8269/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.06.2011
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0117-Pr 1/2011
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 8355/J-NR/2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Beugestrafen“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 6 und 8 bis 13:
Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich auf die grundlegende Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage, Zahl 5151/J-NR/2010, zu „Kinderrechte in Österreich“. Die Ausführungen meiner Amtsvorgängerin zu den Fragepunkten 1, 2, 7 und 9 werden aufrecht erhalten.
Meine Amtsvorgängerin hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Fragen des Obsorge- und Besuchsrechtes erörtern und legislative Vorschläge erstatten soll. Über den Fortgang der Arbeiten wurde laufend auf der Website des Justizressorts berichtet, ein Gesetzentwurf wurde veröffentlicht. Als Lösung schwieriger Besuchsrechtsfragen wird der bereits im Entwurf angeführte gerichtliche Auftrag zu einer Eltern- oder Erziehungsberatung und das verpflichtende Erstgespräch über Mediation zu zählen sein. Auch mit der in Vorbereitung befindlichen Familiengerichtshilfe wird das Gericht leichter Klarheit über die – für die Entscheidung in Pflegschaftssachen – wesentlichen Tatsachen gewinnen können.
Zu 7:
Hierüber bestehen keine statistischen Daten.
. Juni 2011
(Dr. Beatrix Karl)