8273/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.06.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0438-II/10/a/2011
Wien, am . Juni 2011
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Mario Kunasek und weitere Abgeordnete haben am
29. April 2011 unter der Zahl 8374/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Sicherheitspakt zwischen dem BMI und dem Land
Steiermark“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Der Umsetzung des Sicherheitspaktes mit dem Land Steiermark wird seitens des Bundesministeriums für Inneres Rechnung getragen. Insbesondere darf dabei auf die bereits durchgeführten bzw. beauftragten 114 Versetzungen von Polizistinnen und Polizisten in das Bundesland Steiermark sowie auf die in den Beantwortungen zu den Fragen 8 bis 10 dargestellten Lehrgangsabschlüssen von Polizistinnen und Polizisten zur Stärkung des exekutiven Außendienstes verwiesen werden.
Zu den Fragen 4 und 6:
Aufgrund der Implementierung der sukzessiven organisatorischen Umsetzung bundesweiter Ausgleichsmaßnahmenstrukturen (AGM) bis 30. Juni 2011, sowie moderner, flexibler Personalbewirtschaftungssysteme (Flexi- bzw. Karenzpool) ist derzeit eine Aufschlüsselung der systemisierten Planstellen in der bisherigen Form nicht aussagekräftig bzw. würde dies die tatsächliche Planstellen-/Personalsituation verzerrt darstellen.
Das bedeutet, dass
1. nunmehr den einzelnen Exekutivdienststellen der Polizeikommanden – z. B. zur Abdeckung temporärer Belastungsspitzen, karenzbedingter oder sonstiger Abwesenheiten – über die Grundsystemisierung hinaus, befristete Planstellen zugewiesen werden;
2. die erforderlichen Arbeitsplätze der AGM-Dienststellen bzw. AGM-Organisationsteile (zusätzliche Sachbereiche bei bestehenden Dienststellen) aus dem für die organisatorische „Schengenumsetzung“ geschaffenen Planstellenpool abgedeckt werden;
3. eine bezirksweise Gegenüberstellung des Soll- und Iststandes in der bisherigen Form bis 30. Juni 2011 aufgrund der laufenden sukzessiven Umsetzung der Personalmaßnahmen im Zusammenhang mit der Finalisierung der AGM-Struktur keine Aussagekraft hat.
Zu den Fragen 5 und 7:
Exekutive (Ist-Stand)
|
Stichtag |
|
1.12.2010 |
1.6.2011 |
|
Bundesland Steiermark gesamt |
3.273 |
3.329 |
Landespolizeikommando einschließlich dazugehöriger operativer Einheiten |
726 |
752 |
BPK Bruck a.d.Mur |
128 |
133 |
BPK Deutschlandsberg |
106 |
109 |
BPK Feldbach |
98 |
109 |
BPK Fürstenfeld |
47 |
53 |
BPK Graz-Umgebung |
227 |
237 |
BPK Hartberg |
90 |
94 |
BPK Judenburg |
86 |
89 |
BPK Knittelfeld |
55 |
52 |
BPK Leibnitz |
206 |
193 |
BPK Leoben-Land |
94 |
98 |
BPK Liezen |
157 |
160 |
BPK Murau |
62 |
64 |
BPK Mürzzuschlag |
91 |
94 |
BPK Radkersburg |
103 |
79 |
BPK Voitsberg |
78 |
79 |
BPK Weiz |
110 |
115 |
SPK Graz |
698 |
708 |
SPK Leoben |
111 |
111 |
Zu Frage 8:
Nach derzeitigem Stand 65 Polizistinnen und Polizisten.
Zu Frage 9:
Nach derzeitigem Stand 84 Polizistinnen und Polizisten.
Zu Frage 10:
Für das Landespolizeikommando Steiermark sind im Jahr 2011 insgesamt 75 Neuauf-nahmen zur polizeilichen Grundausbildung vorgesehen, die im Jahr 2013 die Grund-ausbildung abschließen werden.
Zu den Fragen 11 bis 13:
Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.
Zu Frage 14:
Im Rahmen der Umsetzung des Sicherheitspaktes mit dem Bundesland Steiermark wird der Bereich des Stadtpolizeikommandos Graz entsprechend berücksichtigt.
Zu Frage 15:
Voraussichtlich bis Ende 2013.