8321/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.07.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0084-I 3/2011
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 1. JULI 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen und
Kollegen vom 4. Mai 2011, Nr. 8434/J, betreffend Strategiebericht
zum Bundesfinanzrahmengesetz 2012 – 2015
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 4. Mai 2011, Nr. 8434/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft:
Das Ziel der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft soll vorrangig durch Maßnahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums LE 07-13 erreicht werden. Insbesondere stehen Fragen der Wettbewerbsfähigkeit im Mittelpunkt der folgenden Maßnahmen:
· Berufsbildung und Informationsmaßnahmen, einschließlich der Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Verfahren für Personen, die in der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft tätig sind;
· Niederlassung von JunglandwirtInnen;
· Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe;
· Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder;
· Infrastruktur im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft;
· Maßnahmen im Rahmen der Initiative „Unternehmen Landwirtschaft 2020“.
Darüber hinaus wird die Erreichung dieses Ziels auch durch die Maßnahmen des land- und forstwirtschaftlichen Schulwesens und der land- und forstwirtschaftlichen Beratung unterstützt.
Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und Erhalt der Kulturlandschaft:
Folgende Maßnahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums LE 07-13 dienen vorrangig der Umsetzung dieses Ziels:
· das österreichische Agrarumweltprogramm ÖPUL (Agrarumweltmaßnahmen und Tierschutzmaßnahmen);
· Wiederaufbau des forstlichen Potenzials und Einführung vorbeugender Maßnahmen;
· Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes;
· Verstärkte Bewusstseinsbildung durch spezifische Projekte (z.B. „LandwirtInnen beobachten Pflanzen“);
· Fortführung der Biodiversitätsseminare im Rahmen von „Netzwerk Land“.
Erhaltung und Entwicklung attraktiver und vitaler ländlicher Regionen in Österreich:
Soweit dies im Einflussbereich des BMLFUW liegt, erfolgt die Unterstützung dieses Ziels ebenfalls im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums LE 07-13 mithilfe der folgenden Maßnahmen:
· Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von LandwirtInnen in Berggebieten und sonstigen benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage);
· Maßnahmen zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft;
· Förderung des Fremdenverkehrs in ländlichen Regionen;
· Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung;
· unter den Schwerpunkt LEADER fallende Maßnahmen;
· Verstärkung der internationalen Kooperation im Forschungsbereich, BMLFUW ist Partner im JPI agriculture, food security and climate change; BMLFUW verstärkt seine finanzielle Beteiligung bei Ausschreibungen in ERA-Nets, CORE-Organic, RURAGRI, EUPHRESCO, ERA-AR, INTERREG.
Sicherung flächendeckender landwirtschaftlicher Produktion und der Absatzmärkte:
Dieses Ziel soll einerseits mithilfe von Marktordnungsmaßnahmen und Maßnahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums LE 07-13 im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und andererseits durch sonstige national finanzierte Maßnahmen erreicht werden.
Im Bereich der Marktordnung tragen die Direktzahlungen und sonstige Marktordnungszahlungen zur Zielerreichung bei. Aus dem Bereich der ländlichen Entwicklung sind diesem Ziel zuzuordnen:
· Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von LandwirtInnen in Berggebieten und sonstigen benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage);
· Teilnahme der LandwirtInnen an Lebensmittelqualitätsregelungen und Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen;
· Niederlassung von JunglandwirtInnen;
· Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe;
· das österreichische Agrarumweltprogramm ÖPUL (Agrarumweltmaßnahmen und Tierschutzmaßnahmen).
Nachhaltige Sicherung der Ernährung und der Versorgung mit heimischen Qualitätsprodukten:
· Beitrag in Entwicklung und Umsetzung lebensmittelrechtlicher Normen auf nationaler und EU-Ebene, bzw. FAO/WHO Ebene (Codex int., nat., Ö, EU Legislative);
· Fortsetzung von Initiativen u. Programmen (GRÖ, Register traditionelle Lebensmittel, Schulmilch-, Schulobstprogramm);
· Anstoß zu Anträgen auf geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), geschützte geografische Angabe (g.g.A.) und geschützte traditionelle Spezialität (g.t.S) bzw. Beitrag zur Entwicklung von Rückverfolgungssystemen bzw. Qualitätsstandards für verschiedene Bereiche der Lebensmittelversorgung (z.B. Direktvermarktung, Gastronomie).
