8235/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.06.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0488-II/10/a/2011

Wien, am     . Juni 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am
28. April 2011 unter der Zahl 8322/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „reformbedürftiges Schengen-Abkommen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.

 

Zu Frage 4:

Im Anschluss an das gemeinsame Gipfeltreffen am 26. April 2011 stellten die Präsidenten Frankreichs und Italiens, Nicolas Sarkozy und Silvio Berlusconi, klar, dass der freie Personenverkehr eine der größten Errungenschaften der europäischen Einigung darstelle und jedenfalls bewahrt werden müsse.

 


Die Staatschefs hielten in einem gemeinsamen Schreiben an den Präsidenten des Rates der Europäischen Union, Herman van Rompuy, und Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso weiter fest, dass dem Europäischen Rat vom Juni 2011 die Aufgabe zukommen wird, konkrete Entscheidungen als Antwort auf aktuelle Herausforderungen im südlichen Mittelmeer zu treffen. Darüber hinaus müsse die EU ihre Beziehungen zu Drittstaaten angesichts der aktuellen Geschehnisse neu definieren und bestehende innereuropäische Regelungen in den relevanten Bereichen diskutieren. Ich erachte die Vorschläge Italiens und Frankreichs als diskussionswürdig, vor allem sehe ich großen Handlungsbedarf der EU, einen gesamtheitlichen Ansatz in der Zusammenarbeit mit Drittstaaten zu verfolgen. 

 

Zu Frage 5:

Die Debatte zur südlichen Nachbarschaft stellte den Schwerpunkt des Sonderrates der Innenminister am 12. Mai 2011 dar. Als Grundlage der Diskussion diente die am 4. Mai 2011 vorgelegte Mitteilung der Kommission zur Migration.

 

In der Diskussion habe ich betont, dass die Reisefreiheit innerhalb der EU nicht auf Spiel gesetzt werden darf. Reisefreiheit und Sicherheit gibt es aber nur, wenn jedes EU-Land seine Verantwortung wahrnimmt. Jedes Land ist aufgefordert, seine Aufgaben zu erfüllen. Die derzeit bestehende Möglichkeit, autonom über die befristete Einführung von Grenzkontrollen zu entscheiden, muss erhalten bleiben, denn die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist eine zentrale Staatsaufgabe. Geht es aber um die Interessen mehrerer EU-Länder, kann ein zusätzlicher Mechanismus für eine abgestimmte Einführung von Grenzkontrollen diskutiert werden.

 

Darüber hinaus begrüße ich die Stärkung von FRONTEX. Im Zusammenhang mit der Kooperation mit Drittstaaten soll ein gesamtheitlicher Ansatz gewählt werden, der insbesondere auf die Bekämpfung der illegalen Migration abstellt.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Wie in der Mitteilung zur Migration vom 4. Mai 2011 angekündigt, werden von der Kommission derzeit Leitlinien ausgearbeitet, um eine kohärente Anwendung und Auslegung der Schengen-Vorschriften zu gewährleisten. Darüber hinaus prüft sie die Möglichkeiten zur Einführung eines Mechanismus, der ein gemeinsames europäisches Verfahren zur Wiedereinführung der Grenzkontrollen in bestimmten kritischen Situationen vorsieht. Wenn konkrete Vorschläge vorliegen, werde ich mich – unter Berücksichtigung der österreichischen Interessen - aktiv in die Diskussion im Rat einbringen.

 


Zu den Fragen 8 und 9:

Weder das Übereinkommen zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirt-schaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen vom 14. Juni 1985 (Schengener Übereinkommen) noch das Übereinkommen zur Durchführung des Überein-kommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen vom 19. Juni 1990 (Schengener Durchführungsübereinkommen - SDÜ) enthalten Bestimmungen über die Beendigung oder zeitweilige Außerkraftsetzung dieser Übereinkommen.

 

Jedoch bietet der Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ausnahmsweise - nach einem festgelegten Verfahren - für einen begrenzten Zeitraum von höchstens 30 Tagen oder für die vorhersehbare Dauer der schwerwiegenden Bedrohung, wenn ihre Dauer den Zeitraum von 30 Tagen überschreitet, an seinen Binnengrenzen wieder Grenzkontrollen einzuführen. Die Tragweite und Dauer der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen dürfen jedoch nicht über das Maß hinausgehen, das unbedingt erforderlich ist, um gegen die schwerwiegende Bedrohung vorzugehen.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

Von der Europäischen Kommission wurde am 24. Februar 2010 ein Vorschlag für eine Änderung der FRONTEX-Verordnung vorgelegt, der derzeit im Rat und im Europäischen Parlament verhandelt wird. Österreich bringt sich im Rat aktiv in die Diskussion über das zukünftige Mandat der Agentur ein.

 

Zu Frage 12:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

Es gibt im Zusammenhang mit Migrationsströmen keine diesbezüglichen Abkommen von FRONTEX mit der Türkei.