8317/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.07.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0502-II/2011
Wien, am . Juni 2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 3. Mai 2011 unter der Zahl 8417/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Achse Weißrussland-Libyen-Österreich“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Nein.
Zu den Fragen 6, 8 und 9:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 7:
Die legale Veranlagung von Geld betrifft nicht den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Erlangen die Sicherheitsbehörden Kenntnis über das Vorliegen eines Geld-wäscheverdachts, wird diesem selbstverständlich nachgegangen und entsprechend ermittelt. Es darf aber um Verständnis dafür ersucht werden, dass aus Gründen des Datenschutzes und der Amtsverschwiegenheit von einer darüber hinausgehenden, insbesondere von einer personenbezogenen Beantwortung Abstand genommen werden muss.
Zu Frage 10:
Die Beobachtung legaler geschäftlicher Kooperationen fällt nicht in den Ingerenzbereich des Bundesministeriums für Inneres.