Nachhaltige Stärkung der Nutz-, Schutz-, und Wohlfahrts- und Erholungswirkungen des Waldes:
· Forcierung erneuerbarer Ressourcen; Wald im Rahmen der Klimastrategie;
· Sicherstellung und Verbesserung der genetischen Vielfalt der Wälder;
· Schutz der Wälder vor biotischen und abiotischen Schäden;
· Verbesserung der Wohlfahrtsfunktion des Waldes hinsichtlich Wasserversorgung, Klimawandel, usw.;
· Entwicklung touristischer Angebote für Waldbesitzer und die Öffentlichkeit;
· Forschung und Lehre verbinden; Forstl. Ausbildungsstätten; Schule und Berufsausbildung besser abstimmen (forstl. Staatsprüfung); Waldpädagogik und Zertifikatslehrgängeausbau.
Ökologisch verträgliche Maßnahmensetzung zum Schutz vor Naturgefahren:
· Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie (gemäß Zeitplan der Richtlinie);
· Gemeinsame Erarbeitung, Darstellung und Kommunikation der Naturgefahren in den Fachdiensten Bundeswasserbauverwaltung und Wildbach- und Lawinenverbauung;
· Sichtbarkeit der Koordinierungstätigkeit der Stabstelle „Schutz vor Naturgefahren“ für die Fachdienste Bundeswasserbauverwaltung und Wildbach- und Lawinenverbauung nach außen;
· Prüfung der Möglichkeiten der Vereinheitlichung der Fördersätze zum Schutz vor Naturgefahren und Umsetzung der identifizierten Möglichkeiten;
· Forcierung der Schutzwaldbewirtschaftung.
Verstärkte Einbindung der Bevölkerung in die Verantwortung für den Schutz vor Naturgefahren:
· Die wichtigste Maßnahme dafür ist der "Partizipative Planungsprozess", das heißt, die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten zu motivieren, mehr Eigenverantwortung zu tragen und in die Planung von Schutzmaßnahmen miteinzubeziehen. Eine weitere Maßnahme dazu ist auch eine in diesem Sinne verstärkte Informations- und Öffentlichkeitsarbeit;
· Im Rahmen der Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung für die Managementpläne durchgeführt werden, die Öffentlichkeit wird bereits über Zwischenschritte informiert werden.
Erreichung der Ziele des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes basierend auf den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie:
· Umsetzung der Maßnahmenprogramme gemäß Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) und Überwachung der Zielerreichung unter Sicherstellung der Finanzierung;
· Erstellung von wasserwirtschaftlichen Planungen in bestmöglicher Abstimmung der verschiedenen Interessen und unter Berücksichtigung bestehender und möglicher zukünftiger Wassernutzungen;
· Einbringen der österreichischen Position bei der internationalen Abstimmung der Regelungssysteme;
· Stärkung des Bewusstseins und der Eigenverantwortung der Bevölkerung im Umgang mit der Lebensgrundlage Wasser.
Effizienter Mitteleinsatz zur Erreichung eines maximalen Umwelteffektes mit minimal erforderlichen öffentlichen Mitteln. Rasche und unbürokratische Handhabung der Klimaschutzinstrumente, um eine zeitgerechte Erreichung der umweltpolitischen Zielsetzungen, insbesondere der Klimaschutzziele, der Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger und der Energieeffizienz, zu gewährleisten. Damit wird auch ein Beitrag zur Konjunkturbelebung und zur Schaffung von „green jobs“ im Inland geleistet. Langfristiges Ziel ist die Energieautarkie Österreichs.
Jene Klimaschutzinstrumente, die im Verantwortungsbereich des BMLFUW liegen, werden entsprechend den Zielvorgaben ausgerichtet und umgesetzt. Damit leistet das BMLFUW den maximalen Beitrag im Rahmen der politischen Möglichkeiten.
Zur Erreichung der Klimaschutzziele sind jedoch alle Ministerien und die Bundesländer gefordert, Maßnahmenpakete umzusetzen (Klimastrategie 2002 und 2007, Energiestrategie).
Zu den Instrumenten des BMLFUW:
Im Rahmen der Umweltförderung im Inland werden jährlich zwischen 2.500 und 3.000 Umweltschutzprojekte mit 90,238 Mio. € gefördert. Über 90% davon gehen in den Klimaschutz (insbesondere erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz). Allein mit den Förderungen in den letzten 3 Jahren konnten ca. 25 Mio. Tonnen CO2 eingespart und über 14.000 Beschäftigungsverhältnisse („green jobs“) gesichert oder geschaffen werden.
