8244/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.06.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0491-III/8/a/2011

Wien, am       . Juni 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Bgm. Gerhard Köfer und Kollegen und Kolleginnen haben am 28. April 2011 unter der Zahl 8360/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Integrationsprojekt OSETO" gerichtet:

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die letzten Überweisungen betrafen die ersten Raten des Teilprojekts des „Europäischen Integrationsfonds 2009“ und erfolgten am 15. Februar 2011 in der Höhe von € 15.090,--. Der Beitrag des Bundesministeriums für Inneres in selber Höhe wurde am 17. Februar 2011 überwiesen.

 

Zu Frage 2:

Ja, betreffend die drei Teilprojekte aus dem „Europäischen Integrationsfonds 2008“ werden die dritten Teilzahlungen nicht mehr geleistet, da  nach dem derzeitigen Ergebnis der Endabrechnungen zu diesen drei Teilprojekten der Projektträger „Genius“ Rückforderungen von bereits ausbezahlten Fördergeldern gewärtigen muss. Rückgeforderte Gelder des Bundesministeriums für Inneres werden wieder für Projektförderungen veranschlagt. Nicht genutzte Gelder der Europäischen Union sind nach Prüfung und Genehmigung der Endabrechnung durch die Europäische Kommission an diese zurückzuzahlen.


Zu Frage 3:

Das „Gesamtprojekt OSETO“ besteht aus fünf Teilprojekten. Jedes Teilprojekt ist als Einzelprojekt zu betrachten und zu behandeln. Ein Endbericht des Projektträgers zum „Gesamtprojekt OSETO“ ist nicht vorgesehen.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Das „Gesamtprojekt OSETO“ besteht aus fünf Teilprojekten. Zu jedem einzelnen Teilprojekt werden die jeweiligen Raten separat ausbezahlt. Die Ratenauszahlungen erfolgen nicht für einzelne Kostenpositionen, weshalb bei den Überweisungen die Honorarnoten von Frau Trenner nicht ausgewiesen sind.

 

Zu Frage 6:

Ja. Wie bei allen anderen Projekten hängen Höhe und Zeitpunkt der Rückforderungen jedoch noch von Rückmeldungen der Europäischen Kommission ab. Die Regelung der Rückzahlungsmodalitäten erfolgt nach offizieller Bekanntgabe des Ergebnisses an den Projektträger im Rahmen einer nach Rücksprache getroffenen Vereinbarung. Rückgeforderte Gelder des Bundesministeriums für Inneres werden wieder für Projektförderungen veranschlagt. Nicht genutzte Gelder der Europäischen Union sind nach Prüfung und Genehmigung der Endabrechnung durch die Europäische Kommission an diese zurückzuzahlen.

 

Zu Frage 7:

Die Projektvergaben im Europäischen Integrationsfonds, im Europäischen Flüchtlingsfonds und bei den nationalen Integrationsförderungen erfolgen nach einem objektiven, transparenten Auswahlverfahren anhand eines objektiven, transparenten und öffentlich zugänglichen Bewertungsrasters. Selbstverständlich werden in den Auswahlprozessen Erfahrungen aus vorangegangenen Förderperioden berücksichtigt.

 

Zu Frage 8:

Nein. Es liegen keine Verfehlungen vor.

 

Zu den Fragen 9 und 13:

Nein.

 

Zu Frage 10:

Die Vergabe von Förderungen erfolgte an einen Verein und nicht an eine Einzelperson.


Zu den Fragen 11 und 12:

Sowohl die Marktstudie als auch die Projektumweltanalyse werden für jedes Teilprojekt differenziert durchgeführt. Beides sind Vorhaben, die sich der Projektträger selbst gestellt hat, die seitens des Bundesministeriums für Inneres zwar begrüßt, aber nicht beauftragt wurden. Die Ergebnisse sollen nach dem Ende des letzten Teilprojekts, das ist Ende Juni 2011, zusammenfließen. Die Veröffentlichung obliegt dem Projektträger.

 

Zu Frage 14:

Es lagen keine strukturellen Hindernisse vor, die gegen eine Fördermittelvergabe sprachen.

 

Zu Frage 15:

Auf die Beantwortung der Frage 12 der parlamentarischen Anfrage 3588/J vom                    5. November 2009 darf verwiesen werden. Darüber hinaus fällt die Beantwortung dieser Frage nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 16:

Die Projektvergaben erfolgen und erfolgten unter Berücksichtigung für sämtliche Antrag-steller geltenden objektivierbaren Kriterien. Das formalisierte Auswahlverfahren stellt eine sachliche und nachvollziehbare Auswahl der Projekte sicher. Darüber hinaus bestehen im Rahmen der Abwicklung der europäischen Fonds zahlreiche nationale wie internationale Kontrollstellen, die eine transparente und seriöse Fördervergabe garantieren.