8286/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.06.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

BM

 

 

                                                            BMWF-10.000/0139-III/4a/2011

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 29. Juni 2011

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8409/J-NR/2011 betreffend Errichtung eines Vereins durch die ÖH-Uni Wien, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und
Kollegen am 29. April 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Hochschülerinnen- und Hochschülerschafts-gesetzes 1998, insbesondere des § 28 Abs. 1 sind die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft sowie die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universi-täten berechtigt, im Sinne der Studierenden Wirtschaftsbetriebe in Form von Kapital-gesellschaften zu führen oder sich an Kapitalgesellschaften zu beteiligen. Die Berechtigung zur Führung von Wirtschaftsbetrieben und zur Beteiligung an Kapitalgesellschaften bedarf der Genehmigung der Bundesministerin oder des Bundesministers.

 

Mitgliedschaften bei Vereinen bedürfen keiner Genehmigung der Bundesministerin oder des Bundesministers und somit auch keiner Bekanntmachung.

 

In gegenständlicher Angelegenheit ist derzeit ein aufsichtsbehördliches Verfahren anhängig. Das Verfahren befindet sich im Ermittlungsstadium. Ein allfälliger Bescheid gemäß § 51 HSG 1998 (Aufsicht) ist mangels Abschlusses des Ermittlungsverfahrens derzeit noch nicht
ergangen.

 

Zu Frage 5:

Es ist davon auszugehen, dass die bisher angefallenen Kosten aus Mitgliedsbeiträgen
finanziert wurden.

 

Zu Frage 6:

Die Mandatar/innen und die sonstigen Funktionär/innen der Österreichischen Hoch-schüler/innenschaft und der Hochschüler/innenschaften an den Universitäten werden regelmäßig, insbesondere zu Beginn der Funktionsperiode seitens der Kontrollkommission über die
Bestimmungen des Hochschüler/innenschaftsgesetzes 1998 aufgeklärt.

 

Zu Frage 7:

Wie bereits erwähnt, ist derzeit ein aufsichtsbehördliches Verfahren anhängig. Der Ausgang dieses Verfahrens ist abzuwarten. Allfällige Haftungsfragen sind von den ordentlichen
Gerichten zu klären.

 

Zu Frage 8:

Nein.

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.