Mit der Fortführung der Sanierungsoffensive des Bundes wird ein wesentlicher und langfristig wirksamer Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen geleistet. 2009 wurden im Rahmen des II. Konjunkturpaketes 100 Mio. € Fördervolumen im Bereich der thermischen Sanierung für private Haushalte und Betriebe geschaffen. Laut WIFO führte dies zu etwa 8.700 zusätzlichen green jobs. Unbestritten ist, dass noch ausreichend Potentiale vorhanden sind, deren Erschließung aus umwelt- und gesamtwirtschaftlicher Sicht von Vorteil ist. Daher werden auch im Jahr 2011 insgesamt 100 Mio. € vom Bund für Maßnahmen zur thermischen Sanierung bereitgestellt. In weiterer Folge ist ein ebensolcher jährlicher Betrag für 2012 bis 2015 geplant. Der Schwerpunkt der Förderung wird auf der möglichst umfassenden thermischen Sanierung von Gebäudehüllen liegen.
Es ist die Strategie des Klima- und Energiefonds, mit langfristig ausgerichteten Förderprogrammen gezielt Impulse zu setzen, die den heimischen Unternehmen und Institutionen im internationalen Wettbewerb der Standorte eine ausgezeichnete Ausgangsposition verschaffen. Diese tragen dazu bei, den Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig zu gestalten und „green jobs“ zu schaffen, die langfristige Zukunftsperspektiven für ArbeitnehmerInnen bieten.
Die Klimaschutzinitiative des BMLFUW „klima:aktiv“ läuft sehr erfolgreich seit 2004. Die erste Phase von klima:aktiv ist bis 2012 vorgesehen. Danach soll es nach einer Evaluierung dieser ersten Phase eine Fortsetzung bis 2020 geben. 2011 gibt es den Schwerpunkt „Bildung“ im Rahmen der green jobs-Initiative. So konnte das BMLFUW mit der Initiative „klima:aktiv“ bereits mehr als 5.000 Professionisten aus- und weiterbilden. Mit dieser Offensive leistet das BMLFUW einen wesentlichen Beitrag dazu, dass auch in Zukunft die Voraussetzungen für die notwendige Qualifizierung von green jobs sichergestellt sind.
Im Mobilitätsschwerpunkt klima:aktiv mobil werden ergänzend zu den Beratungs-, Bewusstseinsbildungs- sowie Aus- und Weiterbildungsinitiativen attraktive Förderungen für Fuhrparkumstellungen auf alternative Antriebe, Elektromobilität und Erneuerbare Energie sowie Radverkehr und klimaschonendes Mobilitätsmanagement gewährt. Bereits rund 1.800 Betriebe, Städte, Gemeinden und Verbände sparen mit ihren Mobilitätsprojekten rund 450.000 Tonnen CO2 pro Jahr ein! klima:aktiv trägt sowohl zur Konjunkturbelebung als auch zur Schaffung von green jobs bei.
Im Bereich „Neue Beschäftigung“ konnten mit der Erstellung und Durchführung des „Masterplan green jobs“ bereits Erfolge erzielt werden. Derzeit gibt es rund 200.000 green jobs in Österreich. Bereits jeder zehnte Euro wird im Umweltbereich erwirtschaftet (11,5% des BIP). Der Masterplan, der im letzten Jahr ausgearbeitet wurde, sieht eine Erhöhung der green jobs um weitere 100.000 Beschäftigte bis zum Jahr 2020 vor.
Darüber hinaus wurde die Internet-Plattform www.green-jobs.at eingerichtet, welche das Angebot und die Nachfrage nach konkret vernetzt.
Erhaltung und Herstellung des guten Zustandes der Gewässer in Umsetzung der Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie Schutz der Umwelt durch geordnete Abwasserentsorgung und Gewährleistung einer ausreichenden Wasserversorgung.
Um die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, werden auf Basis des Umweltförderungsgesetzes einerseits Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer und andererseits Maßnahmen zur Reinigung der Abwässer gefördert. Durch die UFG-Förderung von Trinkwasserversorgungsanlagen wird zudem sichergestellt, dass die österreichische Bevölkerung ausreichend mit Trinkwasser versorgt wird.
Umsetzung des Regierungsprogramms insbesondere der Energiestrategie und ihrer Zielvorgaben und Maßnahmen zur Treibhausgas-Emissionsreduktion, Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz. Schwerpunktziele sind dabei die Forcierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung, erneuerbarer Energieträger, alternativer Kraftstoffe und Elektromobilität sowie Mobilitätsmanagement und Radverkehr. Weiterentwicklung des „Masterplan Umwelttechnik“ zur Stärkung der Exportchancen für Umwelttechnikunternehmen.
