8292/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.06.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Wolfgang Zanger und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Rechnungshofbericht Reihe BUND 2009/12“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Die Empfehlung des Rechnungshofs, Vorgaben zur obligatorischen Erfassung der Beauftragung und Erledigung von Gutachten in der Verfahrensautomation Justiz (VJ) festzulegen, hat sich in der Praxis als undurchführbar erwiesen.

Hindernis für die empfohlene (systematische) Erfassung der benötigten Daten waren die von der Praxis mit gutem Grund gewählten unterschiedlichen Formen der Sachverständigenbestellung und Gutachtenserstellung.

Ein die jeweils fachlich durch die besonderen Verfahrenssituationen begründeten Vorgangsweisen negierendes, einheitlich verordnetes System der Be- bzw. Erstellung sowie der Erfassung der Daten in der VJ erscheint ebenso unpraktikabel wie eine minutiöse Abbildung sämtlicher in der Praxis auftretender Fallkonstellationen im Register.

Dazu kommt, dass primärer Zweck der Registerführung die Aufrechterhaltung des Gerichtsbetriebes sein muss und daher die Gewinnung von Kennzahlen nicht zur Überlastung der Justizmitarbeiter und damit zu einer Behinderung der gerichtlichen Arbeitsabläufe führen darf.

Dessen ungeachtet wird bereits in der jährlich erstellten Verfahrensdauerstatistik Zivil zwischen jenen Verfahren, die mit bzw. ohne Sachverständigenbeteiligung geführt wurden, differenziert und auch auf Gerichtsebene ein gesondertes Ausweisen der Dauer dieser Verfahren ermöglicht.

 


Zu 3 und 4:

Schon jetzt wird eine jährliche Registerauswertung erstellt, die ab einer bestimmten Anzahl von Entscheidungsrückständen und überlangen Verfahren verbindlich eine Berichtspflicht auslöst. Der jährliche Stichtagsbericht enthält auch Stellungnahmen der übergeordneten Dienststellenleiter zu den Ursachen und Abhilfemaßnahmen.

Darüber hinaus stehen den Entscheidungsorganen und den Organen der Justizverwaltung monatlich Registerauswertungen zur Verfügung.

Eine Ausweitung derartiger Berichtspflichten und Auswertungen erscheint im Hinblick auf den damit verbundene Personal- und Ressourcenmehrbedarf und die damit verbundene Gefahr, dass die bezweckte Motivations- und Präventionswirkung auf die Entscheidungsorgane verloren gehen könnte, nicht zielführend.

Zu 5 und 6:

Aktuell wird mit Nachdruck an der Realisierung einer Verfahrensdauerstatistik für den Bereich der Strafverfahren gearbeitet. Nach derzeitigem Stand der Planung ist die Veröffentlichung der Statistik für 2011 im Echtbetrieb für das erste Halbjahr 2012 in Aussicht genommen.