8266/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.06.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Harald Stefan haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kostenaufwand elektronischer Hausarrest“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Strafgefangene und Untersuchtshäftlinge haben mit Stichtag 19.05.2011 bisher 17225 Hafttage im elektronisch überwachten Hausarrest zugebracht. Legt man die Grenzkosten in der Höhe von 11,- Euro pro Tag und Insassen zugrunde, ergibt dies einen Einsparungsbetrag von 189.475,- Euro. Legt man die Durchschnittskosten von € 102,- pro Tag und Insassen zugrunde, ergibt sich ein Einsparungsbetrag von 1.756.950;- Euro.

Beide Berechnungsvarianten werden auch international zur Bestimmung der Einsparungen durch die Anhaltung im elektronisch überwachten Hausarrest herangezogen.

Wesentliche Faktoren der Einsparungen entziehen sich aber einer Bezifferung und zwar:

In der Frontdoorvariante:

Die betroffenen Personen können während der Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe im familiären Verband verbleiben und ihren Arbeitsplatz sowie ihre Wohnung behalten. Sie zahlen weiterhin ihre Beiträge in das Pensions- und Sozialversicherungssystem ein und sind in der Regel außer kranken- und unfall- auch noch pensionsversichert. Es entstehen der öffentlichen Hand auch keine (zusätzlichen) Kosten für die Unterstützung der Familienangehörigen des Strafgefangenen. Es bedarf keines Reintegrationsaufwandes, keiner Arbeitslosenunterstützung nach der Haft und keiner Wohnversorgung durch die öffentliche Hand in der Zeit nach der Haft.

In der Backdoorvariante:

Der Insasse wird bereits bis zu einem Jahr vor seiner Entlassung in einem hohen Maß überwacht in die Gesellschaft eingegliedert, womit seine Chancen auf eine gelungene Resozialisierung und damit auf geringere volkswirtschaftliche Kosten aus weiteren strafbaren Handlungen deutlich steigen. Indem der Insasse ein zur Deckung des Lebensunterhalts ausreichendes Einkommen und eine Beschäftigung samt Versicherungsschutz nachzuweisen hat, muss er nicht wie intramural überwiegend aus öffentlichen Mitteln erhalten werden.

Durch sein regelmäßiges Einkommen kann er überdies etwaige Unterhaltsberechtigte versorgen, ohne dass diese auf öffentliche Mittel angewiesen sind.

Zu 2:

Für die Betreuung und die Technik sind seit der Einführung des elektronisch überwachten Hausarrestes 1,170.955 Euro aufgewendet worden.

Zu 3:

Bis zum 19.5.2011 sind insgesamt 161.062,05 Euro den betroffenen Personen an Kostenersatz vorgeschrieben worden.

Zu 4:

Bis zum Stichtag 19.5.2011 waren bzw. sind 240 Personen im elektronisch überwachten Hausarrest.

Zu 5:

Am Stichtag 19.5.2011 sind 104 Personen im elektronisch überwachten Hausarrest angehalten.

Zu 6:

Bis zum Stichtag 19.5.2011 haben 187 Personen einen Kostenersatz geleistet bzw. leisten einen Kostenersatz. Bis zu diesem Zeitpunkt waren/sind insgesamt 53 Insassen von einem Kostenersatz befreit.

Zu 7:

Nein, dazu gibt es keine Beobachtungen.