Mit der „Energiestrategie Österreich“ wurde ein umfassendes und kohärentes energie- und klimapolitisches Gesamtkonzept vorgelegt. Die Energiestrategie zeigt nicht nur einen möglichen Weg auf, wie Österreich seine Verpflichtungen bis zum Jahr 2020 erfüllen könnte (34% Erneuerbare, -16% Treibhausgase), sondern skizziert als mittelfristig angelegte Strategie auch den aktuellen Handlungsbedarf, um langfristig noch wesentlich weiterreichende Ziele für den Umbau des Energiesystems realisieren zu können. Der Umstieg auf ein nachhaltiges Energiesystem würde nämlich unnötig verteuert, wenn heute falsche Entscheidungen und Weichenstellungen getroffen werden.
Das BMLFUW hat bereits unmittelbar nach Fertigstellung der Energiestrategie mit der Umsetzung jener Maßnahmen begonnen, die in seinen unmittelbaren Zuständigkeitsbereich fallen.
Eine wesentliche Herausforderung liegt zweifelsohne in der Forcierung erneuerbarer Energieträger im Allgemeinen und von Ökostrom im Speziellen. Gerade die tragischen Ereignisse in Japan erfordern nun entschlossenes Handeln mit Mut und Weitblick, um die Weichen in Österreich und Europa zusehends auf eine atomstromfreie Zukunft zu stellen. Das BMLFUW setzt sich in den Verhandlungen zur Novelle des Ökostromgesetzes mit Nachdruck dafür ein, dass langfristig stabile Rahmenbedingungen, ambitionierte Ziele und die erforderlichen Unterstützungsmittel gesetzlich verankert werden.
Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld zur Erreichung der energiepolitischen Ziele ist der Gebäudebereich. Die bestehende Art. 15a-Vereinbarung über Maßnahmen im Gebäudebereich mit den Bundesländern ist ein wichtiger Meilenstein in der Energie- und Klimapolitik. Diese Vereinbarung läuft mit Ende der Finanzausgleichsperiode 2014 aus. Laut Energiestrategie Österreich soll wieder eine neue Art. 15a-Vereinbarung verhandelt werden, die auch einen Beitrag zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie leisten soll.
Als Beitrag des BMLFUW zu den Schwerpunktzielen des Regierungsprogramms und der Energiestrategie im Verkehrsbereich, wie insbesondere die Forcierung alternativer Kraftstoffe und Elektromobilität sowie Mobilitätsmanagement und Radverkehr, wird das klima:aktiv mobil Programm sehr erfolgreich umgesetzt. Mit den Förderungen für Fuhrparkumstellungen wird etwa die Markteinführung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben, erneuerbaren Energien und Elektromobilität im Verkehr unterstützt. Bereits rund 5.300 alternative Fahrzeuge konnten gefördert werden; darunter rund 4.400 Elektrofahrzeuge (vorwiegend Einspurige). Weiters leistet klima:aktiv mobil auch wichtige Beiträge zur Umsetzung des „Masterplan Radfahren“. Bereits rund 90 Radverkehrsprojekte von Städten, Gemeinden und Unternehmen sowie die Radinfrastrukturprogramme zahlreicher Bundesländer konnten mit einer Fördersumme von ca. 20 Mio. € unterstützt werden.
Forcierung von Maßnahmen für alternative Kraftstoffe:
Biokraftstoffe sind für die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrsbereich absolut notwendig (10% erneuerbare Energien im Verkehrssektor bis 2020, RL 2009/28/EG; 6% Senkung der Treibhausgasemissionen für Anbieter von Kraftstoffen bis 2020, RL 2009/30/EG):
· Nachhaltigkeitskriterien für die Sicherstellung der ökologischen Verträglichkeit der angebauten Rohstoffe (Verordnung BGBl II Nr. 250/2010);
· Sicherstellung der verpflichtenden Einsparung von Treibhausgasemissionen;
· mit der Einführung von Biokraftstoffen wird eine durchgängige strenge Kontrolle über die gesamte Kette der Biokraftstoffproduktion, vom Anbau der Rohstoffe, über die Produktion, bis zum Inverkehrbringen der Biokraftstoffe sichergestellt.
