8230/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.06.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0135-III/4a/2011 |
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Wien, 24. Juni 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8349/J-NR/2011 betreffend Fremdsprachenunterricht von BKS-Sprachen an Österreichs Schulen, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 28. April 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2 sowie 9:
Bemerkt wird, dass im Rahmen der Erhebung zur österreichweiten Schulstatistik auf Basis des Bildungsdokumentationsgesetzes generell nicht erhoben wird, in welchen Prüfungsgebieten im Rahmen abschließender Prüfungen die einzelnen Schülerinnen und Schüler maturieren. Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur liegen daher aus dem Titel des Bildungsdokumentationsgesetzes österreichweit keine statistischen Erhebungen zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die in Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (BKS) maturierten, vor.
Zu Fragen 3 und 8:
Sowohl die Lehrkräfte als auch die Prüferinnen und Prüfer müssen die gleichen Voraussetzungen wie ihre Kolleginnen und Kollegen, die eine andere lebende Fremdsprache unterrichten, erfüllen, nämlich ein abgeschlossenes Lehramtsstudium für BKS an einer österreichischen Universität, das sie zum Unterricht an einer höheren Schule befähigt.
Die Slawistikinstitute der Universitäten bieten Lehramtsstudien an, die ein gemeinsames BKS-Studium vorsehen.
Zu Fragen 4 bis 7:
Die Lehramtsausbildung in BKS entspricht derjenigen anderer Sprachfächer an den Universitäten Österreichs, die Lehrkräfte sind demnach fachlich und fachdidaktisch geprüft.
Der Unterricht in Zweiter lebende Fremdsprache BKS basiert auf dem Lehrplan für die zweite lebende Fremdsprache. Der Lehrplan für die zweite lebende Fremdsprache ist sprachneutral und gilt für alle darin festgeschriebenen Sprachen. Daher werden bei der Matura in BKS die gleichen Anforderungen gestellt wie bei allen anderen angebotenen Sprachen.
Die Umsetzung des Lehrplanauftrags erfolgt durch die ausgebildeten Lehrkräfte als auch durch Maßnahmen die Schulqualität betreffend, unter anderem durch die Schulaufsicht und die Beachtung der Qualitätsanforderungen bei der Vorlage der Aufgabenstellungen für die Aufgabenstellungen im Rahmen abschließender Prüfungen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.