8305/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.07.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 1. Juli 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0168-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 8416/J betreffend „Waffenlieferungen an Libyen“, welche die Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen am 3. Mai 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Libyen war bis Ende 2006 mit einem Waffenembargo belegt. In diesem Zeitraum gab es daher nach dem in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts fallenden Außenhandelsgesetz keine Exporte von Waffen oder militärisch nutzbaren Dual-Use-Gütern nach Libyen.

 

Ansonsten wurden von 1997 - seit diesem Jahr liegen Unterlagen vor - bis 2010 an mein Ressort für zivile Dual-Use-Güter und ab 2007 für Waffen und militärisch nutzbare Dual-Use-Güter insgesamt 30 Exportanträge nach dem Außenhandelsgesetz gestellt. 27 davon wurden genehmigt, drei zurückgezogen. Genauere Daten unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Es kann jedoch festgehalten werden, dass Herr Alfons Mensdorff-Pouilly weder als Antragsteller noch als Vermittler bei derartigen Anträgen auftrat.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

In einem Fall wurde ein Verstoß gegen eine Auflage des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, die mit der Exportgenehmigung verbunden war, festgestellt und bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.