Erhöhung des Biokraftstoffanteils:
· Mit der Substitutionsverpflichtung für fossile Kraftstoffe (Benzin, Diesel) 2009 in Österreich wurde ein Anteil von rd. 7% an Biokraftstoffen erreicht; damit liegt Österreich deutlich höher als die EU-Vorgabe von 5,75% (2010);
· Anhebung des gesamten Substitutionsziels mittelfristig (geplanter Beginn Oktober 2012) auf 6,25% (6,3% beim Diesel und 6,1% bei Benzin) wie in Deutschland. Dieses Ziel ist z.B. mit einer Anhebung der Beimischung von Bioethanol zu Benzin von derzeit 5% (E5) auf 10% (E10) zu erreichen;
· Anhebung des gesamten Substitutionsziels auf 8,45% im Oktober 2017 (9,1% beim Diesel und 6,3% bei Benzin). Dieses Ziel ist z.B. mit einer Anhebung der Beimischung von Biodiesel zu Diesel von derzeit 7% auf 10% erreichbar.
Ökobilanz, Treibhausgasbilanz, CO2 -Bilanz Biokraftstoffe:
· Mit der Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien wird garantiert, dass Biokraftstoffe einen Vorteil gegenüber fossilen Kraftstoffen in Bezug auf die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus haben müssen, um auf die Ziele der beiden Richtlinien anrechenbar zu sein;
· Alle in der EU-Richtlinie angeführten Biokraftstoffe weisen deutliche Einsparungen der Treibhausgasemissionen gegenüber fossilen Kraftstoffen auf. Die in Österreich hergestellten Biokraftstoffe übertreffen diese Werte deutlich und erfüllen bereits die Anforderungen der EU-Richtlinie für das Jahr 2017. 2009 wurden 1,7 Millionen Tonnen an Treibhausgasen eingespart. 2020 können durch den Einsatz von Biokraftstoffen 2,4 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden.
Steuerliche Situation für Biokraftstoffe:
· Im Mineralölsteuergesetz sind schwefelfreie Kraftstoffe, die Biokraftstoffbeimischungen enthalten, steuerlich begünstigt (Spreizung der Mineralölsteuer): Für diese Kraftstoffe fallen um 2,8 Cent /Liter weniger Mineralölsteuer an als für den restlichen Diesel; für Benzin beträgt diese Spreizung 3,3 Cent/Liter. Die Verwendung von 100% Biokraftstoffen ist von der Mineralölsteuer befreit.
Forcierung von Maßnahmen für Elektromobilität:
· Einrichtung der Interministeriellen Steuerungsgruppe gemeinsam mit BMVIT und BMWFJ zur Erarbeitung eines Umsetzungsplans mit Maßnahmenkatalog für E-Mobilität in Österreich; 10 ressortverantwortliche Arbeitsgruppen mit rd. 200 ExpertInnen zur Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges und Umsetzungsplans bis Herbst 2011.
· Als Teil der Maßnahmenumsetzung der Energiestrategie zur E-Mobilität: Gemeinsam mit WKÖ Umsetzung des 10-Punkte-Aktionsprogramm zur Markteinführung der E-Mobilität mit erneuerbaren Energien in Österreich; Informations- und Bewusstseinsbildungskampagnen zu E-Mobilität und Fachkonferenzen EL-Motion 2010 und 2011.
· Erfolgreicher Förderschwerpunkt E-Fahrzeuge und E-Ladeinfrastruktur im klima:aktiv mobil Programm wird 2011 fortgesetzt: rd. 900 Projekte zur E-Mobilität werden gefördert, Fördersumme bisher rd. 5,6 Mio. €, die Anschaffung von ca. 4.400 E-Fahrzeugen wird unterstützt (v.a. E-Bikes), darunter werden 29 Projekte mit 220 E-Ladestationen mit 97.000,- € gefördert.
· Neue Modellregionen für E-Mobilität aus Mitteln des BMLFUW im Klima- und Energiefonds: Bisher 5 E-Mobilitäts-Modellregionen mit Fördervolumen von rd. 10,6 Mio. € (Modellregionen Vorarlberg, Salzburg, Wien, Graz und Eisenstadt). Neue Ausschreibung 2011 für weitere Modellregionen (E-Pendler; E-Logistik): 2,5 Mio. €.
Forcierung von Maßnahmen im Radverkehr:
· Das BMLFUW wird die Umsetzung des „Masterplan Radfahren“ über klima:aktiv mobil weiter und konsequent forcieren, um das Regierungsziel 10% Radverkehrsanteil in Österreich bis 2015 zu erreichen.
· Durch den Radförderschwerpunkt im Rahmen von klima:aktiv mobil konnten mit Unterstützung des Klima- und Energiefonds aus den Mitteln des BMLFUW 87 Radverkehrsprojekte von Bundesländern, Gemeinden, Betrieben und Vereinen mit 20,1 Mio. € gefördert werden. Diese Förderungen lösten insgesamt Investitionen von 95,6 Mio. € aus, sicherten bzw. schufen damit rund 1.100 green jobs und führten zu einer CO2 Reduktion von 19.000 Tonnen pro Jahr.
