8300/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.06.2011
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Einstellung eines Verfahrens durch die Salzburger Staatsanwaltschaft 2“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 6:
Ich bitte um Verständnis, dass mir eine Beantwortung dieser Fragen, die sich auf Inhalte und konkrete Schritte eines anhängigen Ermittlungsverfahrens beziehen, nicht möglich ist. Durch die Auskunftserteilung könnten Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt, insbesondere aber der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden, weshalb diese Phase des Strafverfahrens auch von Gesetzes wegen nicht öffentlich ist (§ 12 StPO). Die Ergebnisse des fortgesetzten Ermittlungsverfahrens werden vorerst abzuwarten sein. Erst dann kann über allfällige weitere Maßnahmen entschieden werden.