8273/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.06.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

                                                                              

              

GZ: BMI-LR2220/0438-II/10/a/2011

Wien, am       . Juni 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mario Kunasek und weitere Abgeordnete haben am
29. April 2011 unter der Zahl 8374/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sicherheitspakt zwischen dem BMI und dem Land Steiermark“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Der Umsetzung des Sicherheitspaktes mit dem Land Steiermark wird seitens des Bundesministeriums für Inneres Rechnung getragen. Insbesondere darf dabei auf die bereits durchgeführten bzw. beauftragten 114 Versetzungen von Polizistinnen und Polizisten in das Bundesland Steiermark sowie auf die in den Beantwortungen zu den Fragen 8 bis 10  dargestellten Lehrgangsabschlüssen von Polizistinnen und Polizisten zur Stärkung des exekutiven Außendienstes verwiesen werden.


Zu den Fragen 4 und 6:

Aufgrund der Implementierung der sukzessiven organisatorischen Umsetzung bundesweiter Ausgleichsmaßnahmenstrukturen (AGM) bis 30. Juni 2011, sowie moderner, flexibler Personalbewirtschaftungssysteme (Flexi- bzw. Karenzpool) ist derzeit eine Aufschlüsselung der systemisierten Planstellen in der bisherigen Form nicht aussagekräftig bzw. würde dies die tatsächliche Planstellen-/Personalsituation verzerrt darstellen.

 

Das bedeutet, dass

1.    nunmehr den einzelnen Exekutivdienststellen der Polizeikommanden – z. B. zur Abdeckung temporärer Belastungsspitzen, karenzbedingter oder sonstiger Abwesenheiten – über die Grundsystemisierung hinaus, befristete Planstellen zugewiesen werden;

2.    die erforderlichen Arbeitsplätze der AGM-Dienststellen bzw. AGM-Organisationsteile (zusätzliche Sachbereiche bei bestehenden Dienststellen) aus dem für die organisatorische „Schengenumsetzung“ geschaffenen Planstellenpool abgedeckt werden;

3.    eine bezirksweise Gegenüberstellung des Soll- und Iststandes in der bisherigen Form bis 30. Juni 2011 aufgrund der laufenden sukzessiven Umsetzung der Personalmaßnahmen im Zusammenhang mit der Finalisierung  der AGM-Struktur keine Aussagekraft hat.

 

Zu den Fragen 5 und 7:

Exekutive

(Ist-Stand)

 

Stichtag

1.12.2010

1.6.2011

Bundesland Steiermark gesamt

3.273

3.329

Landespolizeikommando

einschließlich dazugehöriger operativer Einheiten

726

752

BPK Bruck a.d.Mur

128

133

BPK Deutschlandsberg

106

109

BPK Feldbach

98

109

BPK Fürstenfeld

47

53

BPK Graz-Umgebung

227

237

BPK Hartberg

90

94

BPK Judenburg

86

89

BPK Knittelfeld

55

52

BPK Leibnitz

206

193

BPK Leoben-Land

94

98

BPK Liezen

157

160

BPK Murau

62

64

BPK Mürzzuschlag

91

94

BPK Radkersburg

103

79

BPK Voitsberg

78

79

BPK Weiz

110

115

SPK Graz

698

708

SPK Leoben

111

111

 

Zu Frage 8:

Nach derzeitigem Stand 65 Polizistinnen und Polizisten.

 

Zu Frage 9:

Nach derzeitigem Stand 84 Polizistinnen und Polizisten.

 

Zu Frage 10:

Für das Landespolizeikommando Steiermark sind im Jahr 2011 insgesamt 75 Neuauf-nahmen zur polizeilichen Grundausbildung vorgesehen, die im Jahr 2013 die Grund-ausbildung abschließen werden.

 

Zu den Fragen 11 bis 13:

Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.

 

Zu Frage 14:

Im Rahmen der Umsetzung des Sicherheitspaktes mit dem Bundesland Steiermark wird der Bereich des Stadtpolizeikommandos Graz entsprechend berücksichtigt. 

 

Zu Frage 15:

Voraussichtlich bis Ende 2013.