8277/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.06.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ.: BMI-LR2220/0435-III/1/b/2011 Wien, am . Juni 2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 29. April 2011 unter der Zahl 8386/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Dirty Campainig, Türkenmangel und angewandte Integration im einschlägigen Vorleben der Innenministerin“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8, 10 und 12:
Das Führen von Wahlkämpfen fällt ebenso wenig in den Vollzugsbereich des Bundes-ministeriums für Inneres wie die politische Betätigung von Mitarbeitern des Innenressorts in ihrer Freizeit.
Zu Frage 9:
Entsprechend der seit 1. Mai 2004 anwendbaren Grundversorgungsvereinbarung gem. Art. 15a B-VG ist der Bund für die Versorgung von Asylwerberinnen und Asylwerbern in den vier Betreuungsstellen des Bundes und die Länder für die Unterbringung nach der Zulassung im Land zuständig.
Zu Frage 11:
Darüber gibt es keine Aufzeichnungen.
Zu den Fragen 13 und 16 bis 18:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 14:
Nein.
Zu Frage 15:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.
Zu Frage 19:
Besetzungen von Planstellen erfolgen auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Regelungen.