8241/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.06.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2200/0483-II/BK/3.2/2010
Wien, am . Juni 2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 28. April 2011 unter der Zahl 8338/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Löschen von kinderpornographischen Internetinhalten" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Meinungen und Einschätzungen fallen nicht unter das parlamentarische Interpellationsrecht.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Im Rahmen der Vorgaben der §§ 13 bis 17, insbesondere des § 16, des Bundesgesetzes, mit dem bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs geregelt werden (E-Commerce-Gesetz – ECG; BGBl. I Nr. 152/2001) ergibt sich bereits seit dem Inkrafttreten mit 1. Jänner 2002 eine Verpflichtung zur Löschung gesetzwidriger Inhalte. Diese Vorgaben definieren unmittelbar die Verantwortlichkeit von Dienstanbietern, eine Ein-bindung des Bundesministeriums für Justiz ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.
Zu den Fragen 5 und 6:
Mit der Bundesrepublik Deutschland erfolgt generell eine enge und intensive Zusammen-arbeit durch Informationsaustausch, gemeinsame Einsatzplanungen und Operationen auf dem Gebiet der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet.