8280/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.06.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0170-II/A/9/2011

Wien, am         21.Juni 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 8366/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Die im Hauptlager des Bundes befindlichen rund 500.000 Impfdosen wurden bereits entsorgt. Auch der Impfstoff, der an die Bundesländer ausgeliefert und nicht verimpft worden ist, wurde von den Bundesländern im Einvernehmen mit den zuständigen Gebietskrankenkassen bereits zur Entsorgung freigegeben.

 


Fragen 3 bis 5:

Die Entsorgung erfolgte durch die Herstellerfirma, die auch die dafür anfallenden Kosten getragen hat.

 

Frage 6:

Der Hersteller ist verpflichtet, die Entsorgung entsprechend den „Good Manufacturing Practice“-Richtlinien durchzuführen. Beim abgelaufenen Impfstoff handelt es sich nicht um Sondermüll, die Entsorgung ist daher ein Routinevorgang. Bei Betriebsinspektionen durch die AGES PharmMed ist eine entsprechende Überprüfung Bestandteil der Inspektion.