8268/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.06.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

Der Abgeordnete zum Nationalrat Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Vorreiter Deutschland“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Der Kampf gegen Kinderpornographie ist mir – wie schon meiner Amtsvorgängerin – ein wichtiges Anliegen, weshalb auch ich mich auf europäischer Ebene für eine verpflichtende Regelung zur Löschung von kinderpornographischen Inhalten im Internet – und für den Fall, dass eine Löschung undurchführbar ist, für die Errichtung von Zugangssperren mittels “Webfiltering“ – einsetze.

Der aktuelle Vorstoß Deutschlands, konsequent nach dem Grundsatz „Löschen statt Sperren“ vorzugehen, zielt ausschließlich darauf ab, kinderpornographische Inhalte im Internet zu löschen. Ist aber eine Löschungsanordnung nicht durchsetzbar, etwa weil sich der betroffene Webserver im Ausland befindet, ist oft nur eine Sperre der Website möglich. Klar muss allerdings sein, dass der (effektiveren) Löschung der Vorrang einzuräumen ist und eine Netzsperre erst in Betracht kommt, wenn ein Löschen nicht möglich ist.

Zu 2:

Die österreichische Rechtslage ermöglicht bereits die verpflichtende Löschung von kinderpornographischen Inhalten im Internet auf der Basis der Bestimmungen des § 16 E‑Commerce-Gesetz, § 26 StGB und § 110 StPO. § 16 E-Commerce-Gesetz verpflichtet den Hostprovider, der von rechtswidrigen Inhalten Kenntnis erlangt, diese unverzüglich zu entfernen bzw. den Zugang dazu zu sperren. Da bereits das Zugänglichmachen von pornographischen Darstellungen minderjähriger Personen strafbar ist (§ 207a Abs. 1 Z 2 StGB), kann die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zur Durchsetzung der Löschung von kinderpornographischen Inhalten im Internet die Sicherstellung anordnen (§ 110 StPO), um die „Einziehung“ nach § 26 StGB zu gewährleisten.

Zu 3 und 4:

Die Staatsanwaltschaften arbeiten bei der Ermittlung und Verfolgung von Delikten im Zusammenhang mit pornographischen Darstellungen Minderjähriger eng mit der Kriminalpolizei und im Besonderen mit der beim Bundesministerium für Inneres angesiedelten Meldestelle Kinderpornographie und Kindersextourismus zusammen. Darüber hinaus besteht eine enge Kooperation der österreichischen Strafverfolgungsbehörden mit der Initiative Stopline, einer Meldestelle für Kinderpornographie und Wiederbetätigung. Die Initiative verfügt über ein starkes internationales Netzwerk von Partnerorganisationen. Den Strafverfolgungsbehörden ist es gemeinsam mit der Initiative Stopline möglich, kinderpornographische Inhalte im Internet schnell und effizient zu erfassen und, sofern nötig, auch durch internationale Zusammenarbeit deren Löschung zu veranlassen.

Zu 5 und 6:

Gerade im Kampf gegen die Internet-Kinderpornographie ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von größter Bedeutung, zumal kinderpornographische Inhalte im Internet überwiegend von ausländischen Servern global verbreitet werden. Daher arbeiten die österreichischen Strafverfolgungsbehörden eng mit Strafverfolgungsbehören anderer Staaten, darunter auch Deutschland, zusammen.