8307/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.07.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 30. Juni 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0174-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 8435/J betreffend „die sogenannte Frauenquote in den Aufsichtsräten staatsnaher Betriebe“, welche die Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen am 4. Mai 2011 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Insoweit diese Unternehmen dem Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend zuzuordnen sind, ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7896/J zu verweisen. Insoweit diese Unternehmen dem Vollziehungsbereich anderer Ressorts zuzuordnen sind, ist auf die Beantwortungen der parlamentarischen Anfragenserie Nr. 7883/J bis 7895/J durch das Bundeskanzleramt und die anderen Bundesministerien zu verweisen.
Antwort zu den Punkten 2 bis 9 und 11 der Anfrage:
Die Mitglieder der Bundesregierung haben im Rahmen des parlamentarischen Interpellationsrechts Anfragen betreffend sämtliche Gegenstände der Vollziehung ihres jeweiligen Ressorts zu beantworten. Daher sind diese Fragen von mir für den Bereich der Vollziehungszuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend zu beantworten. Dies ist jedoch bereits vollinhaltlich durch die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7896/J erfolgt. Aus diesem Grund ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7896/J zu verweisen.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung.