8315/AB XXIV. GP
Eingelangt am
01.07.2011
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möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Günther Kräuter und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Strafanzeigen gegen den FPÖ-Nationalratsabgeordneten DDr. W. K.“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Nach den mir vorliegenden Informationen wurde bei der Staatsanwaltschaft Wien am 1. März 2011 von privater Seite eine Anzeige gegen DDr. W. K. wegen § 3g Verbotsgesetz und wegen § 278a StGB eingebracht. Strafrechtliche Ermittlungen wurden bislang aber nicht vorgenommen, weil der Genannte als Abgeordneter zum Nationalrat Immunität genießt.
Zu 4 bis 8:
Eine Entscheidung über die weitere Vorgangsweise in dieser Strafsache - entweder in Richtung Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen nach Aufhebung der parlamentarischen Immunität des Angezeigten oder in Richtung Einstellung des Verfahrens – wird nach Bearbeitung des Vorhabensberichts der Staatsanwaltschaft Wien durch die Aufsichtsbehörde erfolgen.
Zu 9:
Nein.
Zu 10:
Nein.
Zu 11:
Eine Befassung des Rechtschutzbeauftragten wäre erst im Fall der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gemäß § 194 Abs. 3 Z 2 StPO geboten.