8287/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.06.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 


S91143/76-PMVD/2011                                                                                              29. Juni 2011

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. April 2011 unter der Nr. 8368/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Munitionskisten und Kriegsmaterial" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1, 2, 4, 6, 8 und 9:

Leere Munitionskisten, d.h. Behälter, die beispielsweise der Verwahrung und dem Transport von Munition dienen, stellen kein Kriegsmaterial dar. Damit kann auch § 18 Waffengesetz 1996, der ausschließlich Regelungen für Kriegsmaterial enthält, nicht zur Anwendung kommen. Somit sind auch Erwerb und Besitz von Munitionskisten nach dem Waffengesetz 1996 nicht verboten.


Zu 3, 5, 7 und 11:

Entfällt.

Zu 10:

Ja.

Zu 12:

Da diese Frage keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts betrifft, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.