8252/AB XXIV. GP

 
Eingelangt am 28.06.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0083-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 27. JUNI 2011

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen

und Kollegen vom 29. April 2011, Nr. 8369/J, betreffend

AMA-MARKETING-BEITRÄGE

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 29. April 2011, Nr. 8369/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die Unterschiede zwischen den beiden in der Frage genannten Unterlagen sind lediglich scheinbare und ergeben sich daraus, dass im Vorstandsbericht der AMA die tatsächlich erlösten (eingezahlten) Marketingbeiträge angeführt sind, während im Tätigkeitsbericht der AMA Marketing GesmbH die in den Beitragserklärungen angeführten (gemeldeten) Beträge festgehalten sind. Auf ein Jahr bezogen ergeben sich Abweichungen: Einerseits werden Beiträge gemeldet und erst zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt, anderseits werden auch Zahlungen ohne entsprechende Erklärungen geleistet.

 

Zu Frage 2:

 

Da es sich einerseits um bezahlte und andererseits um gemeldete Beträge handelt, gibt es keine Differenzbeträge.


Zu Frage 3:

 

Bei dem im Vorstandsbericht der AMA angeführten Betrag in der Höhe von 4,125.000,00 Euro handelt es sich um die im Jahr 2009 eingezahlten Beiträge. Bei dem im Tätigkeitsbericht der AMA Marketing GesmbH angegebenen Betrag in der Höhe von 3,722.720,00 Euro handelt es sich jedoch um die im Jahr 2009 im Rahmen der Beitragserklärungen gemeldeten Beiträge. Die Ursachen für die Abweichungen zwischen Meldungen und Zahlungen innerhalb eines Jahres sind in der Antwort zu Frage 1 dargelegt.

 

Zu Frage 4:

 

Die durchschnittliche Anzahl der Dienstnehmer auf Basis von Vollzeitäquivalenten betrug während des Geschäftsjahres 2010 46 Angestellte und keine Arbeiter.

Die Personalkosten der AMA Marketing GesmbH in den Jahren 2005 bis 2010 betrugen in Euro:

2005:   2,123.834,43

2006:   2,225.432,27

2007:   2,229.976,56

2008:   2,274.478,76

2009:   2,341.059,22

2010:   2,357.885,72

 

Zu Frage 5:

 

In allen AMA-Gütesiegel Richtlinien ist dazu Folgendes verankert: Das AMA-Gütesiegel darf nicht verwendet werden, wenn Lebensmittel GVO enthalten oder aus solchen bestehen, Lebensmittel aus GVO hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden, also kennzeichnungspflichtig gemäß VO (EG) Nr. 1829/2003 idgF wären. Das heißt, dass gentechnisch veränderte Lebensmittelbestandteile bei AMA-Gütesiegelprodukten nicht verwendet werden dürfen. Diese Anforderung wird im Rahmen von Kontrollen auch überprüft.

 

Der Bundesminister: