8317/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.07.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0502-II/2011

Wien, am        . Juni 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 3. Mai 2011 unter der Zahl 8417/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Achse Weißrussland-Libyen-Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Nein.

 

Zu den Fragen 6, 8 und 9:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.


Zu Frage 7:

Die legale Veranlagung von Geld betrifft nicht den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Erlangen die Sicherheitsbehörden Kenntnis über das Vorliegen eines Geld-wäscheverdachts, wird diesem selbstverständlich nachgegangen und entsprechend ermittelt. Es darf aber um Verständnis dafür ersucht werden, dass aus Gründen des Datenschutzes und der Amtsverschwiegenheit von einer darüber hinausgehenden, insbesondere von einer personenbezogenen Beantwortung Abstand genommen werden muss.

 

Zu Frage 10:

Die Beobachtung legaler geschäftlicher Kooperationen fällt nicht in den Ingerenzbereich des Bundesministeriums für Inneres.