8284/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.06.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

BM

 

 

                                                            BMWF-10.000/0131-III/4a/2011

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 28. Juni 2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8359/J-NR/2011 betreffend Sicherung der Finanzierung des Studiums der Internationalen Entwicklung (IE) an der Universität Wien, die die Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen am 28. April 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 8:

Grundsätzlich wird das Studienangebot einer Universität im Wege der Leistungsvereinbarung mit der Universität festgelegt und im Rahmen des Globalbudgets bedeckt. Veränderungen des Studienangebotes sind somit Gegenstand der Leistungsvereinbarungsverhandlungen (alle drei Jahre – aktuelle Leistungsvereinbarungsperiode 2010 bis 2012) und der Gespräche zur
Begleitung der Umsetzung der Leistungsvereinbarung (Begleitgespräche).

 

Die Einrichtung des Masterstudiums IE wurde in der aktuellen Leistungsvereinbarung als „in Planung“ vereinbart. Im kürzlich stattgefundenen dritten Begleitgespräch zu dieser Leistungsvereinbarung wurden der Stand der Planungen und die Perspektiven einer Einrichtung dieses Masterstudiengangs ebenfalls thematisiert. Das Rektorat der Universität Wien erläuterte, dass sich die Planungsgrundlagen seit der Festlegung in der Leistungsvereinbarung grundlegend verändert haben. Der Andrang an Studierenden ist stark gestiegen, von Wintersemester 2005 bis Wintersemester 2010 um 1.537 Studierende, was mehr als einer Verdoppelung der Studierendenzahl innerhalb von 5 Jahren entspricht. Aufgrund dieser veränderten Rahmenbedingungen mussten die für das Masterstudium Internationale Entwicklung vorgesehenen Mittel für die Finanzierung des Bachelorstudiums verwendet werden. Für die Universität Wien ist nicht
vorstellbar, unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen (zur Verfügung stehende
Ressourcen, weitere voraussichtliche Steigerung der Zahl der Studierenden auch durch die doppelten Abiturjahrgänge aus Deutschland und daraus resultierende weitere Verschlechterung der Betreuungsverhältnisse) ein den Qualitätsmaßstäben entsprechendes Masterstudium
einzurichten. Die Bachelor-AbsolventInnen des Studiums Internationale Entwicklung werden
jedoch ab dem Wintersemester 2011/12 die Möglichkeit haben, für ein individuelles Masterstudium zugelassen zu werden.

 

 

Die Auslegung bzw. Umsetzung des Vertrages zwischen der Universität Wien und der Austrian Development Agency (ADA) erfolgt bilateral zwischen den Vertragspartnern.

 

Fragestellungen zu den Auswirkungen auf den Hochschulstandort, die Lehrenden, die
Studierenden, die Internationalisierung und weitere Aspekte sind ebenso wie die budgetäre Bedeckbarkeit maßgeblich für die Entscheidung über Einrichtung und Auflassung von Studien und somit Aufgabe und Zuständigkeit des Rektorats (gemäß § 22 Abs. 1 Z 12 UG). Zu den
vorliegenden Fragestellungen wird daher auf die Universität Wien verwiesen.

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.