8295/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.06.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am      Juni 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0096-I/4/2011

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8365/J vom 29. April 2011 der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend wird angemerkt, dass das Bundesministerium für Finanzen bestrebt ist, Rechnungshofempfehlungen umzusetzen. Aufgrund der vorhandenen und sparsam zu verwendenden Ressourcen besteht aber auch die Verpflichtung, die Umsetzungsmaßnahmen des Finanzressorts zu priorisieren und vor allem auch die Kosten der technischen Umsetzung und des Betriebes dem zu erwartenden Einsparungspotential gegenüberzustellen.

 

Zu 1. und 2.:

Die konzeptionelle Arbeit wurde im Anschluss an die Rechnungshofprüfung begonnen. Die Beauftragung der Umsetzung ist von Ergebnissen des Projektes Verwaltungskosten für Bürger senken im Bereich Schüler- und Lehrlingsfreifahrten abhängig, da neue Regelungen im Bereich der Gewährung der Schülerfreifahrten in Verhandlung sind. Die Umsetzung einer geld- und ressourcenintensiven IT-Unterstützung kann somit erst 2012 erfolgen.

 

Zu 3. und 4.:

Auch hier wurde die konzeptionelle Arbeit nach Abschluss der Prüfung begonnen, eine Umsetzung war aus Ressourcengründen aufgrund anderer prioritärer Projekte nicht möglich. Die Umsetzung kann für 2012 in Aussicht gestellt werden.

 

Zu 5. und 6.:

Die geforderte Steigerung der Qualität bei den Vertragsabschlüssen wurde bereits durch Qualitätsmanagementmaßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend und fachliche Unterstützungshandlungen der Amtsfachbereiche in den betroffenen Finanzämtern verwirklicht. Maßnahmen zur Umsetzung der Anregungen des Rechnungshofes wurden somit bereits gesetzt.

 

Zu 7. und 8.:

Die Fokusgruppe von fünf Teams bundesweit rechtfertigt keinen eigenen bundesweiten Management by Objectives-Prozess. Ziel- und Leistungsvereinbarungen gibt es zwischen den Vorständinnen und Vorstände und den Teams in den jeweiligen Dienstbehörden. Die fachliche Einheitlichkeit wird durch die Qualitätssicherung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend sichergestellt. Auch gibt es in den Finanzämtern Amtsfachbereiche für einen allenfalls benötigten fachlichen Support.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.