8276/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.06.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR 2220/0115-III/4/a/2011
Wien, am . Juni 2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Walser, Freundinnen und Freunde haben am 29. April 2011 unter der Zahl 8383/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Staatsbürgerschaftsprüfung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 3 und 10:
Es erfolgte eine Adaptierung der Unterlage. Die übermittelten Gutachten wurden dabei – soweit deren Inhalt nachvollziehbar und zweckmäßig erschien – auch mitberücksichtigt. Eine Adaptierung im Hinblick auf das sprachliche Niveau erfolgte vor allem deshalb nicht, weil mit 1. Juli 2011 die Anhebung des Sprachniveaus auf B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen in Kraft treten wird.
Zu Frage 2:
Vor dem Hintergrund der vorhandenen Expertisen wurde von der Einbeziehung externer Experten Abstand genommen.
Zu Frage 4:
Der Zweck der Unterlage – und damit deren Fokus – ist die Vorbereitung auf den Staats-bürgerschaftstest.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 7:
Vom Bundesministerium für Inneres kann in Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, deren Vollziehung nach der Kompetenzverteilung des Bundes-Verfassungsgesetzes Landessache ist, keine Dienstanweisung erteilt werden.
Zu Frage 8:
Das Wissen von Experten ist systemimmanent auf gewisse Wissensgebiete bezogen. Deshalb wurden bei der Erstellung der Unterlage auch mehrere Experten beigezogen. Im Übrigen darf darauf hingewiesen werden, dass es bereits eine 9. Auflage der Unterlage gibt.
Zu Frage 9:
a) Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.
b) Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.