8310/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8534/J der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Mario Kunasek und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Frage 1:

Die von Ihnen angesprochenen Vorwürfe gegen die Firma è‑express wurden mir erst durch die mediale Berichterstattung bekannt.

Zum Vorwurf des Lohn­dumpings wurde eine Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichi­schen Sozialversicherungsträger eingeholt. Dieser kann Folgendes entnommen werden:

 

Die Bediensteten der Firma è-express sind nach den gesetzlichen Bestimmungen bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) versichert. Die VAEB ist auch für die Durchführung der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) zuständig. Die VAEB hat durch Medienberichte im April 2011 über die Vorwürfe betreffend die Unterentlohnung von ungarischen Arbeitskräften bei der Firma è-express erfahren. Eine Prüfung ist im Gange. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

 

Fragen 2 und 3:

In der Sektion Konsumentenpolitik meines Ministeriums sind dazu keine Beschwerden bekannt.


 

Fragen 4 und 5:

 

Wie bereits oben unter Frage 1 ausgeführt, wurden mir bzw. meinem Ministerium die Vorwürfe gegen die Firma è‑express erst durch die mediale Berichterstattung bekannt. Mangels konkreter Wahrnehmungen können diese Fragen daher nicht beantwortet werden.

 

Ergänzend weise ich darauf hin, dass Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle gemäß lit. E Z 4 der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit fallen.

 

Fragen 6 bis 8:

Die gegenständlichen Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Unter Hinweis auf Artikel 52 Abs. 1 B‑VG in Verbindung mit § 90 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 wird daher von einer Beantwortung Abstand genommen.