829/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.03.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. Jänner 2009 unter der Zahl 834/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Asylwerberproblematik in Innsbruck“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Vorweg möchte ich darauf hinweisen, dass das in Frage 3 verwendete Wort „Asylant“ weder einer gesetzlichen Definition noch einer präzisen Definition zugänglich ist.

 

Zu Frage 1:

In diesem Zusammenhang verweise ich auf das bestehende Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode, welches unter anderem einen konsequenten Umgang bei Asyl­missbrauch sowie konkrete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei Außerlandes­bringungen vorsieht.

 

Zu Frage 2:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts. Darüber hinaus verweise ich jedoch auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs als auch auf die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen.

 


 

Zu Frage 3:

Meinungen, das Vermitteln von Rechtsansichten und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts.

 

Zu Frage 4:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 5:

Da ein entsprechend konkreter Prüfauftrag erst erteilt wird, kann derzeit keine Aussage dazu getroffen werden.

 

Zu Frage 6:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 7:

Generell werden von der Sicherheitsexekutive zur verstärkten Kriminalitätsbekämpfung in Innsbruck seit Jahren zahlreiche Maßnahmen getroffen, die meist nicht auf die einzelnen vorliegenden Detailproblematiken (Suchtgiftdelikte, Gewaltdelikte, Fremdenpolizei) eingeschränkt werden können. Hervorzuheben sind unter anderem folgende Maßnahmen:

·         Massive Verstärkung der Streifentätigkeit an jenen Orten, die aktuell betroffen sind. Damit wird neben einer verstärkten Kontrolltätigkeit naturgemäß auch ein nicht zu unterschätzender präventiver Effekt hervorgerufen.

·         Arbeitsteiliges Verfahren zwischen den uniformierten und den nicht uniformierten Polizeibeamten. Dadurch ist gewährleistet, dass die Anzeigen ohne Beeinträchtigung der erforderlichen Kontrolldichte kriminalpolizeilich aufgearbeitet werden können.

·         Erlassung von Schutzzonen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten.

·         Vernetzung aller von der Problematik betroffenen Organisationseinheiten, insbesondere der Kriminalpolizei und der Fremdenpolizei.

·         Internationaler Informationsaustausch, speziell zur Feststellung der Identität der Betroffenen, via Interpol, dem in Marokko stationierten österreichischen Verbindungsbeamten oder auf diplomatischem Weg.

·         Verarbeitung der gewonnenen Informationen/Daten für zielgerichtete Strukturermittlungen zwecks Erkennung von kriminellen Organisationsstrukturen.

 


Zu den Fragen 8 und 9:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts.