8277/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.06.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

                                                                              

GZ.: BMI-LR2220/0435-III/1/b/2011                                                   Wien, am           . Juni 2011

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 29. April 2011 unter der Zahl 8386/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Dirty Campainig, Türkenmangel und angewandte Integration im einschlägigen Vorleben der Innenministerin“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 8, 10 und 12:

Das Führen von Wahlkämpfen fällt ebenso wenig in den Vollzugsbereich des Bundes-ministeriums für Inneres wie die politische Betätigung von Mitarbeitern des Innenressorts in ihrer Freizeit.


Zu Frage 9:

Entsprechend der seit 1. Mai 2004 anwendbaren Grundversorgungsvereinbarung gem. Art. 15a B-VG ist  der Bund für die Versorgung von Asylwerberinnen und Asylwerbern in den vier Betreuungsstellen des Bundes und die Länder für die Unterbringung nach der Zulassung im Land zuständig.

 

Zu Frage 11:

Darüber gibt es keine Aufzeichnungen.

 

Zu den Fragen 13 und 16 bis 18:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 14:

Nein.

 

Zu Frage 15:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.

 

Zu Frage 19:

Besetzungen von Planstellen erfolgen auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Regelungen.