8288/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.06.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 


S91143/77-PMVD/2011                                                                                              29. Juni 2011

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. April 2011 unter der Nr. 8375/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "ungarische ‚Korruptions-Uni’ Zrinyi-Miklos" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Die Kooperation für das PhD-Programm besteht seit dem Jahr 2008.

Zu 2:

Keiner. Das PhD-Programm sieht eine Studienzeit von mindestens drei und maximal fünf Jahren vor. Ein Studienabschluss mit Dekretübergabe ist für die erste Klasse, die dieses Programm absolviert, daher frühestens im Jahr 2012 möglich.


Zu 3:

Eine Zivilbedienstete hat im Jahr 2007 privat ein Doktoratstudium an der Miklos-Zrinyi-Universität für Nationale Verteidigung in Budapest absolviert.

Zu 4, 11 und 12:

Seit Beginn der Kooperation fielen für Unterkunft und Verpflegung der ungarischen Professoren in Wien insgesamt rund 1.400 € an.

Zu 5 und 7:

Nein.

Zu 6 und 8:

Entfällt.

Zu 9:

Ja, Offiziere haben im Rahmen ihrer Studien Seminararbeiten verfasst.

Zu 10:

Keine.

Zu 13:

Derzeit studieren insgesamt acht Offiziere in zwei Klassen an der Miklos-Zrinyi-Universität für Nationale Verteidigung in Budapest.

Zu 14:

Ein Zivilbediensteter.

Zu 15:

Nach den derzeitigen Planungen endet die Kooperation mit dem Studienabschluss der zweiten Klasse im Jahr 2014.

Zu 16:

Die Grundlage für die Kooperation mit der Miklos-Zrinyi-Universität für Nationale Verteidigung in Budapest im Bereich des PhD-Programms beruht auf der Rahmenver­einbarung vom 25. Oktober 1991 zwischen dem (damaligen) Bundesministerium für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Verteidigungsministerium der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit zwischen den Streitkräften beider Länder.

Zu 17:

Nein.

Zu 18:

Entfällt.