8287/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.06.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
|
||||
S91143/76-PMVD/2011 29. Juni 2011
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. April 2011 unter der Nr. 8368/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Munitionskisten und Kriegsmaterial" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1, 2, 4, 6, 8 und 9:
Leere Munitionskisten, d.h. Behälter, die beispielsweise der Verwahrung und dem Transport von Munition dienen, stellen kein Kriegsmaterial dar. Damit kann auch § 18 Waffengesetz 1996, der ausschließlich Regelungen für Kriegsmaterial enthält, nicht zur Anwendung kommen. Somit sind auch Erwerb und Besitz von Munitionskisten nach dem Waffengesetz 1996 nicht verboten.
Zu 3, 5, 7 und 11:
Entfällt.
Zu 10:
Ja.
Zu 12:
Da diese Frage keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts betrifft, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.