8261/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.06.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0033-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . Juni 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Riemer und weitere Abgeordnete haben am 28. April 2011 unter der Nr. 8340/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Einstellung der ÖBB-Strecke Graz-Marburg gerichtet.

 

Zu den Fragen 1 bis 4 und 6 bis 8:

Ø  Stimmt es, dass die ÖBB plant, den gesamten internationalen Reisezugverkehr über den Grenzübergang Spielfeld-Strass einzustellen?

Ø  Wurden vor dem zweigleisigen Ausbau als HL-Strecke zwischen Graz und Spielfeld mit der Slowenischen Eisenbahngesellschaft Gespräche bezüglich der Übernahme der Railjet-Garnituren geführt?

Ø  Wenn ja, was waren die Ergebnisse?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

Ø  Werden weiterhin mit der Slowenischen Eisenbahngesellschaft Gespräche bezüglich der Übernahme der Railjet-Garnituren geführt?

Ø  Wenn ja, gibt es schon Ergebnisse und welchen Inhalt haben diese?

Ø  Wenn nein warum nicht?

 

Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtungen eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG).

Die vorliegenden Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

Zu Frage 5:

Ø  Aus welchen Gründen hat man die Strecke zwischen Graz und Spielfeld zweigleisig als HL-Strecke ausgebaut?

 

Die rund 50 km lange Strecke zwischen Graz und der Staatsgrenze Spielfeld-Straß ist im Bestand bereits teilweise zweigleisig ausgebaut. Nach der für Ende 2012 geplanten Inbetriebnahme des Bahnhofumbaus in Leibnitz inkl. Streckenumbauten werden in Summe rund 50% dieser Strecke zweigleisig ausgebaut sein. Dies betrifft zum einen den rund 18 km langen Abschnitt von Graz bis Werndorf sowie den rund 10 km langen Abschnitt von Lebring bis Leibnitz.

 

Die Ausbauvorhaben erfolgen einerseits durch den immer dichter werdenden Nahverkehr, alleine der Bund bestellt zwischen Graz und Spielfeld täglich rd. 48 Nahverkehrszüge und wendet für diese rd. 650.000 Fahrplan-km jährlich rd. € 5,2 Mio. auf. Andererseits hat die Strecke wegen der Bedeutung des Hafens Koper, als zweitwichtigsten Hafen für die österreichischen Güterbahnen, auch im Güterverkehr eine enorme Bedeutung. Um all diesen Verkehren entsprechende, qualitätsvolle Trassenkapazitäten zur Verfügung stellen zu können und um den Pendler/innen z.B. in Leibnitz einen modernen und barrierefreien Bahnhof anbieten zu können, ist der Ausbau notwendig.

 

Zu Frage 9:

Ø  Welche Kosten entstanden beim Ausbau der Strecke Graz – Spielfeld?

 

Im Rahmen des zweigleisigen Ausbaues der Strecke Graz – Spielfeld wurden bis Ende 2010 insgesamt rd. 410 Mio. € investiert.

 

Zu Frage 10:

Ø  Welche Mehrkosten entstehen durch Wartung, Betrieb und Instandhaltung der zweigleisigen HL-Strecke im Vergleich zur ursprünglichen Strecke?

 

Die Mehrkosten durch den ca. 50%-igen neuen 2-gleisigen Abschnitt werden durch die neue, moderne Infrastrukturanlage im Vergleich zum bisherigen wartungsintensiveren Altbestand kompensiert.