8297/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.06.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juni 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0094-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8373/J vom 29. April 2011 der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Sowohl im Falle der Kommunalkredit Austria als auch der Hypo Group Alpe Adria ist der Republik Österreich kein direkter finanzieller Schaden aus Geschäften mit spekulativen Elementen dieser beiden Banken entstanden. Sämtliche finanzielle Schäden bzw. Kosten sind vom jeweiligen Kreditinstitut selbst zu tragen.
Die Abwicklung der Restrukturierungsfälle im Bereich der ÖBFA aus dem Jahr 2007 führten im Bundeshaushalt zu einer negativen Saldenveränderung iHv 296,2 Mio. €. Dies ist eine Verbesserung um ca. 84 Mio. € oder 22% im Vergleich zu den im RH-Bericht vom 15.07.2009 genannten im Risiko befindlichen 380 Mio. €.
Dieser budgetären Auswirkung steht durch die Tätigkeit der ÖBFA ein Vorteil im Bundesbudget und somit für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in den Untergliederungen 51 und 58 im Zeitraum von 1993 bis 2010 iHv. EUR 6.635 Mio. gegenüber. Das sind 2,2% des BIP des Jahres 2010.
Zu 2. und 3.:
Sowohl im Falle der Kommunalkredit Austria als auch der Hypo Group Alpe Adria sind von den Strafverfolgungsbehörden umfassende Untersuchungen zur Klärung mutmaßlich strafrechtlich relevanter Sachverhalte eingeleitet worden. Zusätzlich wurde im Falle der Hypo Group Alpe Adria zwischen Bank und der Republik Österreich zur kompromisslosen Aufklärung aller Vorgänge der Vergangenheit das Projekt „CSI Hypo“ eingerichtet.
Sowohl im Falle der Kommunalkredit Austria als auch der Hypo Group Alpe Adria handelt es sich um umfangreiche und sehr komplexe Sachverhalte, wodurch den Untersuchungen noch Zeit eingeräumt werden muss.
Die von meinem Amtsvorgänger nach Veröffentlichung des RH-Berichtes vom 15.07.2009, eingesetzte Arbeitsgruppe „Finanzmanagement des Bundes“ hat im Wirkungsbereich der ÖBFA festgestellt, dass die Umsetzung der Empfehlungen für das staatliche Finanzmanagement in der ÖBFA überwiegend bereits gegeben war. Weitere Empfehlungen wurden mit der Novelle zum Bundesfinanzierungsgesetz (BGBl. I Nr. 67/2010) im Jahr 2010 umgesetzt. Der Rechnungshof anerkannte in beiden Rechnungshofberichten (Bund 2009/8 und 2010/11) die zahlreichen vom Vorstand der ÖBFA in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat gesetzten umfangreichen Maßnahmen.
Zu 4.:
Die aus dem Projekt CSI Hypo bzw. aus etwaigen Privatbeteiligtenanschlüssen der geschädigten Banken erzielten Schadenersatzsummen fließen ausschließlich den geschädigten Banken zu.
Die Prüfung von Schadenersatzansprüchen aus den Restrukturierungsfällen 2007 der ÖBFA wurde bereits 2008 von der Geschäftsführung der ÖBFA veranlasst. Das Ergebnis dieser mit der Finanzprokuratur akkordierten Prüfung empfiehlt dem Bund derzeit nicht, entsprechende Klagen einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen