8284/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.06.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0131-III/4a/2011
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 28. Juni 2011
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8359/J-NR/2011 betreffend Sicherung der Finanzierung des Studiums der Internationalen Entwicklung (IE) an der Universität Wien, die die Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen am 28. April 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 8:
Grundsätzlich
wird das Studienangebot einer Universität im Wege der
Leistungsvereinbarung mit der Universität festgelegt und im Rahmen des
Globalbudgets bedeckt. Veränderungen des Studienangebotes sind somit Gegenstand
der Leistungsvereinbarungsverhandlungen (alle drei Jahre – aktuelle
Leistungsvereinbarungsperiode 2010 bis 2012) und der Gespräche zur
Begleitung der Umsetzung der Leistungsvereinbarung (Begleitgespräche).
Die
Einrichtung des Masterstudiums IE wurde in der aktuellen Leistungsvereinbarung
als „in Planung“ vereinbart. Im kürzlich stattgefundenen
dritten Begleitgespräch zu dieser Leistungsvereinbarung wurden der Stand
der Planungen und die Perspektiven einer Einrichtung dieses Masterstudiengangs
ebenfalls thematisiert. Das Rektorat der Universität Wien erläuterte,
dass sich die Planungsgrundlagen seit der Festlegung in der
Leistungsvereinbarung grundlegend verändert haben. Der Andrang an
Studierenden ist stark gestiegen, von Wintersemester 2005 bis Wintersemester
2010 um 1.537 Studierende, was mehr als einer Verdoppelung der Studierendenzahl
innerhalb von 5 Jahren entspricht. Aufgrund dieser veränderten
Rahmenbedingungen mussten die für das Masterstudium Internationale
Entwicklung vorgesehenen Mittel für die Finanzierung des Bachelorstudiums
verwendet werden. Für die Universität Wien ist nicht
vorstellbar, unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen (zur Verfügung
stehende
Ressourcen, weitere voraussichtliche Steigerung der Zahl der Studierenden auch
durch die doppelten Abiturjahrgänge aus Deutschland und daraus
resultierende weitere Verschlechterung der Betreuungsverhältnisse) ein den
Qualitätsmaßstäben entsprechendes Masterstudium
einzurichten. Die Bachelor-AbsolventInnen des Studiums Internationale
Entwicklung werden
jedoch ab dem Wintersemester 2011/12 die Möglichkeit haben, für ein
individuelles Masterstudium zugelassen zu werden.
Die Auslegung bzw. Umsetzung des Vertrages zwischen der Universität Wien und der Austrian Development Agency (ADA) erfolgt bilateral zwischen den Vertragspartnern.
Fragestellungen
zu den Auswirkungen auf den Hochschulstandort, die Lehrenden, die
Studierenden, die Internationalisierung und weitere Aspekte sind ebenso wie die
budgetäre Bedeckbarkeit maßgeblich für die Entscheidung über
Einrichtung und Auflassung von Studien und somit Aufgabe und Zuständigkeit
des Rektorats (gemäß § 22 Abs. 1 Z 12 UG). Zu den
vorliegenden Fragestellungen wird daher auf die Universität Wien
verwiesen.
Der Bundesminister:
o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.