8236/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.06.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0496-II/2011

Wien, am        . Juni 2011

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben am  28. April 2011 unter der Zahl 8329/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Akten über Aktivisten des Südtiroler Freiheitskampfes“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3 sowie 5 und 6:

Es existieren weder im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) noch in den Landesämtern für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) staatspolizeiliche Akten aus der Zeit von 1961 bis 1970 über den Südtiroler Freiheitskampf.  In Entsprechung der Skartierungsvorschriften werden sämtliche für die Skartierung vorge-sehene Akten dem Österreichischen Staatsarchiv zur Übernahme angeboten. Sofern das Staatsarchiv das angebotene Schriftgut nicht übernimmt, wird es der Vernichtung zugeführt.


Die Einsicht in das Archivgut des Bundes ist im Bundesgesetz über die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz; BGBl. I Nr. 162/1999) geregelt.

 

Zu Frage 4:

Aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes muss von einer personen-bezogenen Beantwortung Abstand genommen werden. Es wird um Verständnis ersucht, dass die Beantwortung dieser Frage nicht im Rahmen des Interpellationsrechtes nach Art.   52 B-VG erfolgen kann. 

 

Zu den Fragen 7 bis 9:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.