· Die klima:aktiv mobil Förderung von E-Bikes leistete einen wichtigen Beitrag zum E-Bike Boom. Der Absatz konnte von 2.000 E-Bikes im Jahr 2008 auf 20.000 E-Bikes im Jahr 2010 gesteigert werden. Davon profitieren die Fahrzeugindustrie und der Fahrzeughandel.
Ressourceneffizienz – Aktionsplan:
Erstellung des im Regierungsprogramm angeführten nationalen Ressourceneffizienz Aktionsplanes (REAP), welcher Ziele, Leitinstrumente und Leitmaßnahmen zur effizienteren und nachhaltigeren Nutzung natürlicher Ressourcen in Österreich definiert. Ziel ist dabei die Entkopplung des Ressourcenverbrauchs vom Wirtschaftswachstum. Der österreichische Ressourceneffizienz Aktionsplan (REAP) wird seit Anfang 2010 erarbeitet und soll bis Ende 2011 fertig gestellt werden.
Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität und der biologischen Vielfalt, der Lebensqualität für Frauen und Männer sowie der Schutz vor ionisierender Strahlung. Dazu zählen insbesondere die weitere Reduktion der gesundheitsschädigenden Luftschadstoffbelastung (v.a. Feinstaub), die Einhaltung diesbezüglicher Immissionsgrenzwerte, das Erreichen von Umweltqualitätszielen, die Verbesserung der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, die Reduktion der Umgebungslärmbelastung und der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor gefährlichen Chemikalien und Bioziden.
· Schaffung der rechtlichen Grundlagen für weitere mögliche Maßnahmen der Landeshauptmänner gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft;
· Unterstützung des BMWFJ für die weitere Anpassung von emissionsseitigen Regelungen an den Stand der Technik;
· Weiterführung von Unterstützungsmaßnahmen für umweltfreundliche abgasfreie Mobilität;
· Monitoring der Umsetzung des Programms gemäß § 6 Emissionshöchstmengengesetz-Luft;
· Bewusstseinsbildung hinsichtlich des richtigen Betriebs von Kleinfeuerungsanlagen mit Festbrennstoffen;
· legistische Umsetzung der Richtlinie 2009/71/Euratom (Nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen) in der Allgemeinen StrahlenschutzVO;
· Erstellung von strategischen Lärmkarten für sämtliche Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Flughäfen.
Die Belastung der Umweltmedien durch Schadstoffe ist durch konsequente Anwendung und Vollzug der einschlägigen Rechtsmaterien aus Produkt- und Anlagenrecht sowie durch die Weiterentwicklung bestehender Instrumente zu minimieren.
· Reduktion der Emission von Schwermetallen und persistenten organischen Verbindungen (POPs) und deren Umweltbelastung durch Umsetzung des POPs-Aktionsplans;
· Koordination der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU und Mitarbeit an den EU-Dokumenten über die besten verfügbaren Techniken zur Emissionsreduktion (BREFs);
· Vollzugsschwerpunkte zum Stoffrecht (ChemG, REACH-VO), zB für 2011 Kontrolle von organischen Lösungsmitteln in Farben und Lacken sowie von krebserregenden polyzyklischen Aromaten in Konsumprodukten;
· Forcierung von „Chemikalien Leasing“ zur Reduktion von Chemikalieneinsatz und Steigerung der Ressourceneffizienz.
Eine nachhaltige Abfallwirtschaft besteht in der Abfallvermeidung und in der Intensivierung des Recyclings sowie der energetischen Verwertung (Stoffstrom- und Ressourcenmanagement). Mit der Intensivierung dieser Maßnahmen wird Energie eingespart und eine erhebliche CO2‐Reduktion erzielt. Wesentliches Ziel ist hierbei die Entkoppelung des Anteils an zu beseitigenden Abfällen vom Wirtschaftswachstum sowie die Steigerung des Recyclings und der Energieausbeute bei biogenen Abfällen.
· Erstellung und Umsetzung eines nationalen Ressourceneffizienz-Aktionsplans (REAP);
· Förderung von Projekten zur Erhöhung der (stofflichen) Ressourceneffizienz mittels Schwerpunktsetzung in den neuen UFI-Förderungsrichtlinien;
· Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie und Unterstützung mit fiskalischem Lenkungsinstrument (ALSAG);
· Veröffentlichung des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes 2011;
· Verabschiedung eines Abfallvermeidungsprogramms;
· Unterstützung der Einrichtung von Re-Use-Zentren einschließlich der Vorbereitung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Steigerung der Nachfrage des Bundes und der anderen Gebietskörperschaften nach umweltgerechten, sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Produkten und Dienstleistungen (Abrufe bei der BBG), sowie Entwicklung der Umwelt- und Energietechnologie als innovative Wachstumsbranche mit erheblichem Beschäftigungseffekt zur Steigerung von green jobs.
