8238/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.06.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0400-II/10/2011
Wien, am . Juni 2011
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am
28. April 2011 unter der Zahl 8333/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Wiedereinführung der Grenzkontrollen“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Lage in den relevanten Regionen im Ausland, sowie in den Grenzgebieten in Österreich unterliegt einer ständigen Analyse. Bislang konnten keine signifikanten Anstiege bei Aufgriffen von illegal eingereisten Personen in Österreich festgestellt werden. In den betreffenden österreichischen Regionen wurden jedoch intensivierte, lagebedingte Kontrollen im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen im Hinterland angeordnet.
Zu den Fragen 2 und 3:
Grundlage der Diskussion auf europäischer Ebene betreffend die Kontrolle an den Außengrenzen und die Verwaltung des Schengen-Raums bildet derzeit die am 4. Mai 2011 vorgelegte Mitteilung der Kommission zur Migration.
Darin schlägt die Kommission die Überarbeitung des bestehenden Regelwerks (wie beispielsweise die Überarbeitung des „Gemeinsamen Praktischen Handbuchs für die Grenzschutzbeamten“ oder der FRONTEX-Verordnung) vor. Auch der Grenzschutzagentur FRONTEX wird beim gezielten Einsatz der Ressourcen zur Erreichung eines hohen und einheitlichen Grenzüberwachungs- und Personenkontrollniveaus an den EU-Außengrenzen weiterhin eine zentrale Rolle beigemessen. Aus diesem Grund sollten Verhandlungen zur Stärkung des Mandates von FRONTEX – wie auch vom Europäischen Rat gefordert – bis Juni 2011 abgeschlossen werden.
Darüber hinaus prüft die Kommission derzeit die Möglichkeiten zur Einführung eines erweiterten Mechanismus zur Wiedereinführung der Grenzkontrollen, der ein gemeinsames europäisches Verfahren in bestimmten kritischen Situationen vorsieht.
Auf Grundlage konkreter Vorschläge durch die Kommission werde ich mich – unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Interessen – aktiv in die europäische Debatte einbringen.
Zu den Fragen 4 bis 7:
Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) bietet den Mitgliedstaaten im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit die Möglichkeit, ausnahmsweise - nach einem festgelegten Verfahren - für einen begrenzten Zeitraum von höchstens 30 Tagen oder für die vorhersehbare Dauer der schwerwiegenden Bedrohung, wenn ihre Dauer den Zeitraum von 30 Tagen überschreitet, an seinen Binnengrenzen wieder Grenzkontrollen einzuführen. Die Tragweite und Dauer der vorüber-gehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen dürfen jedoch nicht über das Maß hinausgehen, das unbedingt erforderlich ist, um gegen die schwerwiegende Bedrohung vorzugehen.
Österreich wird von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, wenn Umstände vorliegen, die eine solche schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit Österreichs befürchten lassen. Nach herrschender EU-Meinung stellt ein erhöhtes Aufkommen von Flüchtlingen nach Europa - wie derzeit über das Mittelmeer - keine derartige schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit der Mitgliedstaaten dar, die eine Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen rechtfertigen würde.