologie studiert und ein Doktoratsstudium in Philosophie/Pädagogik abgeschlossen; die Lehrkraft unterrichtet im Rahmen des Zusatzunterrichtes und des Wahlpflichtfaches Türkisch und ist im Zuge von Externistenprüfungen für Türkisch eingesetzt.

 

Zu Fragen 6 und 7:

Der Türkisch-Fremdsprachenunterricht an der AHS für Berufstätige am Henriettenplatz stellt sich wie folgt dar:

 

Fremdsprachenunterrricht:

Türkisch

 

 

 

 

 

 

Schülerinnen und Schüler nach deren Erstsprache

2005/06

2006/07

2007/08

2008/09

2009/10

Türkisch

17

23

49

44

42

Deutsch

1

4

9

6

5

andere Sprache

1

0

1

1

3

Gesamt im Türkisch-Fremdsprachenunterricht

19

27

59

51

50

 

Zu Frage 8:

Bemerkt wird, dass auf Basis des Bildungsdokumentationsgesetzes generell nicht erhoben wird, in welchen Prüfungsgebieten im Rahmen abschließender Prüfungen die einzelnen Schülerinnen und Schüler maturieren. Daher liegen aus dem Titel des Bildungsdokumentationsgesetzes österreichweit keine statistischen Erhebungen zu den jeweils gewählten Prüfungsgebieten im Rahmen abschließender Prüfungen bzw. „Maturafächern“ vor. Nach Befassung und Auskunft der zuständigen Schulaufsicht haben an der AHS für Berufstätige am Henriettenplatz seit dem Schuljahr 2005/06 von den am Türkisch-Fremdsprachenunterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schülern auch in dieser Fremdsprache maturiert:

 

2005/06

2006/07

2007/08

2008/09

2009/10

0

0

7

14

9

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.