· Umsetzung des Nationalen Aktionsplans nachhaltige öffentliche Beschaffung;
· Förderung der Einführung von Umweltmanagementsystemen;
· Informationsveranstaltungen zum Thema Grünes Geld;
· Umsetzung des „Masterplan Umwelttechnologie (MUT)“ sowie der umwelttechnologiebezogenen Maßnahmen im Bereich green jobs;
· Qualifizierungsoffensive Umwelttechnik einschließlich Jobplattform „green jobs“;
· Kooperation mit ausländischen Organisationen zur Präsentation österreichischer Erfolge bei der Entwicklung von Umwelttechnologien;
· Umsetzung von Maßnahmen des „Masterplan green jobs“;
· Umsetzung von Förderprogrammen, wie z.B. thermische Sanierung, die hohe Beschäftigungswirkungen implizieren;
· Schaffung zusätzlicher Lehr- und Ausbildungsstellen in der Umwelttechnikbranche – Umsetzung MUT-Qualifizierungsoffensive;
· Evaluierung und Weiterentwicklung des MUT in den strategischen Handlungsfeldern Qualifikation (Forschung & Entwicklung), Export und Heimmarkt.
Zu den Fragen 2 und 3:
Folgende Maßnahmen werden umgesetzt:
· Personalaufnahmesperre mit restriktiven Ausnahmen;
· Kontingentierung der Dienstreisen und Überstunden;
· Konsolidierung von Agrar- und Umweltattachéstandorten;
· Optimierung der IT-Infrastruktur;
· Reduktion der Ausgaben für Infrastruktur durch Leasingverträge;
Zu Frage 4:
Im Bereich der Landwirtschaftsförderung soll der Schwerpunkt nach wie vor auf die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums gelegt werden. Die Fokussierung der Mittel soll eine vollständige Umsetzung des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums ermöglichen.
Zu Frage 5:
Ziel des Umweltressorts ist es, das Niveau der Klimaschutzförderung nicht zu reduzieren, sondern im Gegenteil möglichst hoch zu halten. Im Hinblick auf die notwendigen Maßnahmen für das Erreichen der Klimaziele Österreichs konnten trotz der angespannten Budgetsituation die Klimaschutzförderungen sogar ausgeweitet werden. Der für die Umweltförderung im Inland 2011 bis 2014 gesetzlich festgelegte Zusagerahmen von 90,238 Mio. € per anno wird weiterhin voraussichtlich zu rd. 95 % für Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Zusätzlich wird über dieses Instrument auch die Sonderunterstützung von thermischen Sanierungsmaßnahmen für Private und Betriebe im Umfang von 100 Mio. € pro Jahr abgewickelt werden. Bei UG 43 sind hiefür 50 Mio. € pro Jahr veranschlagt, die restlichen 50 Mio. € finden sich bei UG 40.
Zusätzlich werden auch die Förderungen des Klima- und Energiefonds im Umfang von jährlich 150 Mio. € für Klimaschutzförderungen dotiert. Hievon ist die Hälfte bei UG 43, der Rest in der UG 41 veranschlagt.
Die erfolgreichen Initiativen der Programme klima:aktiv und klima:aktiv mobil werden fortgeführt und fokussiert auf die Schlüsselbereiche Erneuerbare Energie, Bauen & Sanieren, Energiesparen sowie Mobilität.
Zu Frage 6:
Das Bundesfinanzrahmengesetz sieht folgende Ausgabenobergrenzen vor:
|
UG |
Bezeichnung |
Jahr (Beträge in Millionen €) |
|||
|
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
||
|
42 |
Land-, Forst- und Wasserwirtschaft |
2.139,898 |
2.122,490 |
2.165,192 |
2.094,941 |
|
|
hievon fix |
825,898 |
802,890 |
845,592 |
775,341 |
|
|
hievon variabel |
1.314,000 |
1.319,600 |
1.319,600 |
1.319,600 |
|
43 |
Umwelt |
867,945 |
685,479 |
657,843 |
659,138 |
Die konkrete Budgetierung erfolgt im Rahmen der jeweiligen jährlichen Bundesfinanzgesetze.
