8248/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.06.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 27. Juni 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0160-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 8392/J betreffend „Nutzung alternativer Energiequellen für Bundesgebäude“, welche die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 29. April 2011 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Für die in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts fallenden "Bundesgebäude", somit die von der Burghauptmannschaft Österreich (BHÖ) verwalteten sowie die im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) stehenden Objekte, wären unabhängig von der Frage der finanziellen Bedeckung zuvor die jeweiligen technischen und rechtlichen Möglichkeiten sowie die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit in jedem Einzelfall zu evaluieren.
Bei den von der BHÖ verwalteten Historischen Objekten ist auf Grund des Denkmalschutzes der Einbau von Solar-, Photovoltaik- oder sonstigen alternativen Energieerzeugungsanlagen oftmals nicht möglich (siehe hierzu auch Richtlinie des Bundesdenkmalamtes „Energieeffizienz am Baudenkmal“, 1. Fassung vom 17. März 2011). Bei neuen Bauteilen bzw. bei Generalsanierungen wird der Einbau entsprechender Anlagen jedenfalls immer erwogen. Letztendlich können diese nur mit Zustimmung des Bundesdenkmalamtes eingebaut werden.
Für die im Eigentum der BIG stehenden Objekte gilt zudem, dass derartige Maßnahmen von den jeweiligen Bundesmietern bestellt und bezahlt werden müssen. In der Praxis können daher derartige Ausstattungen in maßgeblichem Umfang nur bei Neubauten und Generalsanierungen erfolgen.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Das Elektrizitätsnetz Österreichs ist in das europäische Übertragungsnetz eingebunden, somit erfolgt die Energieübertragung und -verteilung nach physikalischen Gesetzmäßigkeiten. Primäre Aufgabe ist es daher, dafür zu sorgen, dass "Atomstrom" nicht eingekauft wird. Dazu wurde im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) das "Labeling", also die Ausweisung der Herkunft des gelieferten Stroms auf den Stromrechnungen und in den Werbebotschaften der Stromhändler, geschaffen, das dem Kunden die Möglichkeit gibt, seinen Lieferanten nach seinen Wünschen und Kriterien auszuwählen.
Im Sinne einer Anti-Atom-Politik und nachhaltigen Energieversorgung hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend auf europäischer Ebene dafür eingesetzt, dass Mittel aus EURATOM in Richtung Erneuerbare Energien umgeschichtet und jedenfalls nicht in weitere Atomforschung investiert werden, um die Rahmenbedingungen für einen möglichen raschen europaweiten Atomausstieg sicherzustellen.
Durch die Forcierung Erneuerbarer Energien, die nicht zuletzt durch eine Novellierung des Ökostromgesetzes weiter vorangetrieben werden soll, ist weiters eine bilanzielle Unabhängigkeit von Atomstromimporten bis 2015 zu erreichen.