8286/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.06.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0139-III/4a/2011
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 29. Juni 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8409/J-NR/2011 betreffend Errichtung eines Vereins durch die ÖH-Uni
Wien, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und
Zu Fragen 1 bis 4: Gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Hochschülerinnen- und Hochschülerschafts-gesetzes 1998, insbesondere des § 28 Abs. 1 sind die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft sowie die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universi-täten berechtigt, im Sinne der Studierenden Wirtschaftsbetriebe in Form von Kapital-gesellschaften zu führen oder sich an Kapitalgesellschaften zu beteiligen. Die Berechtigung zur Führung von Wirtschaftsbetrieben und zur Beteiligung an Kapitalgesellschaften bedarf der Genehmigung der Bundesministerin oder des Bundesministers.
Mitgliedschaften bei Vereinen bedürfen keiner Genehmigung der Bundesministerin oder des Bundesministers und somit auch keiner Bekanntmachung.
In gegenständlicher Angelegenheit ist derzeit ein
aufsichtsbehördliches Verfahren anhängig. Das Verfahren befindet
sich im Ermittlungsstadium. Ein allfälliger Bescheid gemäß
§ 51 HSG 1998 (Aufsicht) ist mangels Abschlusses des
Ermittlungsverfahrens derzeit noch nicht
Zu Frage 5: Es ist davon auszugehen, dass die bisher angefallenen Kosten aus
Mitgliedsbeiträgen
Zu Frage 6: Die Mandatar/innen und die sonstigen Funktionär/innen der
Österreichischen Hoch-schüler/innenschaft und der Hochschüler/innenschaften
an den Universitäten werden regelmäßig, insbesondere zu
Beginn der Funktionsperiode seitens der Kontrollkommission über die
Zu Frage 7: Wie bereits erwähnt, ist derzeit ein aufsichtsbehördliches
Verfahren anhängig. Der Ausgang dieses Verfahrens ist abzuwarten. Allfällige
Haftungsfragen sind von den ordentlichen
Zu Frage 8: Nein.
Der Bundesminister: o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h. |
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