Zu Frage 7:
Die österreichischen Bauern erhalten Leistungsabgeltungen in überwiegendem Ausmaß im Rahmen der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik. Von der Budgetkonsolidierung nicht betroffen sind EU-Mittel, die in der Gemeinsamen Agrarpolitik eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund besteht kein Zusammenhang zwischen den landwirtschaftlichen Direktzahlungen der 1. Säule und der Konsolidierung des nationalen Haushalts. In der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik kommen neben den Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums auch nationale Mittel des Bundes und der Bundesländer zum Einsatz.
Zu Frage 8:
Eine allfällige Änderung der Altlastenbeiträge wird im Rahmen einer geplanten Novelle zum Altlastensanierungsgesetz zu diskutieren und im Zuge dieses Gesetzwerdungsprozesses zu behandeln sein.
Zu Frage 9:
Die Budgetierung für den Ankauf von Zertifikaten für die flexible Reserve ist von einer Anzahl von Faktoren abhängig; dazu gehören die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Emissionszertifikategesetzes ebenso wie die Preisentwicklung und die Erwartungen für die Entwicklung der Nachfrage seitens der Anlageninhaber. Die beiden genannten externen Faktoren sind mit großen Unsicherheiten behaftet, so dass die Veranschlagung ausreichende Flexibilität gewährleisten muss, um diesen Rahmenbedingungen Rechnung tragen zu können
Zu Frage 10:
Im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft hat Österreich bereits in den vergangenen Jahrzehnten umfassende Maßnahmen gesetzt, um die Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu versorgen und die anfallenden Abwässer entsprechend zu reinigen. Finanzielle Engpässe auf kommunaler Ebene haben allerdings in den letzten Jahren zu einem Rückgang der Investitionstätigkeit in der Siedlungswasserwirtschaft geführt.
Auf Grund des Umweltförderungsgesetzes ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bis Ende 2013 ermächtigt, Förderungen für die Siedlungswasserwirtschaft zuzusagen. Die Festlegung der Höhe des Zusagerahmens für die Siedlungswasserwirtschaft in den Jahren 2014 ff ist den FAG-Partnern vorbehalten.
Für Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer stehen bis Ende 2015 nach wie vor 140 Mio. € an Förderungsmittel zur Verfügung, sodass diesbezüglich mit keinen Auswirkungen zu rechnen ist.
Zu Frage 11:
Anfall an radioaktivem Abfall in Österreich, der von der Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH (NES) aufgearbeitet wurde (Rohabfall, Menge vor der Konditionierung):
2005 201 t
2006 185 t
2007 185 t
2008 170 t
2009 238 t
2010 126 t
Zu Frage 12:
Aller in Österreich anfallende radioaktive Abfall wird gemäß den strahlenschutzgesetzlichen Bestimmungen von der NES übernommen, konditioniert und zwischengelagert.
Zu Frage 13:
Das im Jahr 2008 beschlossene Konzept zur Modernisierung des Abfallmanagements in Seibersdorf enthält folgende Hauptpunkte:
· Errichtung eines Abfallbehandlungszentrums, in dem die meisten Bearbeitungs- und Konditioniereinrichtungen zusammengefasst sind, unter Anderem: Hochdruckpresse, Heiße Zelle mit Bodenlager, Fass-Trocknungsanlage und Edelstahlkammern für das Zerlegen großer Teile („Caissons“). Durch diese Zentralisierung werden kurze Materialflüsse und bestmöglicher Strahlenschutz gewährleistet.
· Optimierung der Lagerbedingungen für den in der NES zwischengelagerten Abfall: Der chemische stabilisierte und getrocknete Abfall wird in Stahlfässer eingelagert, die einzeln zugänglich und inspizierbar sind. Durch die Klimatisierung (v.a. Entfeuchtung) der Lagerhallen wird die Korrosion der Abfallfässer verhindert.
· Modernisierung der bereits bestehenden Entsorgungsanlagen, um auch dort neueste Standards für Technik und Sicherheit zu implementieren.
· Soweit erforderlich, wird der vorhandene Abfall neu aufgearbeitet, um bestmögliche Volumsreduktion und Langzeitstabilität sicherzustellen.
Zu Frage 14:
Kosten, die für das Abfallmanagement in Seibersdorf von der Republik (konkret vom BMLFUW) zu tragen waren:
2005 € 992.000,-
2006 € 1.478.000,-
2007 € 2.376.000,-
2008: € 3.078.000,-
2009: € 3.191.000,-
2010: € 4.911.000,-
Der Bundesminister: